Treppenlift Genehmigung und Details zum Einbau
Wichtige Details zum Einbau eines Treppenlifts
Vor der Entscheidung zu stehen, wie man sein Haus am besten barrierefrei einrichten kann, bzw. wie man
vorhandene Barrieren überwindbar machen kann, das kann jedem passieren.
Sei es durch Krankheit, Unfall oder auch besonders durch das "Alter" – normale Barrieren in einem Haus, wie
beispielsweise Treppen können zu einem unüberwindlichen Problem werden: barrierefreies Wohnen ist das Stichwort. Daher ist es wichtig,
sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.
Um Treppen zu überwinden ist ein Treppenlift in den meisten Fällen sehr gut geeignet.
Allerdings ist nicht jeder Treppenlift für jeden Benutzer, bzw. jede Behinderung geeignet.
Daher ist es besonders wichtig, genauestens zu überlegen, wer den Lift benuzten muss, wie selbständig derjenige
noch ist und welche Beschwerden er hat. So stellt natürlich ein Rollstuhlfahrer andere Anforderungen an einen
Treppenlift als es jemand tut, dem nur das Treppensteigen aufgrund seines Alters einfach schwer fällt.
Außerdem hängt die Wahl des geeigneten Treppenlifts selbstverständlich auch von den baulichen Gegebenheiten
ab.
Aber auch wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Modell gefallen ist und dieses auch ohne Probleme passt,
müssen vor dem Einbau noch diverse Sachverhalte geklärt werden.
Insbesondere Mieter müssen darauf achten, dass der Einbau eines Treppenlifts eine bauliche Veränderung
darstellt, d.h., dass man die Einwilligung des Eigentümers haben muss, ansonsten kann der Vermieter auf Entfernung
des Treppenlifts klagen.
Wer den Treppenlift in einem Treppenhaus einbauen muss, das von mehreren Parteien begangen wird, sollte darauf
hinweisen, dass der Lift bei Nichtgebrauch eingeklappt werden kann, so dass er niemandem im Weg ist.
Außerdem sollte man direkt anbieten, dass das Treppenhaus bei einem möglichen Auszug wieder in den Urzustand
zurückgesetzt wird.
Sollte der Eigentümer/Vermieter keine Einwilligung geben, hat der Mieter aber auch die Möglichkeit die
Einwilligung einzuklagen, wenn ihm ansonsten die Möglichkeit verwert ist, in seine Wohnung zu kommen (siehe hierzu
auch den Artikel: Muss der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts
dulden?).
Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass in manchen Bundesländern der Einbau baugenehmigungspflichtig ist.
Vor der Genehmigung darf kein Einbauauftrag vergeben werden. Auch gibt es mancherorts Bauabnahmen, die vor der
Inbetriebnahme durchzuführen sind.
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