Am kommenden Montag beginnt für unseren Sohn wieder die Arbeit in der Werkstatt für Behinderte. Wir können ihn also nach dreizehn Wochen zuhause in seine Wohngruppe zurück bringen. Es wird vorerst eine Woche gearbeitet und eine Woche ist frei. Die freie Woche darf er bei uns verbringen. Soweit alles gut.
Ich wollte also morgen seinen Schrank im Heim mit seinen Sommersachen bestücken und mein Mann sich, wie immer wenn er ihn normalerweise am Wochenende zurück bringt, um die Geräte seiner Spiele kümmern. Dies ist uns aber nicht erlaubt. Wir müssen unseren Sohn an der Tür abgeben. Dies gilt für alle Eltern, die ihre Kinder aus den Heim geholt haben, bis 30. Juni.
Wir sind aber nicht alle Eltern. Unser Kind ist keine Ware, die man einfach so weit erreicht.
Da die Werkstatt nun wieder offen ist, besteht natürlich die Arbeitspflicht.
Die Bereichsleiterin des Heims ist damit einverstanden, dass wir ihn arbeitsunfähig schreiben lassen. Er müsse aber bis zum 24. Juni wieder da sein, weil man ab diesem Zeitpunkt kein Geld mehr für ihn erhält. Irgendeine 30 Tagesfrist wäre dann abgelaufen.
Ich erklärte ihr, wir unseren Sohn erst wieder zurück bringen, wenn wir Zutritt zur Gruppe haben.
Nun frage ich mich, ob wir vielleicht den Heimplatz durch unsere Weigerung verlieren können.