Justizia in Coronazeiten

  • Aha, und was soll das bringen?

    Damit ein Staatsanwalt gegen Klabauterbach überhaupt vorgehen, bzw. ermitteln kann, muss vom Parlament zunächst mal die politische Immunität von Klabauterbach aufgehoben werden und das dürfte ein frommer Wunsch bleiben. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein durch die Politik weisungsgebundener Staatsanwalt die Anzeige überhaupt auch nur ansatzweise bearbeitet. Das Ding landet im Rundordner mit dem Vermerk "Klage wird abgewiesen".

    Bereits im September letzten Jahres hatte beispielsweise der Abgeordnete Karsten Hilse eine Anzeige gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer wegen Volksverhetzung erstattet und was ist passiert? Gar nichts.

    Es dürfte doch wohl allen klar sein, dass es bei der Impfpflicht nicht um Gesundheitsschutz geht, sondern um den Schutz von Regierungsmythen. Und das allein reicht schon, dass sich Klabauterbach und seine Spießgesellen weiterhin gemütlich im Sessel wälzen.


    Zudem - was uns dieser Tage so bewegt - Impfzwang, Ukraine-Krieg, Preisexplosion - hat miteinander zu tun. Es geht um das, was die ansonsten zurecht vergessene Kanzlerin Merkel am 23.01.2020 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos eine „Transformationen von gigantischem, historischem Ausmaß“ nannte. „Wir werden dramatische Veränderungen erleben“, kündigte sie an. „Die gesamte Art des Wirtschaftens und des Lebens, wie wir es uns angewöhnt haben, werden wir in den nächsten 30 Jahren verlassen“.

    Dagegen ist eine Strafanzeige gegen Klabauterbach nur pillepalle.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Aha, und was soll das bringen?
    Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein durch die Politik weisungsgebundener Staatsanwalt die Anzeige überhaupt auch nur ansatzweise bearbeitet. Das Ding landet im Rundordner mit dem Vermerk "Klage wird abgewiesen"

    Das kann ich nicht beurteilen, bin kein Jurist, denke aber, daß sich RA Heintz bewußt war, was er macht.

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  • Dirk S. , hallo Dirk das sehe ich vollkommen anders! Meines Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft sogar die Pflicht solchen Strafanzeigen nachzugehen. Natürlich muss sie den Schverhalt prüfen. Wenn sich dann herausstellt, dass bei solchen Vorkommnissen berechtigtes Verfolgungsinteresse besteht, wird Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Wie soll denn die Staatsanwalt sonst feststellen, ob Aufhebung beantragt werden soll, wenn sie vorab nicht prüft? Das erscheint mir in sich nicht logisch! Allerdings kann eine reine Strafverfolgung erst dann erfolgen, wenn die Immunität aufgehoben wurde.

  • Meines Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft sogar die Pflicht solchen Strafanzeigen nachzugehen.

    Stimmt. Und eigentlich hätte das Bundesverfassungsgericht die Pflicht, bei seinen Entscheidungen unparteiisch über der Regierung zu stehen ...

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Nee, eben nicht. Ich wollte nur nochmals darauf hinweisen, dass Richter und Staatsanwälte dem Justizministerium unterstehen, was leider unserem Rechtssystem geschuldet ist. Und gerade nach den Vorfällen um den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar wird sich da kein Staatsanwalt aus der Deckung wagen.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Vielleicht findet ja inzwischen bei denen nach dem ganzen Theater auch eine Umwandlung statt. Zumindest hoffe ich das. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Aber vielleicht muss ich auch weiter träumen.

  • Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft

    Ivan Künnemann ist ein Anwalt aus Hamburg und er hat sich gegen einen Artikel beim Hamburger Abendblatt gewehrt. Ergebnis: die Verwendung des Begriffs Corona-Leugner kann ab sofort, wenn er die Persönlichkeit verletzt, eine Schadensersatzklage nach sich ziehen.

    : https://corona-blog.net/2022/0…henbehauptung-eingestuft/

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  • Was kann man von einer Welt erwarten, in der ein nationalsozialistisches Land mit Rassegesetzen zur Demokratie erklärt wird. Nichts mehr.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert:

    Freibrief für Corona-Diktatur: “Lockdown für Ungeimpfte” war laut VfGH-Urteil zulässig

    Viele kritische Bürger hofften, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) seiner bisherigen Linie – zahlreiche Corona-Maßnahmen wurden nachträglich aufgehoben – auch beim “Lockdown für Ungeimpfte” folgen würde. Der kritische Fragenkatalog eines Verfassungsrichters an Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nährte diese Hoffnung zusätzlich. Nun zerschlug sich der Glauben an den Rechtsstaat. Denn das Höchstgericht erklärte die umstrittene und schikanöse Maßnahme für gesetzeskonform. Jetzt geht die Sorge um, dass dies wie in Deutschland zum Freibrief für weitere üble Einschränkungen der Grundrechte werden könnte.

    “Persilschein im Zweifel” für Corona-Regime

    Dieses Urteil betrifft zumindest den ersten 2G-Lockdown, der im November nur für wenige Tage in Kraft war, ehe die türkis-grüne Corona-Diktatur ganz zusperrte. Eine Wienerin hatte in ihrem Antrag ins Feld geführt, dass für die Verhängung eines Lockdowns ein solcher “unerlässlich” sein müsste, um Überlastungen im Gesundheitssystem zu verhindern. Der Ausschluss von Personen aus Betrieben entlang ihres “Impf”-Status verstoße darüber hinaus gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch sei die Maßnahme nicht gerechtfertigt, da sich auch “Vollimmunisierte” mit dem Virus anstecken könnten und dieses weitergeben.

    Das Höchstgericht stellte dies auch gar nicht in Abrede – aber erteilte der Regierung eine Art “Persilschein im Zweifel”. Denn der VfGH ist der Ansicht, dass Mückstein im November “vertretbarerweise annehmen” konnte, dass Vermeider der umstrittenen Gen-Behandlung “sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben”. Heißt so viel wie: Weil das öffentliche Narrativ dies damals behauptete, durfte Mückstein in einem ehrlichen Irrtum den Menschen ihre Grundrechte nehmen…


    : https://web.archive.org/web/20…ut-vfgh-urteil-zulaessig/

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs () aus folgendem Grund: Copr.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Impfverweigerer sind Straftäter

    Zur Durchsetzung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung statuierten Impfpflicht sieht der Wissenschaftliche Dienst unterschiedliche Möglichkeiten: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11, 11a, 12 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.“

    Freie Hand bei der Strafbemessung

    „Handlung“ bedeutet nach Lesart des sieben Seiten umfassenden Gutachtens „jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare, sozial erhebliche Verhalten, sodass auch Unterlassungen vom Handlungsbegriff umfasst sein können“. Dieser Schachzug ermöglicht, dass auch die bewusste Zuwiderhandlung der Impfpflicht unter diese Voraussetzungen fällt.


    reitschuster.de/post/impfverweigerer-sind-straftaeter/

  • Irre, nur noch irre! Ich hoffe, es handelt sich um einen Aprilscherz, was aber nicht sein kann, denn wie heißt es in dem Artikel:


    Das Bundesverfassungsgericht, das in den vergangenen Jahren ohnehin zum zahnlosen Tiger mutiert ist, muss sich noch nicht einmal mehr den Anschein geben, Recht zu sprechen. Stattdessen gibt das Gutachten der Exekutive freie Hand bei der Strafbemessung: „Wenn eine COVID-19-Impfpflicht durch Gesetz eingeführt würde, stünde es dem Gesetzgeber frei, entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestände bei Zuwiderhandlung zu definieren.“

  • Rechtsbeugung bei Impfpflicht für Berufe: Jurist klagt deutsche Verfassungsrichter


    Wieder einmal zog sich der mit Abstand parteiischste und voreingenommenste Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Merkel-Günstling Stephan Harbath, den Zorn zahlreicher – hochrenommierter Juristen zu. Nachdem das praktisch „gleichgeschaltete” höchste deutsche Gericht Verfassungsklagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht binnen kürzester Zeit brüsk und oberflächlich abgewiesen hatte, erwägt nun der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau eine Klage wegen Rechtsbeugung.

    Von Daniel Matissek

    Unglaublich! Entscheidung stand offenbar schon im Voraus fest

    : https://web.archive.org/web/20…tsche-verfassungsrichter/

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  • Ist der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes befangen?

    In seinem neuen Buch „Wo unsere Justiz versagt“ rechnet der aktive Richter Thorsten Schleif mit dem Justizversagen in Deutschland ab. Dabei scheut er auch nicht vor dem Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts zurück und liest Stephan Harbarth wegen „Besorgnis der Befangenheit" die Leviten.

    Stephan Harbarth, also known as Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war Mitglied des Bundestages von 2009 bis 2018 für die CDU und stellvertretender Fraktionsvorsitzender bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im November 2018, also demselben Monat, in dem er Richter am Bundesverfassungsgericht wurde. Nicht nur „einfacher" Richter am Verfassungsgericht, sondern gleich dessen Vizepräsident. Vom Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einer Regierungspartei zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist es in Berlin eben nur ein Katzensprung. Wenn man die richtigen Leute kennt.

    Nun war Vetternwirtschaft in der Berliner Politik noch nie ein Thema zum Naserümpfen, sondern deren Akzeptanz Einstellungsvoraussetzung für einen Abgeordneten. Schließlich werden Politiker immer wieder auf irgendwelche Posten und Pöstchen, in Ministerien, Ausschüssen und Aufsichtsräten, verschoben. Die besondere Schwierigkeit, die selbst einige Mainstream-Medien veranlasste zuzugeben, dass die Besetzung des Verfassungsgerichts mit engen Parteifreunden rückblickend betrachtet vielleicht doch etwas suboptimal sei, ergibt sich aus der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

    Es ist das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz. Und damit ist es unter anderem zuständig für die sogenannten Verfassungsbeschwerden, wenn sich ein Bürger in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln – vor allem durch Gesetze und Verordnungen – verletzt sieht. Zum Beispiel durch jene Gesetze, die der Bundestag erlassen hat und erlässt. Derselbe Bundestag, dem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bis unmittelbar vor seiner Berufung in das Verfassungsgericht angehört hat. Nun argumentieren manche, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gehöre dem Bundestag ja nicht mehr an.


    : https://www.achgut.com/artikel…assungsgerichtes_befangen

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • OVG kassiert Hotspot-Regelungen

    Es ist ein Schlag ins Kontor der Maßnahmen-Fetischisten, die über die sogenannten Hotspot-Regelungen weiter an dem bis Ende März geltenden Corona-Reglement festhalten wollen. Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Auch Hamburg erklärte sich komplett zum „Hotspot“. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion deswegen vor Gericht – und bekam nun in wichtigen Punkten recht.

    Mit seinem Beschluss von diesem Freitag hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald einem einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V teilweise stattgegeben (1 KM 221/22 OVG). Im Einzelhandel, auf Wochenmärkten, bei Dienstleistungen und körpernahen Dienstleistungen muss künftig keine Maske mehr getragen werden. Auch das Abstandsgebot in öffentlich zugänglichen Innenräumen gehört der Vergangenheit an. Kinos und Theater in MV können somit wieder die volle Kapazität ihrer Säle nutzen. Bislang mussten sich Besucher in einem Schachbrettmuster platzieren, wodurch nur ein Teil des Platzangebots genutzt werden konnte.

    Der Verweis auf die Omikron-Variante BA.2 trägt nicht

    : https://reitschuster.de/post/o…siert-hotspot-regelungen/

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  • Was die Verfassungsrichter nicht sehen wollten

    Von Andreas Zimmermann.

    Es gibt immer neue und klarere Erkenntnisse über Impfschäden, doch deutsche Verfassungsrichter gaben der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ihren Segen. Weitere Impfpflichten sind in Vorbereitung. Hier mehr zu den Fakten, die die Richter ignorierten.

    Eigentlich kann es nicht mehr verwundern, dass nicht nur der verhaltensauffällige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern auch die Gesundheitsminister der Länder bereits jetzt im Mai neue „Corona-Maßnahmen” für den Herbst fordern. Ja, angeführt von Söder und Kretschmann wollen die Ministerpräsidenten der Südländer – damit sind in diesem Fall die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gemeint – für den Herbst wieder eine Impfpflicht ins Spiel bringen. Interessanterweise unmittelbar bevor der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth gerade verkündet hat, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht natürlich verfassungsgemäß sei. Man könnte ja fast vermuten, der 1. Senat hätte vielleicht einmal wieder mit einigen Mitgliedern der Exekutive gespeist und dabei zwanglos über aktuelle politische Probleme parliert. Vielleicht ist ganz aus Versehen gar schon vorab erwähnt worden, wie der bereits am 27. April gefällte, aber erst am 19. Mai verkündete Beschluss ausgefallen ist.

    Es handelt sich hierbei natürlich lediglich um Spekulationen, und letztlich ist es auch egal, wie Deutschlands oberste Richter zu ihrem Urteil gekommen sind (juristisch korrekt ist es ein Beschluss, was aber nichts zur Sache tut), denn sie liefern eine Begründung, die klar zeigt, dass nicht nur die Spitzen der Politik, sondern auch die der Justiz in Deutschland offenbar beschlossen haben, dass die Realität für sie völlig irrelevant ist. Es gibt in dieser Begründung unzählige Abschnitte, die die Wirklichkeit auf geradezu groteske Weise ignorieren – ich greife deshalb nur einige wenige heraus.


    : https://www.achgut.com/artikel…r_blind_fuer_diese_fakten

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  • Eigentlich kann es nicht mehr verwundern, dass nicht nur der verhaltensauffällige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern auch die Gesundheitsminister der Länder bereits jetzt im Mai neue „Corona-Maßnahmen” für den Herbst fordern. Ja, angeführt von Söder und Kretschmann wollen die Ministerpräsidenten der Südländer – damit sind in diesem Fall die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gemeint – für den Herbst wieder eine Impfpflicht ins Spiel bringen.

    aus Deutschland soll noch soviel wie möglich (Geld und Kriegsmaterial an die Ukraine, Geld für experimentelle Impfungen an die Konzerne mit US-Beteiligung) abgeschöpft werden. Irgendwann ist die Glaubwürdigkeit der Politiker (verursacht durch Lauterbach, Söder & Co. vielleicht besser zu erwähnen wer dabei nicht mitspielt wie Wagenknecht, Aiwanger und Kubicki) bei einem zu großen teil der Bevölkerung dahin. Dann kann man sehr einfach noch unruhigere Zustände bis hin zur Gewalt erzeugen. Also analog zu Libyen und anderen vom "Westen demokratisierten" (in Wahrheit destabilisierten) Staaten.

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  • „Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ – Hans-Jürgen Papier

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.04.2022 (1 BvR 2649/21) die in §§ 20a, 22a und 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h IfSG geregelte sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht bzw. Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 als verfassungsgemäß gebilligt. Dieser Beitrag setzt sich vor allem mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, dem wichtigsten Teil der Entscheidung, auseinander und schließt dabei an frühere Veröffentlichungen des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte zum Thema Impfpflicht (insbesondere: 10 Gründe gegen die Impfpflicht; Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt; 10 Gründe gegen die Impfpflicht – ein Nachtrag; Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Impfpflicht“) und zu den Bundesnotbremse-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an.


    : https://netzwerkkrista.de/2022…ezogenen-nachweispflicht/

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  • Auszug aus dem langen Text:


    "[...] Das Gericht stellt lediglich heraus, dass zugunsten der Verhältnismäßigkeit der Nachweispflicht spreche, dass der Gesetzgeber die Impfentscheidung für die Betroffenen nicht selbst getroffen habe, wie im Fall medizinischer Zwangsbehandlungen, sondern die Betroffenen sich, wenn auch unter Inkaufnahme eines Eingriffs in ihre Berufsfreiheit, auch gegen die Impfung entscheiden könnten, weshalb „das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wurzelnde Selbstbestimmungsrecht zumindest dem Grunde nach“ fortbestehe (Rn. 221). [...]"


    Das zu lesen und zu verstehen genügt im Prinzip, die Methoden des Systems kompakt serviert bekommen zu haben. Mahlzeit!

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber