Ständiger Entzug der Grundrechte führen irgendwann dazu, dass der Entzug nicht mal mehr angezweifelt wird.
Das, lieber Manfred, ist meine grosse Sorge. Dass man irgendwann nicht mehr merkt, dass man bestohlen wird.
Was kann man dagegen tun?
Ich werde demnächst folgendes tun: Wenn ich, wie von Lauterbach geplant nach Maske und Attest gefragt werde, dann werde ich zunächst verlangen, dass der Fragende sich ausweist, erstens Dienstausweis sowie die Befugnis, ein Attest zu kontrollieren. Damit dürfte sich das meiste schon erledigt haben.
Wenn diese/r Jemand, mit Dienstausweis und Befugnis ausgestattet, dann verlangt, dass ich das Attest vorweise, werde ich mich weigern mit dem Hinweis, dass nicht ich es bin, der beweisen muss, dass ich im Besitz einer Maskenbefreiung bin, sondern dass diese Person beweisen muss, dass ich nicht im Besitz dergleichen bin.
Das ist fast so schwierig wie der Gottesbeweis, den die abendländischen Kirchen seit Beginn der christlichen Zeitrechnung verweigern.
Mit der Bundesbahn hatte ich schon einmal Streit deswegen, inkasso wurde angeordnet wegen der Weigerung, das Attest vorzuzeigen; ich habe mich geweigert mit dem Hinweis auf Paragraph 201 StGb. Meine Argumente: Es steht die Bekanntmachung des Inhaltes meines Attestes unter Strafe, es droht mir eine hohe Geldstrafe oder Grfängnis bei Verstoß.
Das Gleiche gilt für die Kontrolleurin: Wenn ihr der Inhalt des Attestes bekannt wird, steht sie unter derselben Strafandrohung wie ich.
Meine letzte mail mit obigen Argumenten hat die Inkasso-Stelle der Bundesbahn überzeugt, denn seitdem habe ich nichts mehr von der Sache gehört, die jetzt mehr als ein Jahr zurückliegt.
Mal sehen, was diesmal passiert. Wenn es so weit kommt wie oben beschrieben, werde ich berichten, falls Interesse besteht.
Grüezi
Carlito