Justizia in Coronazeiten

  • Drohen Demonstranten in Deutschland härtere Strafen als Kinderschändern?

    „Nur einen Tag nach einem gewalttätigen Corona-Protest in Schweinfurt sind Urteile gegen vier Demonstranten gefallen. Ein Mann muss eine Geldstrafe zahlen, die anderen Teilnehmer bekamen Freiheitsstrafen auf Bewährung.“ Das vermeldeten in dieser Form sehr viele große Zeitungen. Zwölf, acht und sechs Monate lang sind die Bewährungsstrafen (Details siehe hier).


    Ein Leser schrieb diesen Kommentar:


    Nur mal zum Vergleich:

    Ingolstadt – Wegen sexuellem Missbrauch einer 13-Jährigen wurde ein 25-jähriger Afghane am Dienstag vom Amtsgericht Ingolstadt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung.

    (Donaukurier 22.09.2020)


    : https://reitschuster.de/post/d…fen-als-kinderschaendern/


    Die deutsche Gerichtsbakeit verkommt zur Lachnummer. Wer die o.e. Verhältnismäßigkeit betrachtet, erkennt, dass dieser Staat tatsächlich einem Bananenstaat gleicht. Hass und Hetze von Seiten der Exekutive auf Andersdenkende haben ein Ausmaß erreicht, das seinesgleichen sucht. Exekutive und Judikative marschieren einträchtig Arm in Arm gegen Andersdenkende vor. UNGLAUBLICH ABER WAHR!!!

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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Gewohnt ist man von Montgomery also einiges, aber seine jüngste Entgleisung hat eine neue Qualität erreicht. Sie stellt nämlich nichts weniger als einen direkten Angriff auf den Rechtsstaat dar.

    Montgomery hat aber mit seiner Wortwahl – rote Linien scheint es auch für ihn nicht mehr zu geben – nicht nur alle Richterinnen und Richter des Landes verhöhnt, sondern darüber hinaus die gesamte deutsche Justiz und mit ihr unsere Verfassung.

    Allemal lesenswert - auch die Leserzuschriften.

  • Zu # 61 Vera Lengsfeld -Diese Heuchelei widert mich an


    Am 2. Weihnachtsfeiertag soll in Schweinfurt eine unangemeldete Demonstration gegen die immer fragwürdiger werdenden Coronamaßnahmen gewalttätig eskaliert sein. Ich war nicht dabei, kann also nicht beurteilen, wann und warum die Eskalation begann. Tatsache ist, dass ein vierjähriges Kind mit Pfefferspray attackiert wurde. Das müsste eine sofortige Untersuchung nach sich ziehen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Verantwortlichen können sich beruhigt zurücklehnen. Die Medien haben sie umgehend entlastet, indem sie den Demonstranten und speziell der Mutter die Schuld in die Schuhe schoben.


    : https://vera-lengsfeld.de/2021…heuchelei-widert-mich-an/

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  • Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt

    Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation? Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer. Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.


    : https://netzwerkkrista.de/2021…rt-1-abs-1-gg-verstoesst/

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Es scheint bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, daß die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, daß sie keiner näheren Erörterung bedürfen.

    Es ist ehrenwert, was das - Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte - durchführt, doch warum sehen es so viele Richterkollegen nicht ähnlich? Natürlich aus den bekannten Gründen:!:

  • Covid-Impfschäden - Neue Strafanzeigen-Vorlage (von Ivo Sasek)

    Diese Rede von Kla.TV-Gründer Ivo Sasek ist eine ausdruckfertige Strafanzeige gegen Unbekannt, die er »seiner« Staatsanwaltschaft auch in schriftlicher Form einreicht. Weil die rein offiziellen Covid-Impfschäden auch in der Schweiz seit Impf-Beginn um 14.200 % angestiegen sind (in D um über 24.000 %), ist für Sasek das Maß voll. Er fordert die Staatsanwaltschaften dazu auf, nun allen Covid-Impfopfern gegenüber genauso zu verfahren, wie sie es seit eh und je tun müssen – angefangen dort, wo ein Baby tot zur Welt kommt – gründlichste Untersuchungen einleiten!


    : https://www.kla.tv/21180

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  • Massenimpfungen in Impfzentren sind widerrechtlich Laut EMA sind Covid-«Impfungen» verschreibungspflichtig, aber Impfzentren sind für medizinische Untersuchungen ungeeignet. Die Südtiroler Rechtsanwältin Renate Holzeisen hat deswegen Klage eingereicht.

    Covid-Injektionen verhindern nicht einmal Krankheiten

    Ausserdem sei die Behauptung, dass die Covid-Gen-Präparate der Krankheit vorbeugen können, durch die offiziellen Daten in den Bulletins der italienischen Arzneimittelagentur und des nationalen Gesundheitsinstituts widerlegt worden. Jeder, auch geimpfte Menschen, könne an Covid erkranken und sogar schwere und tödliche Verläufe haben.


    : https://transition-news.org/ma…d-sollten-gestoppt-werden

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  • Ein Brief an die ersten Impfpflichtigen

    Das Personal im deutschen Gesundheitswesen ist die erste Gruppe, die der Impfpflicht in diesem Jahr nachkommen muss. Was ist von der Begründung dieser gesetzlichen Pflicht zu halten? Die Antwort eines Juristen.

    Von Friedrich Kurt Larmann.


    Werte Beschäftigte in den Krankenhäusern etc. pp., ich fasse zusammen: Die Impfpflicht für medizinische und Pflegeberufe ist in allen wesentlichen Belangen unzureichend begründet (ich bezweifle ohnedies, dass sie zureichend begründbar wäre), und das, obwohl bei Grundrechtseingriffen gilt: Die Beweislast liegt stets auf der Seite des Eingriffs, nicht auf der Seite der Freiheit. Eigentlich würde das die Einschätzung rechtfertigen, dass man in einer gerichtlichen Überprüfung gute Karten hätte. Sie haben freilich den Haken im letzten Satz sicher nicht überlesen: eigentlich. Oder was erwarten Sie von einem Gericht, das sogar die sog. Bundes-Notbremse als verfassungsgemäß eingestuft und für sich selbst die Regel „2Gplusplus“ (geimpft oder genesen plus PCR-Test) aufgestellt hat? Den Einsatz für den Erhalt Ihrer grundrechtlich geschützten Freiheit müssen Sie selbst leisten, indem Sie damit anfangen, Ihr „Nein“ zur Impfpflicht auf die Straße zu tragen. Und hier drängt es mich, mit Blick darauf, was drohend bevorsteht, den Kreis der Adressaten deutlich zu erweitern: Wir alle.


    : https://www.achgut.com/artikel…ie_ersten_impfpflichtigen

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  • Klage von Prof. Müller stellt evidenzbasiert die Wirksamkeit der Impfungen infrage

    Prof. Müller erkrankte an Corona. Damit „schaffte“ er es sogar in den ARD Report Mainz – wo natürlich relevante Teile seines Interviews weggelassen wurden. Sein Genesenennachweis hat aktuell nur eine Gültigkeit von 6 Monaten. Demgegenüber ist der Geimpftenstatus ein ganzes Jahr gültig. Dagegen legt Prof. Müller nun Klage ein. Was unspektakulär aussieht, hat es aber in sich. Denn Prof. Müller widerlegt in seiner Klage nichts anderes als die Wirksamkeit der Impfung. Wir werfen einen Blick darauf.

    : https://corona-blog.net/2022/0…it-der-impfungen-infrage/


    und hier seine Website: https://www.prof-mueller.net

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Rechtsgutachten zur Strafbarkeit des Herstellers Biontech, der beteiligten Behördenvertreter, der impfenden Ärzte, der beteiligten Arbeitgeber, Richter (insbesondere Familienrichter), Verfahrensbeistände, Eltern und anderer Beteiligter nach dem Arzneimittelgesetz (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren)

    Das Rechtsgutachten wurde erstellt durch Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht


    : https://beatebahner.de/lib.med…ung%20nach%2095%20AMG.pdf

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  • Ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Immunitätsnachweis im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 für den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, solange seitens des Gesundheitsamtes kein Betretungsverbot ausgesprochen wird und der Arbeitnehmer schon vor dem 16. März 2022 in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt war?

    Unternehmen und Einrichtungen, die ihre Beschäftigten und die sonst bei ihnen Tätigen unabhängig von ihrem Impfstatus weiterbeschäftigen wollen, können dies zunächst ohne Bußgeldrisiko und ohne gegen ein gesetzliches Verbot zu verstoßen, auch über den 16. März 2022 hinaus tun. Sie müssen lediglich unverzüglich nach Ablauf des 15. März 2022 an die zuständige Behörde melden, welche bei ihnen tätigen Personen ggf. die erforderlichen Nachweise (Impf- oder Genesenennachweis oder Impfunfähigkeitsbescheinigung) nicht vorgelegt haben. Ein Verbot, weiter der Tätigkeit nachzugehen, greift für diese Personengruppe erst und nur dann ein, wenn das Gesundheitsamt nach einem zweistufigen Verfahren gegenüber dem Betroffenen, der nicht geimpft oder genesen ist, ein konkretes Betretungsverbot ausspricht. Erst dann ist es nicht mehr zulässig und mit Bußgeld bedroht, Betroffene weiter einzusetzen.


    : https://netzwerkkrista.de/2022…s-des-gesundheitsamtes-k/

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  • Ach wie schön, wenn das Volk inzwischen so toll vernetzt ist.

    So einfach geht dass, erst mal gegen bestehende Gesetze verstossen, und sich dann, nach Aufdeckung dieses Skandals, einfach nur bei den Betreffenden entschuldigen. So funktioniert das bei der Gerichtsbarkeit. Nu ist alles wieder gut, also: weitermachen mit dem Datenklau?



    "Bei Ermittlungen zu einem Todesfall hat die Polizei Mainz unrechtmäßig auf Daten von Besuchern einer Gaststätte aus der Luca-App zugegriffen.


    Dafür habe keine hinreichende rechtliche Grundlage bestanden, erklärte die Staatsanwaltschaft Mainz am Freitagabend auf Anfrage. Die Behörde hatte der Abfrage eigenen Angaben zufolge zugestimmt. Als Folge seien 21 potenzielle Zeugen telefonisch kontaktiert worden. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich bei den Betroffenen. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über den Fall berichtet."


    : https://www.epochtimes.de/poli…pp-daten-zu-a3680943.html


    Es grüsst

    Winnie

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  • Tja, die meisten Menschen hinterlassen in ihrem Leben eine elektronische Spur, die breiter ist als eine 6-spurige Autobahn. Und beschweren sich dann, dass sie getrackt werden.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • US-Supreme Court untersagt Bidens generelle Impfpflicht für Arbeitnehmer

    Das höchste Bundesgericht in den USA, der US Supreme Court, urteilte am gestrigen Donnerstag zu den von der Behörde für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSHA) erlassenen Auflagen zum “Arbeitsschutz” in großen US-Betrieben. Das Urteil können Sie hier nachlesen.

    Das von der Biden-Administration vorgeschlagene Programm sollte Unternehmen ab einer Größe von 100 Angestellten dazu verpflichten, sich gegen COVID-19 impfen oder auf eigene Kosten wöchentlich testen zu lassen und am Arbeitsplatz eine Maske zu tragen.

    Für die Durchsetzung der Regeln wäre der Arbeitgeber verantwortlich gewesen. Rund 84 Millionen Arbeitnehmer wären unter diese Regelung gefallen.


    : https://reitschuster.de/post/u…flicht-fuer-arbeitnehmer/

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  • ❌ Antikörper-Test reicht für Genesenen-Nachweis nicht aus



    ❱❱ Um den offiziellen Status eines Genesenen zu erhalten, ist ein positiver PCR-Test zwingend notwendig, so das Verwaltungsgericht Würzburg. Ein später gemachter Antikörper-Test reiche nicht aus. Geklagt hatte ein ungeimpfter Mann. Er hatte sich im April 2021 mit dem Virus infiziert. Anschließend habe er auch entsprechende Symptome gehabt. Zwar wurde kein PCR-Test durchgeführt. Im September 2021 ergab ein Antikörper- und T-Zellen-Test jedoch, daß der Mann über Antikörper gegen das Coronavirus verfügt.



    ❱❱ Der ungeimpfte Antragsteller beantragte beim zuständigen örtlichen Landratsamt daher die Ausstellung eines Genesenennachweises. Das Landratsamt lehnte den Antrag ab, daraufhin zog der Mann vor Gericht.



    ❱❱ Eine Ungleichbehandlung sei „gerechtfertigt, weil sie verhältnismäßig“ sei. Sie sei insbesondere angemessen, weil es sich bei dem „weitgehenden Ausschluß des Antragstellers vom öffentlichen Leben um temporäre Ge- und Verbote“ handele und er sich diesen „selbst durch eine Schutzimpfung entziehen“ könne.



    ❱❱ In dem Beschluß heißt es weiter, daß „die Schutzverpflichtung des Staates vor der auf Grund der Corona-Pandemie zu befürchtenden weiteren Zunahme schwerer Erkrankungen und Todesfällen, mithin der Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung, der zu erwartenden und teils bereits eingetretenen, extremen Be- und Überlastung des Gesundheitssystems sowie der kritischen Infrastruktur“ zu berücksichtigen sei. Hinter diesen „hochrangigen Rechtsgütern der Allgemeinheit“ müssten „die Grundrechte des Antragstellers in der derzeitigen Phase der Pandemie zurücktreten“.



    ❱❱ Zudem lasse ein serologischer Nachweis von Sars-CoV-2-spezifischen Antikörpern keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.



    👉 Zum Bericht in der Berliner Zeitung


    👉 Zum Urteil des VG Würzburg



    👉 Die Entscheidung ist einerseits typisch für die gegenwärtige Praxis der Verwaltungsgerichte, die das Regierungshandeln nicht mehr kontrollieren, sondern schlicht rechtfertigen.



    👉 Andererseits ist es weiterhin erstaunlich, wie undetailliert diese wichtige Frage abgetan und geradezu pauschal "abgebügelt" wird. Das Gericht beschränkt sich letztlich darauf, auf die Einschätzungen des RKI zu verweisen. Es holt noch nicht einmal weitere Fachgutachten ein.



    👉 Das Scheinargument einer angeblichen Überlastung des Gesundheitswesens wird erneut unkritisch wiederholt: copy & paste.



    🔻


    WANN IST


    DEINE ROTE LINIE


    ÜBERSCHRITTEN?


    LÄNGST!


    🔺


    Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ


    Anwalt für Grundrechte & Demokratie


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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber