Ich bin noch nicht ganz sicher:
47.—(1) Bei einem Ausbruch oder einem vermuteten Ausbruch einer Infektionskrankheit in einem beliebigen Gebiet Singapurs kann der Generaldirektor für Gesundheit per Verordnung jede Person oder Personengruppe, die nicht gegen die Krankheit geschützt oder geimpft ist, anweisen, sich innerhalb der in der Verordnung angegebenen Frist einer Impfung oder einer anderen Prophylaxe zu unterziehen.

