Treppenlifte sind zweifelsohne eine enorme Erleichterung des Alltags körperlich beeinträchtigter Menschen, die ohne fremde Hilfe keine Treppen bewältigen können.

Wer auf Grund eines Arbeitsunfalls an einer Gehbehinderung leidet, kann versuchen, gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Ansprüche auf Fördermittel für den Einbau eines Treppenlifts geltend zu machen.

Zwar werden Treppenlifte in den Ausführungen und Bestimmungen bezüglich der Ausstattung Verunfallter mit Hilfsmitteln nicht ausdrücklich erwähnt, sie können jedoch durchaus als Hilfsmittel zur sozialen Rehabilitation angesehen werden.

Und der Träger der Unfallversicherung hat besonders für Behinderte entwickelte Hilfsmittel prinzipiell zu bewilligen, wenn sie der Erleichterung nicht beruflicher Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Natürlich kann der Einbau eines Treppenlifts auch zur beruflichen Rehabilitation in Betracht kommen. Gemäß den Richtlinien sind auch Hilfsmittel zu bewilligen, die zur Anpassung des Arbeitsplatzes dienen.

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Es gibt also keine Garantie auf eine Unterstützung durch die Unfallversicherung beim Einbau eines Treppenlifts, sie ist aber durchaus möglich. Einen Versuch sollte man also in jedem Falle unternehmen.

Wer auf Zuschüsse oder Fördergelder der Unfallversicherung hofft,  sollte sich keinesfalls erst nach dem Einbau eines Treppenlifts an die Versicherung wenden. Da diese für ‚selbstbeschaffte’ Leistungen grundsätzlich nicht aufkommen muss, sollte die Entscheidung der Versicherung über eine Förderung unbedingt abgewartet werden, will man nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Manche Anbieter privater Unfallversicherungen bieten übrigens Versicherungspakete an, die die Kostenübernahme für einen Treppenlift übernehmen, sollte dieser nach einem Unfall im Privatbereich nötig sein. Wer diesbezüglich vorsorgen möchte, sollte hier die Angebote vergleichen.

Mehr unter: Zuschüsse für Treppenlifte