GKV oder PKV? Gesetzliche oder private Krankenversicherung

  • Hallo, wer kann helfen? Ist ein Wechsel von meiner PKV (zur Zeit habe ich 50% Beihilfe/ 50% Debeka), in die GKV möglich und sinnvoll? In nächster Zeit wird ein Wechsel zu 70% Beihilfe/ 30% Debeka anstehen.
    Ich habe ein GdB von 50.
    Geb. *01.09.1969
    Meine Frau ist bei der AOK versichert.
    Danke für Eure Mühe.

    1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Hallo kjeldt,

    ein Wechsel in eine GKV ist nur vor dem 55. Geburtstag möglich und auch nur, wenn man schon mal in einer gesetzlichen versichert war und die aktuelle Beschäftigung eine Versicherungsmöglichkeit in der gesetzlichen vorsieht.
    Die klassischen Beamten, die zu Beginn des Berufslebens in die PKV genötigt wurden, sind meines Wissens nach gezwungen, ein Leben lang in der PKV zu bleiben.

    VG, Sabine

  • Servus Opa kjeldt,

    Die Unterschiede der verschiedenen Krankenversicherer in bezug Leistungen ist nicht so gewaltig wie manche meinen. Die Abzokke der Versicherten besteht da wie dort. Auch der Staat befindet sich weiter auf einem „Raubzug gegen die Versicherten und knöpft ihnen Geld ab, das er selbst bereitstellen müsste.

    Waffen für die Ukraine und Israel, Radwege für Peru und Subventionen in Millionenhöhe an dubiose Klimaprojekte rund um den Globus sind für die jetzige deutsche Regierungsmannschaft wichtiger als die soziale Absicherung der eigenen Bevölkerung.

    Das Staatssäckel hat unzählige Löcher aus denen die Steuereinnahmen schneller fließen wie eingenommen wird.Unzählige FReunde halten die Hände auf um beim Verteilen ihren Anteil zu bekommen.

    Werbung, Bürokratie und Co: Wofür Krankenkassen Ihr Geld verschwenden „Raubzug gegen die Versicherten“ˍ

    mit freundlichen Grüßen- Guenter

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (28. November 2025 um 12:51)

  • Sozialismus verbindet man mit Sozial - Ein Irrtum.

    Der Soyialfond wird seit Jahren vom Staat gepl[ndert

    Die derzeitige Debatte über die Pensionen in Deutschland zeigt den Neidkomplex der Jungen Generation. Selbst wenig bereit Leistung zu erbringen wird den Rentnern die Margarine aufs Brot verleidet. Gerade die Generation die das Land aus den TRümmern nach dem Krieg wieder aufgebaut hat und Not und Elend erlebt hat ist man nun neidig ein gesichertes Dasein zu führen.

    Denen die Jahrzehnte lang Beiträge für Krankenkasse und Sozialabgaben zwangs-geleistet haben wird vorgeworfen Schmarotzer zu sein.

    6 Tage Wochen, 50 Arbeitstunden und zwei Wochen Urlaub im Jahr waren für viele das Übliche . Der Kampf um eine gerechte Entlohnung des Arbeitens hat viele Jahre gedauert.

    Verwöhnt und als selbstverständlich ist es für eine junge Generation alle Leistungen in Anspruch zu nehmen die bis heute erarbeitet wurden.

    Wer bei dieser Einstellung deren Pensionen beyahlt ist fraglich.

    Überleben mit Rente in Deutschlandˍ

    mit freundlichen Gr. Guenter

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (28. November 2025 um 14:33)

  • Hallo, wer kann helfen? Ist ein Wechsel von meiner PKV (zur Zeit habe ich 50% Beihilfe/ 50% Debeka), in die GKV möglich und sinnvoll? In nächster Zeit wird ein Wechsel zu 70% Beihilfe/ 30% Debeka anstehen.
    Ich habe ein GdB von 50.
    Geb. *01.09.1969
    Meine Frau ist bei der AOK versichert.
    Danke für Eure Mühe.

    Das habe ich dazu nach Abfrage KI gefunden, und die KI besteht darauf, dass das noch gilt.:

    Mit einem GdB von 50 besteht ab 56 Jahren ein Sonderrecht zum Wechsel von der PKV in die GKV gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V – jedoch nur innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung.

    Voraussetzungen:

    • GdB ≥ 50
    • Wechsel innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises
    • Vorversicherung: Sie selbst, Ihr Ehegatte oder ein Elternteil war in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in der GKV versichert

    Wenn Ihr Ehegatte bei der GKV versichert ist, erfüllen Sie die Vorversicherungsbedingung.

    Hinweis: Viele GKV setzen in ihren Satzungen Altersgrenzen (z. B. max. 45 oder 50 Jahre) – dies betrifft aber nicht das Sonderrecht für Schwerbehinderte. Sie sollten sich daher direkt bei der AOK erkundigen, ob sie Sie ohne Altershürde aufnehmen.

    Zur Beihilfe: Bei Wechsel in die GKV erhalten Sie weiterhin 70 % Beihilfe, da Beamtenrecht unabhängig von der Krankenversicherung ist.

    Fazit: Der Wechsel ist rechtlich möglich, sinnvoll – besonders bei steigenden PKV-Beiträgen im Alter – aber nur, wenn Sie innerhalb der 3-Monats-Frist handeln.
    : https://weltweitimruhestand.de/gkv-sonderzugangsrecht-sb
    Hier steht es etwas anders.:
    : https://www.anwalt.org/wechsel-privat…er-55/#ausnahme

    Das scheint mir wieder eine Sache für den Anwalt/VdK usw. zu sein.
    Aber wenn das mit den 3 Monaten stimmen würde, und Du schon länger einen Schwerbehindertenausweis hast, müsstest Du zur Einhaltung der Frist wahrscheinlich noch heute per Email einen formlosen Antrag stellen.:/

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Beitrag von Die Mama (30. November 2025 um 18:33)

    Dieser Beitrag wurde von bermibs aus folgendem Grund gelöscht: OT (30. November 2025 um 18:35).
  • Voraussetzungen:

    GdB ≥ 50
    Wechsel innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises
    Vorversicherung: Sie selbst, Ihr Ehegatte oder ein Elternteil war in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in der GKV versichert

    Wenn Ihr Ehegatte bei der GKV versichert ist, erfüllen Sie die Vorversicherungsbedingung.

    Hatte heute Gespräch mit der AOK, ich verdiene zu viel, deswegen nehmen die mich nicht auf. Grenze wäre bei 535€. MFG.

    1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.

  • Sie haben die letzten Jahre wohl den Zugang verschärft.
    Wie der Anwalt zudem schrieb:
    Die erschwerte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung mit über 55 Jahren soll verhindern, dass die gesetzlichen Krankenkassen allein das erhöhte Krankheitsrisiko der älteren Generation tragen, während die privaten Versicherer für ihre jungen Versicherten Beiträge kassieren, ohne viele Leistungen erbringen zu müssen.

    Trotzdem würde ich mich in deiner Situation nicht mit einer AOK-Antwort zufrieden geben (so ein Gespräch ist wahrscheinlich nicht rechtlich bindend) und eine anwaltliche Auskunft oder eine von einem Sozialverband wie VdK einholen.
    Zudem gibt es vielleicht noch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV, die man prüfen könnte, oder den Wechsel zu einer anderen PKV oder in einen anderen Tarif der PKV.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Nur mal gestell den Fall, er würde arbeitslos werden ( ich hab´s nicht verfolgt, ist er verbeamtet??), müsste er seine Beiträge dann selbst zahlen oder käme er dann doch in die GKV???

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • Beamte sind eigentlich unkündbar: https://www.dbb.de/lexikon/themen…endbarkeit.html
    Das Auflösen eines Beamtenverhältnisses, vor allem nur wenige Jahre vor der Rente oder EU-Rente, wäre in jedem Fall ein nicht wieder gut zu machender Fehler, da Beamte in mancherlei Beziehung besser gestellt sind, als andere und einiges verlieren könnten, wie bei indeed beschrieben.
    Das gilt nach meinem Verständnis eigentlich gleichermaßen für den Fall, ob er gekündigt wird oder selbst kündigt.
    : https://de.indeed.com/karriere-guide…eamter-kuendigt

    Aus dieser Sicht betrachtet, bin ich nicht einmal mehr wirklich sicher, ob es für einen Beamten tatsächlich von Vorteil wäre, in die GKV zu wechseln, und muss zugeben, dass ich die Bestimmungen für Beamte nicht ausreichend berücksichtigt habe.:/

    Wenn man fragt, was die Nachteile für einen kranken Beamten sind, in die GKV zu wechseln:
    Beamte im Krankenstand können nicht einfach in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, da sie grundsätzlich nicht versicherungspflichtig sind und somit keinen Anspruch auf einen Wechsel haben.
    Ein Wechsel in die GKV ist nur möglich, wenn eine neue Versicherungspflicht entsteht, z. B. durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Bezug von Arbeitslosengeld I.

    Falls ein Beamter entlassen wird und anschließend arbeitslos wird, können sich folgende Nachteile ergeben:

    • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da Beamte nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
    • Kein automatischer Wechsel in die GKV, wenn in den letzten fünf Jahren nicht mindestens ein Jahr gesetzlich versichert war.
    • Verlust der Pensionsansprüche – stattdessen wird der Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was meist eine niedrigere Alterssicherung bedeutet.
    • Mögliche Schwierigkeiten bei der Aufnahme in die GKV, insbesondere ab 55 Jahren oder bei langer Privatversicherung.

    Stattdessen kann er unter bestimmten Voraussetzungen:

    • Übergangsgeld erhalten (ähnlich einer Abfindung), wenn die Entlassung nicht auf eigenen Antrag erfolgt. Die Höhe beträgt zwischen dem Einfachen und Sechsfachen der jährlichen Dienstbezüge, abhängig von der Dienstzeit.
    • Bei Dienstunfähigkeit oder in besonderen Härtefällen kann ein Unterhaltsbeitrag (max. 50 % der früheren Bezüge) für bis zu 6 Monate gezahlt werden.
    • Offener Urlaub wird in der Regel in Geld ausgezahlt.
    • Der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die später eine Altersrente ermöglicht.

    Wie auch immer ist deine Frage meiner Ansicht nach ein ziemlich unattraktives Szenario, da ein Beamter mit Verlust des Beamtenstatus zahlreiche Vorteile/Ansprüche der Alters- und Krankenversorgung verlieren würde.:/

    Aber gesetzt den Fall ein Privatversicherter wird gekündigt und arbeitslos, gelten folgende Bedingungen:

    • Wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen, besteht Versicherungspflicht in der GKVsofern sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Jahr gesetzlich versichert waren.
    • Wer länger als fünf Jahre privat versichert war und nie in der GKV war, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und bleibt privat versichert.
    • Menschen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht in der GKV waren und hauptsächlich versicherungsfrei oder selbstständig waren, können nicht in die GKV zurückkehren.

    Gleichzeitig gibt es einige Sonderregeln, wie im Fall von Behinderung und andere, die immer enger gesteckt zu werden scheinen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (3. Dezember 2025 um 19:19)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber