Das Geschäft mit den " Toten"
Ohne ausdrückliche Ablehnung gelten Herr und Frau Schweizer ab 2026 als Organspender. So entschied das Stimmvolk bereits vor drei Jahren. Dennoch fühlen sich viele zur Organentnahme unzureichend informiert.
Wer keine Organe spenden möchte, muss dies schriftlich festhalten, z.B. im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in einem elektronischen Register, das der Bund vor Einführung der Widerspruchslösung zur Verfügung stellen wird. Andernfalls gilt man automatisch als Organspender. Die nächsten Angehörigen werden dann informiert und können widersprechen.
Ansonsten werden sie ausgeschlachtet wie ein altes Auto.
In Österreich und Deutschland gilt die Widerspruchslösung., wenn man zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat.
Anscheinend kommt nicht genug Menschenmaterial von der Ukraine-Front in den Umlauf.Ein lukratives Geschäft das systematisch gefördert werden muß.
Ab 2026: Wird jeder Schweizer automatisch zum Organspender?ˍ
mit freundlichen Grüßen- Guenter


