Elektronische Patientenakte (ePA)

    • Offizieller Beitrag

    Wie wir alle wissen, soll nach dem Willen der Bundesregierung für alle Bürger eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden und ein Leben lang gelten.

    Die Akte soll zukünftig Auskunft darüber geben, welche Medikamente Patienten nehmen, welche Vorerkrankungen vorliegen, wie die Blutwerte sind oder auch welche Untersuchungen im Vorfeld vorgenommen wurden. Die Überlegung, ob hier der Phantasie in Sachen weiterer Datenerhebung durch den politisch-pharma-digitalen-Komplex keine Grenzen gesetzt sind, überlasse ich jedem selbst.

    Die entsprechenden Daten werden laut der Gematik (gematik GmbH, Nationale Agentur für digitale Medizin) nicht wie sonst nach 10 Jahren gelöscht, sie sind für ein ganzes Leben gedacht.


    Nun macht Klabauterbach Druck: Mussten sich bisher die Patienten aktiv FÜR die ePA entscheiden (Opt-in), sollen alle gesetzlich Versicherten nun automatisch eine ePA bekommen, bis 2024 soll der Prozess dann abgeschlossen sein. Menschen, die diese ePA nicht wollen, MÜSSEN nun künftig aktiv per Opt-out (wörtlich etwa "nicht mitmachen") WIDERSPRECHEN. Und das sollte man schnellstmöglich tun, denn:


    Die elektronische Patientenakte markiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit privaten Daten: Endziel ist die digitale Gesellschaft!

    Gesetze legalisieren den Zugriff auf die Privatsphäre.



    Die gematik ist keine reine Privatgesellschaft, ihre Struktur entspricht viel eher dem, was sich die Mitglieder des Weltwirtschaftsforums (WEF) für unser aller Zukunft ausgedacht haben: Eine Public-Private-Partnership (PPP), also eine öffentlich-private Partnerschaft. Öffentlich-private Partnerschaften sind längerfristige Vereinbarungen zwischen einer Regierung und einem oder mehreren Privatunternehmen. Auch zahlreiche andere Stakeholder, also Vertreter verschiedener Interessen — auch Lobbyisten genannt —, können, wie im Falle der gematik, beteiligt sein.


    Bezeichnend ist, dass der gematik-Geschäftsführer Markus Leyck-Dieken nicht unbedingt die Interessen von Patienten im Sinne haben dürfte, was sich allein schon aus seiner Vita ergibt:

    • Leyck-Dieken ist zwar Mediziner, hat sich aber überwiegend als Manager in der Pharmabranche verdient gemacht: Er war als Medical Director Europe Central für das dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk tätig und errichtete für das kalifornische Biotech-Unternehmen Inter-Mune Inc. die erste Europa-Niederlassung. Für den israelischen Pharmakonzern Teva transformierte er als Vorsitzender der Geschäftsführung die Teva ratiopharm Gruppe erfolgreich zur digitalen Innovation. Außerdem war er globaler Leiter des Zukunftsprogramms Teva 2021 für die Digitale Patientenversorgung und hat für das japanischen Pharmaunternehmen Shionogi Europe eine Deutschland-Niederlassung aufgebaut. Leyck-Dieken gilt als IT-Spezialist.


    Aber nicht nur Berufsverbände des Gesundheitswesens sind im Spiel auf der Jagd nach Patientendaten, auch Hard- und Softwarehersteller sind wichtige Akteure. Einer davon ist beispielswesie der amerikanische IT-Riese IBM.

    Ein weiterer Akteur ist die Bertelsmann-Stiftung.

    Da auch einem Klabauterbach durchaus bewusst sein dürfte, dass sein Vorstoß datenschutzrechtlich problematisch ist, wurde mal eben, schwuppdiwupp, ein Rechtsgutachten durch die Stiftungen Münch und Bertelsmann in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen — was nicht anders zu erwarten war — zu dem Schluss, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei. Na klar. Genau wie die Studie der Bertelsmann-Stiftung, die den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert hatte. Außerdem, so die Studie damals, könnte so die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 — das magische WEF-Datum für die vollendete Transformation — auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden.

    Nebenbei - Bertelsmann ist, wen wundert´s, WEF-Mitgliedˍ. Alles andere wäre ja auch wirklich langweilig.


    Auch das digitale Krankenhaus steht in den Startlöchern, die Telematikinfrastruktur ist in vielen Bereichen schon weit fortgeschritten, lediglich die medizinischen Daten der Bürger fehlen noch. So hat man an der Universitätsmedizin Greifswald bereits 2018 mit dem digitalen Projektˍ KAS+ den Grundstein für das digitalisierte Krankenhaus der Zukunft gelegt.


    Und so weiter und so weiter.

    Lange Rede. kurzer Sinn - hier ein Musterschreiben für den Einspruch zur ePA an die Krankenkasse (es empfiehlt sich das Versenden durch Einwurfeinschreiben):


    Sehr geehrte Damen und Herren


    hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person.


    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur

    elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für

    Patienten freiwillig sei.


    Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.

    Zudem weise ich auf § 335 SBG V in der Fassung des PDSG hin:


    (3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf

    Daten in einer Anwendung nach § 334, Absatz 1, Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.


    Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out-Widerspruchs, nachdem die ePA

    angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Ich habe meiner Krankenkasse geschrieben, daß ich keine Daten gespeichert haben möchte. Wir haben auch eine nette Antwort bekommen, daß wir das nicht akzeptieren müssen. Wir müssen nur beim Arzt oder Zahnarzt sagen, daß nichts gespechert werden soll. Ich habe bei meinen (biologischen)Zahnartz das letzte Mal gesagt, daß ich nichts gespeichert haben möchte. Ich habe die Antwort bekommen, daß sie grundsätzlich nichts speichern :!:Heute war ich bei meinem antroposphischen Arzt, weil ich einen Hexenschuß hatte, für eine Spritze. Ich sagte dort, daß ich keine Daten gespeichert haben möchte, dort sind leider neue :!: Fachkräfte :!: und ich glaube die hatten nichts verstanden. Habe diesbezüglich keine Antwort erhalten.Muß morgen nochmal hin, werde nochmal nachfragen ^^ bzw. werde dann den Arzt fragen und nicht die "Helferinnen".

  • Soll das Widerspruchsschreiben nur an die Krankenkasse oder auch an alle behandelten Ärzte gehen?


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Das man bei jedem Arztbesuch (frei nach dem Motto- wer schreibt, der bleibt, sicherheitshalber am Besten mit einem schriftlichen formulierten Widerspruch den man gleich beim Arzt und der Sprechstundenhilfe gegen die zentrale elektronische Datenspeicherung abgibt, damit er nicht übersehen werden kann (oder sollte man besser noch seinen Widerspruch vom Arzt und der Sprechstundenhilfe unterschreiben lassen und zuhause abheften)) zusätzlich widersprechen soll, kann wohl nur ein schlechter Witz sein.

    Es nur zu sagen, hat ohne jede Nachweismöglichkeit, dass man beim Arzt widersprochen hatte, jedenfalls keinerlei rechtliche Bedeutung.


    Hatte bereits zuvor einiges gepostet, wie sie die Ärzte über mehrere Jahre hinweg unter Druck gesetzt und schikaniert haben, sich an dem System zu beteiligen. Denn die wollten das zum großen Teil ja auch nicht.

    Der Grundstein für die ePA wurde 2004 gelegt, als das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft trat, das die Einführung einer "Telematik­infra­struktur" vorsah.

    Man hat auch von plötzlichen Prüfungen etc. gelesen, die bei Ärzten veranstaltet wurden, die nicht teilnehmen wollten.

    Eine der Nötigungen als Beispiel- Androhung der Kürzung des Honorars aus 2021:

    : https://proxy.metager.de/www.k…6f69d28d35f2fd7bce2dd1e89


    Ich bin ehrlich gesagt schon fast aus dem Frack geschossen, als mir mein Sohn vor einigen Monaten mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten erklären wollte, warum diese Erfassung sinnvoll sein soll. Ich glaube die jungen Leute haben in dieser Sache zum großen Teil Null-Plan und keinerlei Durchblick und lassen sich einfach alles verkaufen. <X So ist das, wenn man alles glaubt, und nichts selbst prüft.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei jedem Arzt oder gar bei jedem Arztbesuch so ein Widerspruch eingereicht werden könnte. Die Arztpraxen sind ohne hin schon überfordert.

    Ist die Krankenkasse in Bezug auf die Elektronische Patientenakte (ePA) DER Ansprechpartner?

    Wenn ja, müsste es doch ausreichend sein, an die Krankenkasse einmalig den Widerspruch einzureichen?


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Ich glaube nicht, dass sie weiter sind, denn durch die Plandemie hat es einen massiven Schub für das System gegeben. Teil dieses Systems sind ja auch eRezepte, eAU, usw.


    Wie sich aus dem vorher geposteten Link ganz unten stehend ergibt:

    Bitte denken Sie daran, bis Ende Juni die erforderliche Ausstattung für die elektronische Patientenakte (ePA) zu bestellen, damit Ihnen keine gesetzlichen Sanktionen drohen. Sie benötigen für den Zugriff auf die ePA folgende Komponenten:

    • das ePA-Upgrade Ihres TI-Konnektors
    • das ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS)
    • und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

    Der Gesetzgeber verlangt, dass Ärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ab dem 1. Juli 2021 auf die elektronische Patientenakte (ePA) vorbereitet sein müssen (§ 341 Absatz 6 SGB V). Wer dazu nicht in der Lage ist, dem droht 1 Prozent weniger Honorar für alle vertragsärztlichen Tätigkeiten bzw. 2,5 Prozent ab dem 3. Quartal 2021. Mittlerweile hat das Bundes­gesundheits­ministerium (BMG) bestätigt, dass diese Sanktionierung nicht greift, wenn Vertragsärzte oder -psychotherapeuten die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten. Deshalb gilt es, schnellstmöglich verbindlich zu bestellen, um sich keine eigenen Versäumnisse nachsagen zu lassen.


    Das bedeutet klar, dass Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber gezwungen werden, sich entsprechend auszustatten. Da das Ganze schon seit 2004 läuft und die Gematik schon seit 2005 daran arbeitet, es auch ziemliche Unterdrucksetzungen von Ärzten gab, werden die meisten Ärzte das System mittlerweile längst haben.


    Habe da noch eine interessante Seite gefunden, die gut zeigt, dass das eine weitere Maßnahme unter dem Motto Willkommen in der schönen neuen Welt der Lobbyisten ist, gefunden.

    : https://theplattform.net/de/ka…n/legalisierter-datenklau


    Das läuft doch eh alles unter ID2020, soweit ich erinnere.

    Die Schweizer hatten dazu eine Volksabstimmung und hatten dafür gestimmt, dass alle Daten in staatlicher Hand bleiben.


    Im Sinne von Medizin_Engel, auf in die Schweiz. :D

    2009 hatte ich tatsächlich mit mir gehadert, ob ich mich in der Schweiz bewerben und wir dort leben sollten. Denn dort war der Mutterkonzern der einzigen mir bekannten Firma, in der es nicht um rivalisierendes Verhalten unter Kollegen, sondern in internen Schulungen um das Miteinander arbeiten und sich gegenseitig unterstützen ging. Jetzt ist es dazu leider zu spät.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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