Das "Wechseln des Geschlechts" auf dem Standesamt, also ein Eintrag in einer Liste und dem PA, ist nicht zwingend an eine medizinische Geschlechtsumwandlung gekoppelt. Das sollte unbedingt getrennt werden. Bei dem standesamtlichen Akt wird kein medizinischer Nachweis gefordert, allein die Aussage des Antragstellers zählt.
Soweit habe ich das verstanden.