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Gericht: Kein Schadenersatz für Impfopfer
Gericht zur mRNA-Brühe: Man darf dem Einzelnen Opfer abverlangen 💥
Eine Frau aus Mainz hatte die Firma Biontech vor dem Oberlandesgericht in Koblenz wegen Nebenwirkungen der mRNA-Impfbrühe verklagt: Sie forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro.
Das Gericht wies die Klage zurück: Dem Einzelnen könne man ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangen. Eine skandalöse Begründung!
Schließlich schützt die Impfung nicht vor Übertragung des Virus, wie man schon seit längerem weiß. Es gab also keinen Nutzen der Gemeinschaft.
Was ist ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“?
Ich sehe nur einen Schaden der Gesamtheit, da ich mit meinen Beiträgen zur Krankenkasse auch noch für die Opfer zahlen darf!

