Barrierefreies Wohnen

Seniorenwohnheim – Seniorenheim – Pflegeheim: Unterschiede und Leistungen

Informationen aus der Naturheilpraxis von René Gräber

René Gräber
René Gräber

Alten- und Pflegeheime sind oft besser als ihr Ruf. Denn auch in diesen Wohneinrichtungen hat sich in den letzten Jahren viel Positives getan.

Das “klassische Altersheim” hat seine Monopolstellung durch die Vielfalt der aktuellen Wohnangebote (z.B. Betreutes Wohnen) verloren.

Heim ist nicht gleich Heim und wenn es für einen alten Menschen nicht mehr möglich ist selbständig in der eigenen Wohnung zu leben, dann kann die Tag- und Nachtversorgung in einem Heim eine sinnvolle Befreiung von den mühsam gewordenen Zwängen des Alltags bedeuten.

Bild: 123rf.com – Katarzyna Bialasiewicz

Das Senioren- oder Altenwohnheim

Diese Wohnanlage ist für Senioren ideal, die noch ihren eigenen Haushalt führen können und möchten. Die Bewohner leben in eigenen Appartements und können zusätzliche Leistungen wie die Versorgung mit Mahlzeiten oder einen Reinigungsservice in Anspruch nehmen.

Zur gemeinsamen Benutzung stehen den Bewohnern Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung.
Die Pflege wird bei Bedarf von ambulanten Dienstleistern erbracht.

Die Seniorenresidenz

Vom Prinzip her ist es wie das Seniorenwohnheim es besitzt jedoch ein gehobeneres Ambiente und vielfältige Angebote. Diese Wohnanlagen besitzen einen hotelähnlichen Charakter, kombiniert mit einem umfassendem Dienstleistungspaket.

Das Seniorenheim

In der Regel bewohnen die Senioren hier ein Einzelzimmer mit Dusche und WC.

Die Versorgung mit den Mahlzeiten wird vom Heim erbracht, ebenso wie Hilfeleistungen bei den alltäglichen Tätigkeiten.

Die Unterbringung in einem Heim wird detailliert durch das Heimgesetz geregelt. Der Bewohner schließt einen Vertrag mit dem jeweiligen Heim, in dem die Unterbringung, die Pflege, die Betreuung und die Verpflegung geregelt sind.
Im Heimvertrag müssen auch die einzelnen Leistungen des Heims beschrieben und ihre jeweiligen Kosten aufgeführt werden.

Auch wenn direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden sollte, muss aufgeführt werden, was der Bewohner im Monat für die einzelnen Leistungen zu zahlen hat.

Im Falle der Kostenteilung durch Pflegekasse und privatem Vermögen muss die Höhe der Zuzahlung und der Eigenanteil schriftlich niedergelegt sein.

In einem guten Heim wird die Betreuung rund um die Uhr angeboten, ebenso wie die Verpflegung, gesellige Aktivitäten und eine Beschäftigungstherapie.

Die Mitarbeiter werden sich in einer qualitativ hochwertigen Einrichtung um die Erhaltung und Aktivierung der Gesundheit und der Mobilität der Bewohner besonders bemühen.

Neben den Kriterien über die Qualität des Heims sollte auch die geografische Nähe zum bisherigen Wohnort und zu den Angehörigen oder Freunden eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Heims spielen.

Das Pflegeheim

Im Pflegeheim ist die medizinische Betreuung und die pflegerische Unterstützung Tag und Nacht gewährleistet. Die Versorgung mit allen Mahlzeiten ist ein weiterer Pfeiler der Rundum Versorgung in einem Pflegeheim.

Gute Heime bieten über diese Grundversorgung hinaus Kontaktmöglichkeiten und Freizeitangebote für ihre Bewohner an. Ein gut geführtes Haus wird sich immer darum bemühen, seine Bewohner zu mobilisieren und zu aktivieren. Dazu gehören geistige Anregungen, wie Vorlesestunden und Angebote im sportlichen Bereich, wie etwa spezielle Gymnastik für Senioren.

Was ein gutes Pflegeheim auszeichnet ist die menschliche Führung. Es darf keine Verwahranstalt für Alte sein, sondern ein Ort, an dem sich Senioren wohlfühlen und menschliche Wärme erfahren.

Eine positive und lebendige Atmosphäre in einem Heim spricht für die Lebensqualität, die den Bewohnern dort geboten wird.

Die Kosten für ein Pflegeheim müssen entweder von der gesetzlichen Rente, einer eventuellen Privatrente, den Leistungen aus der gesetzlichen und/ oder privaten Pflegeversicherung und anderen privaten Einkünften aus Quellen wie Vermietungen oder Kapitalanlagen bestritten werden.

Bewohner, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel für einen Heimplatz verfügen, können einen Antrag beim Sozialamt für die verbleibenden Kosten stellen.

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Beitragsbild: 123rf.com – stylephotographs

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