Wagt es eine Behörde, Naturheilkunde zu verbieten?

Eine zahlungskräftige Anti-Lobby, Politiker und Medien agieren im Konzert gegen Heilpraktiker, Naturheilkundler oder Ärzte für Homöopathie.

Seit Jahren wird der Druck auf alle, die von den Leitlinien der „anerkannten“ Schulmedizin „abweichen“, enorm erhöht.

Doch es gibt Beispiele, wie man sich dagegen wehren kann!

Ein Apotheker aus Wuppertal veröffentlichte auf seiner Website die Information, dass ihm durch eine Ordnungsverfügung der unteren Gesundheitsbehörde untersagt wurde, TCM-Rezepturen, Kräuterrezepturen, Spagyrik und Proteomics herzustellen, zu versenden oder abzugeben. Dies teilte er auch seinen Kunden mit.

Sofort machte die Nachricht des Apothekers über Facebook, WhatsApp, Telegram und Instagram die Runde, wobei es in einigen marktschreierischen Chats eher an konkreten Informationen mangelte, was logischerweise zu Verunsicherung führte.

Bedeutet der Wuppertaler Apothekerbericht nun ein sofortiges Verbot aller naturheilkundlichen Arzneimittel oder handelt es sich „nur“ um einen bedauerlichen Einzelfall? Fakt ist, dass solche individuellen naturheilkundlichen Rezepturen für viele Heilpraktiker, aber auch für nicht wenige Ärzte eine Therapiealternative zu Fertigarzneimitteln darstellen oder zumindest ergänzend verabreicht werden.

Die zuständige Gesundheitsbehörde in Wuppertal konnte (bzw. musste) Licht ins Dunkel bringen. Dazu eignete sich eine offizielle Presseanfrage an die Amtsleitung. Tatsächlich lag die Antwort der Pressestelle des Gesundheitsamtes bereits nach zwei Tagen am 6. Juli 2023 vor. Darin bestätigte das Gesundheitsamt, dass sich das besagte Verbot nur auf einen bestimmten Apotheker beziehe, der im Verdacht stehe, gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben. Wenn sich dieser Apotheker wieder nachweislich an die sehr strengen Vorschriften halte, könne er selbstverständlich seine Rezepturen wieder verkaufen.

Daraus ergeben sich drei Schlussfolgerungen:

Einfach mal eben schnell etwas über Social Media Kanäle zu verbreiten, ist einfach, aber nicht sachdienlich und eher kontraproduktiv, wenn die Fakten dazu nicht richtig recherchiert werden.

Naturheilkundliche Arzneimittel wie individuell angefertigte Rezepturen gibt es nach wie vor für Patienten, Heilpraktiker und Ärzte.

Offizielle „journalistische Anfragen“ an Ministerien und Behörden schaffen oftmals und schnell Klarheit.


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Beitragsbild: pixabay.com – Bru-nO

Dieser Beitrag wurde am 03.08.2023 erstellt.

René Gräber

René Gräber

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