Medikamententests an Demenzkranken und Behinderten?

Neue Medikamente müssen eine strenge Testphase durchlaufen bevor sie zugelassen werden. Nutzen und Risiken sind akribisch zu dokumentieren, damit Schaden von den Patienten abgewendet wird. Studien sind dazu leider unerlässlich. Spätestens seit dem Contergan-Skandal in den 60er Jahren wird daran niemand mehr zweifeln.

Selbstverständlich müssen Probanden, die an Arzneimittel-Studien teilnehmen, aufgeklärt werden, bevor sie zustimmen. Doch was ist mit Teilnehmern, die aufgrund einer Demenz nicht mehr zustimmen können? Oder vernünftiger gefragt: Ist es überhaupt notwendig und verantwortbar, dass Menschen in völliger Unkenntnis an Pharmastudien teilnehmen? Unsere Bundesregierung scheint der Meinung zu sein: Ja!

Heftig widersprechen die beiden größten Kirchen dem Vorhaben, Menschen zu willenlosen Versuchskaninchen zu degradieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Gesundheitsministerium / Kabinett dem Bundestag dennoch zur Abstimmung vorlegen. Bisher muss laut Arzneimittelgesetz absehbar sein, dass Probanden durch die Medikamenten-Tests gesundheitlich profitieren. Sogar davon will Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe abrücken. Künftig soll die Studien-Teilnahme eines Patienten auch dann möglich sein, wenn sie „gruppennützig“ sei. Zustimmen müsste dafür ein Betreuer. Das setzt aber voraus, dass sich ein möglicher Proband in einer Patientenverfügung bei wachem Verstand grundsätzlich dazu bereit erklärt hat. Zum Zeitpunkt der generellen Zustimmung ist aber keineswegs klar, welche Pharma-Tests für einen Menschen möglicherweise einmal in Frage kommen werden. Und genau darin sehen Kirchenvertreter eine eklatante Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde.

Doch damit nicht genug. Jeder Studie muss eine unabhängige Ethikkommission zustimmen. Sogar das will Gröhe ändern. Die Gremien sollen laut dem geplanten Gesetz nicht mehr das letzte Wort haben. Der Vorsitzende der Berliner Ethikkommission empfindet das als „nicht nachvollziehbar“. Es widerspräche auch der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes.

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe nimmt der Regierung die schwierige Aufgabe einer Begründung für das Gesetz ab. Nach seiner Meinung bestehe ein dringender Bedarf an Studien mit Menschen, die nicht zustimmen können. Auf welcher Seite besteht dieser Bedarf und wessen Interesse ist das? Hüppe findet Blanko-Zustimmungen in Patientenverfügungen für rechtlich ausreichend. Es gibt ja Vordrucke für die letzten Willensäußerungen eines Menschen. Und diese praktischen Formulare sollten nach den Vorstellungen des Politikers einfach geändert werden. Sozusagen im Kleingedruckten will der christliche Politiker den Menschen eine Zustimmung unterjubeln, deren Konsequenzen sie auch bei gesunder Verfassung gar nicht überblicken können.

Das Gesetz soll schneller durchgepeitscht werden, als man es der Politik sonst zutraut: Im Juni soll der Bundestag zustimmen. Dann kann das Gesetz schon im August 2016 in Kraft treten.

Fazit

Ich misstraue diesen ganzen „Aktionen“ – und das aus guten Gründen. Man kann mir nicht mehr erzählen, dass es hier um uns Patienten geht, beziehungsweise um unser Wohl. In zahlreichen Beiträgen habe ich das schon dargelegt: Medikamentenskandale – Die bitteren Pillen, oder das Glanzstück: Testperson für Medikamente wider Willen

Tut mir leid: Mir fehlt für dieses ganze Gebahren und Geschacher jegliches Verständnis.

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Beitragsbild: pixabay.com – Pexels

René Gräber

René Gräber

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  1. Avatar

    eigentlich fällt einem dazu nichts mehr ein.
    Doch ich habe einen Menschen vor Augen, an dem unwissentlich getestet wurde, und der nun im Vierfüßlergang die Flure im Pflegeheim entlangkriecht.

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