Erstellen einer Vorsorgevollmacht - was ist zu beachten - Erfahrungen und Hinweise

  • Hat jemand von Euch bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt? Bisher dachte ich, diese Vollmacht gilt generell auch im Außenverhältnis erst dann, wenn ich plötzlich durch Unfall, Krankheit, Demenz unfähig werde meine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

    Ich habe mich jetzt damit eingehender beschäftigt und habe auch einen Menschen aus dem Verwandtenkreis als Bevollmächtigten gewinnen können. Wir haben einen ersten Entwurf bei einem Notar ausfertigen lassen und ich muss feststellen, dass die Vollmacht ab sofort gilt, ohne dass der Nachweis einer Unfähigkeit meinerseits vorliegen muss. Da war ich einfach schlecht informiert. Wie seht Ihr das und kann mir da jemand Hinweise geben?

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht? Sobald die bevollmächtigte Person das Original der Vorsorgevollmacht in den Händen hält, kann sie diese nutzen. Sie können aber in einem extra Dokument festlegen, unter welchen Bedingungen die Vorsorgevollmacht eingesetzt werden darf.

    Freiheit der Mut, du selbst zu sein. (Osho)

  • Mein Mann und ich haben in die Vollmacht eingefügt: … für den Fall, dass ich nicht imstand bin, selbst zu entscheiden. Die genaue Formulierung müsste ich nachschauen. Wir haben uns gegenseitig eingesetzt, ersatzweise unsere beiden Kinder, denen wir vertrauen und die wissen, was unsere Einstellung ist.

  • Ich habe mich selbst noch nicht größer damit beschäftigt. Für mich ist das bisher auch nur für den Fall relevant, in dem es um lebensverlängernde Maßnahmen geht. Das ist wohl eine Patientenverfügung.
    Und da bin ich mit 68 noch etwas unentschlossen.
    Ich kann mir derzeit nicht vorstellen in eine Situation zu kommen, in der ich Jahre lang künstlich am Leben erhalte werde.
    Andererseits war meine OP in 2018 mit Intensiv ja auch eine lebensverlängernde Maßnahme.:/ Also schiebe ich das bisher immer vor mir her.

    Aber wenn man im Internet Vorsorgevollmacht eingibt, bekommt man von verschiedenen Stellen eine Vorsorgevollmacht angeboten und viel Information.

    Wann wird die Vollmacht wirksam?
    Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht wirksam, sobald Sie diese ausgestellt und unterschrieben haben.
    Wollen Sie jetzt Regelungen über die Wirksamkeit der Vollmacht treffen, sollten Sie dies aber nicht in der Urkunde selber tun. Denn für jede Beschränkung, die in dieser Urkunde enthalten ist, muss die Person, die die Urkunde liest, prüfen, ob die vorgegebene Beschränkung gegeben ist. Daher sollten solche Bedingungen nur im Innenverhältnis gegenüber dem Bevollmächtigten geregelt werden. Dann bleibt die Vollmacht nach außen gegenüber Dritten immer eindeutig.

    Beispiel: Helmut ist von Erika mit einer umfassenden Vollmacht bevollmächtigt worden.
    In die Urkunde hat Erika folgende Einschränkung aufgenommen: „Die Vollmacht soll erst gelten, wenn ich durch Unfall, Behinderung oder...nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selber zu regeln...“.
    Helmut möchte für Erika das Auto verkaufen. Ein Käufer ist schnell gefunden, das Autohaus „BUY a Car“ möchte das Auto kaufen. Helmut legt bei dem Käufer „BUY a Car“ die Vollmacht vor.
    Als der Autokäufer die Einschränkung der Wirksamkeit liest, schaut er Helmut an und fragt ihn, ob er nachweisen kann, dass Erika nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheit selber zu regeln. Ohne diesen Nachweis ist die Vollmacht unwirksam.
    Dies führt zu einem Mehraufwand und kann zur Zeitverzögerung führen.
    : https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundh…chtig-ist-46972

    Andererseits kann man anderen für alles Mögliche eine eingeschränkte Vollmacht erteilen. Auch für den Autoverkauf.
    Also ist gut zu überlegen, was genau man will und wie es formuliert sein soll. :/

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich irgendjemand so eine von der Verbraucherzentrale empfohlene Blankovollmacht über alles ausstelle, sondern nur mit Einschränkungen.8)

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Im Wissen, dass sie mir Vertrauen können, haben meine Eltern mir vor Jahren eine notariell beglaubigte uneingeschränkte Vollmacht ausgestellt. Das ist schon erschreckend weitreichend, aber mit Einschränkungen wäre es ein zahnloser Tiger.
    Später war diese Vollmacht dringend notwendig und sehr sehr hilfreich.

    Zudem haben sie eine Pateintenverfügung formuliert. Auch das war eine große Hilfe.

  • Im Wissen, dass sie mir Vertrauen können, haben meine Eltern mir vor Jahren eine notariell beglaubigte uneingeschränkte Vollmacht ausgestellt. Das ist schon erschreckend weitreichend, aber mit Einschränkungen wäre es ein zahnloser Tiger.

    Verstehe ich nicht, denn wenn der Tag eintritt, dass man durch Unfall, Behinderung oder...nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sollte es kein Problem ein, dass durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Ich kann jetzt nur mit Schwierigkeiten einen Fall konstruieren, in dem nicht die Patientenverfügung greift. Aber ich hätte meine Eltern zum Beispiel in die Pychatrie einweisen lassen können, um mal etwas krasses zu benennen. Das ist vielleicht ein Beispiel für einen Grauzonenbereich.

    Meine Mutter ist später demenziell erkrankt. Zu der Zeit lebte aber mein Vater noch und hat sich gekümmert. Meine Schwester und er haben Mama zu einem unmöglichen Neurologen geschleppt, mit dem ich mich ziemlich angelegt habe. Der wollte sogar die notariell beglaubigte Vollmacht im Nachhinein anzweifeln, indem er behauptete, die Erkrankung habe schon bestanden, als die Vollmacht ausgestellt wurde - nachdem ich mich mit ihm gestritten hatte.

    Meine Mutter hätte vermutlich einen gesetzlichen Vormund bekommen, wenn es nach diesem Gott in Weiß gegangen wäre.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Genau so ist es. Gerade erlebt bei einer inzwischen verstorbenen Freundin.

    Kann ich mir kaum vorstellen, wenn man mit seinem Ehemann zusammenlebt.
    Ich kenne es nur so, dass die Familie, der Ehepartner und falls nicht vorhanden die Kinder bei der Betreuung zuerst berücksichtigt werden.
    Auch wenn es entferntere Verwandte sind, die einen engen Kontakt zur/m Dementen pflegen, kann man im Falle eines vom Staat bestellten gesetzlichen Betreuers vor Gericht Einspruch erheben. Im Allgemeinen werden Verwandte immer den Vorrang vor einem staatlichen Betreuer haben.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Na dann, Papier ist geduldig. Kann dir nur raten dich ausführlich zu informieren.

    So schnell kannste gar nicht gucken wie der Staat, bzw. der gesetzliche Betreuer auf der Matte steht, besonders wenn etwas zu holen ist.

    Augen auf.

    Freiheit der Mut, du selbst zu sein. (Osho)

  • Ich hatte die Betreuung meiner alleinstehenden Tante übernommen, nachdem ich widersprochen hatte, der irgendwann automatisch eine staatlich bestellte Betreuerin zugewiesen worden war. Hatte mich aber auch schon vorher um sie gekümmert, erstmal auf meine Kosten.
    Später auch einen Kurs belegt, bei dem man alles zur Betreuung gelernt hat.
    Während der Betreuung gab es auch noch Ärger mit einem Pflegedienst, den es störte, dass ich das Essen auf Rädern nicht bei ihm bestellt hatte und der mir derart Ärger machte, dass ich zu dem Richter musste.

    Viele Jahre davor.
    Als mein Vater, der zu dem Zeitpunkt noch eine Gerüstbau-Firma hatte, plötzlich im Zustand kompletter Verwirrung war, wurden ich von der Stadt vorgeladen und gefragt, ob ich die Betreuung für meinen Vater übernehmen will. Daher sehe ich die Frage der Betreuung bei Familienmitgliedern, die zur Übernahme der Betreuung bereit sind, eigentlich als problemlos an.

    Obwohl meine Beziehung zu meinen Vater durch Missbrauch und Gewalt in der Familie sehr stark belastet war, und ich kaum Kontakt mit ihm hatte, hätte ich es wohl übernommen.

    Aber da waren ja noch meine Brüder, die für viele Jahre fest in dieser Firma gearbeitet hatten.
    Wäre ich mein Vater gewesen, hätte ich meine beiden drogenabhängigen Brüder nicht zum Nachteil der Firma in meiner Firma beschäftigt.

    Schon bei meinen ersten Versuchen, in der Firma Briefe der Kunden zu beantworten, haben sie sich tierisch aufgeregt.
    Was mir einfällt, plötzlich aufzutauchen, usw. Sie haben mich ständig blöd angemacht und wir haben nur gestritten.
    Tut mit leid, aber das war mir dann zu viel.
    Die Vorstellung, dass ich mich als Projektleiter Haustechnik möglicherweise in den Gerüstbau einarbeite, und die Firma fortführen könnte, war ihnen auch unerträglich.
    Es gab dann einen staatlichen Betreuer, was definitiv ein Fehler war. Der hat dann alles aufgelöst. Für 'n Appel und 'n Ei die Firma, KFZs, Gerüstkomponenten, usw. veräußert.
    Auch die Schließfächer ausgeräumt, von denen keiner wusste, was drin war.
    Zu guter Letzt ist er mit dickem neuen Mercedes durch die Gegend gefahren.
    Ich weiß also sehr gut, was Du meinst.

    Zu dem Einfluss eines Kindes ohne Vollmachten kann ich dennoch sagen, als ich meinen Vater in der Psychiatrie besuchte, war ich sicher, dass er dort auf ewig verrottet und hatte darauf bestanden, dass er in die Uniklinik Frankfurt kommt. Dort gibt es eine moderne Station für Fälle wie ihn. Zudem habe ich schon als Kind in der Uniklinik Frankfurt gute Erfahrungen gemacht.
    Das ist dann auch passiert.
    Von dort wurde er nach einiger Zeit geheilt entlassen und hat auch noch einige Jahre zuhause gelebt.
    Zusammen mit meinem jüngsten Bruder.
    Aber mein Vater war nicht bereit, anwaltlich gegen diesen Betreuer vorzugehen. Denn das hätte er schon selbst tun müssen, da er nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht mehr unter Betreuung stand.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Genau so ist es. Gerade erlebt bei einer inzwischen verstorbenen Freundin.

    Die Frage ist, hatte die Freundin denn einen Mann oder Kinder?
    Ich selbst hatte den Eindruck, dass der Staat es vermeidet sich einzumischen, wenn es andere Personen in der Familie gibt, die sich kümmern können und wollen. Auch der damalige Richter hatte mir das so gesagt.

    Familienangehörige, insbesondere Ehepartner, Eltern und Kinder, werden oft als bevorzugte Kandidaten für die gesetzliche Betreuung angesehen. Sie müssen keine zusätzlichen Qualifikationen vorweisen, solange sie die erforderlichen Fähigkeiten für den Aufgabenbereich besitzen und den persönlichen Kontakt halten können.

    Der Umfang einer Betreuung wird vom Richter für einen bestimmten Aufgabenbereich festgelegt und entspricht in der Regel keiner uneingeschränkten Vorsorgevollmacht.

    Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest, für die ein Betreuer zuständig ist. Diese können je nach Situation des Betreuten variieren.
    Häufige Aufgabenkreise umfassen:

    1. Gesundheitsfürsorge: Der Betreuer kümmert sich um medizinische Angelegenheiten, wie die Auswahl von Ärzten, Einwilligung in Behandlungen und Überwachung der Medikamenteneinnahme.
    2. Vermögenssorge: Hierzu gehört die Verwaltung des Vermögens, Kontoführung, Bezahlung von Rechnungen und Beantragung von Sozialleistungen.
    3. Aufenthaltsbestimmung: Der Betreuer entscheidet über den geeigneten Wohnort des Betreuten, sei es zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
    4. Wohnungsangelegenheiten: Dies umfasst die Sicherstellung der Mietzahlungen, Erhaltung des Wohnraums und gegebenenfalls die Organisation eines Umzugs.
    5. Behördenangelegenheiten: Der Betreuer vertritt den Betreuten gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern.
      : https://pflegeantrag.de/familienangeho…wissen-muessen/

    Daneben gibt es noch Genehmigungspflichtige Handlungen: Für bestimmte Entscheidungen, wie etwa die Kündigung der Wohnung des Betreuten oder freiheitsentziehende Maßnahmen, muss vorab die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden.

    So dass es insgesamt sehr stark auf den Betreuten selbst ankommt, in welchem Zustand er sich befindet, welche Aufgabenbereiche eine Betreuung umfasst.
    Einen staatlich bestellten Betreuer, den der Betreute nicht mag, kann der Betreute auch ablehnen.

    Eine zentrale Pflicht des Betreuers ist es, Entscheidungen im Sinne des Betreuten zu treffen. Dies bedeutet:

    1. Der Betreuer muss die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten berücksichtigen.
    2. Er soll regelmäßig Gespräche mit dem Betreuten führen, um dessen Vorstellungen und Bedürfnisse zu verstehen.
    3. Wichtige Angelegenheiten müssen mit dem Betreuten besprochen werden, sofern dies möglich ist.
    4. Der Betreuer soll die Selbstständigkeit des Betreuten fördern und ihm ein möglichst selbst bestimmtes Leben ermöglichen.
    5. Bei medizinischen Entscheidungen muss der Betreuer prüfen, ob der Betreute selbst einwilligungsfähig ist. Nur wenn dies nicht der Fall ist, trifft der Betreuer stellvertretend die Entscheidung.


    Ich lese dazu in einem älteren Forum:
    Wenn Dich Deine Freundin in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte eingesetzt hat, kann das Betreuungsgericht prinzipiell keine Betreuung mehr anordnen. In vielen Vorsorgevollmachten ist ein Hinweis enthalten, wonach der Bevollmächtigte vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll, wenn dies erforderlich ist.

    Letztlich ist es günstiger sich vom Betreuungsgericht als Betreuer einsetzen zu lassen, da jeder und auch jeder Arzt das anerkennt.

    Jeder Betreuer ist dem Betreuungsgericht gegenüber aber auch nachweispflichtig, muss dem Gericht bei obigem Umfang 1x jährlich alle für den Betreuten getätigten Einnahmen und Ausgaben nachweisen, das Vermögen erfassen, und auch einen ausführlichen Bericht über den Gesundheitszustand des Betreuten mit allen Änderungen verfassen.
    Ob man eine Freundin hat, die bereit für eine Betreuung ist, ist eine andere Sache.:/

    Die staatlichen Betreuer sind in der Regel ziemlich ausgelastet, haben zu viele Betreute und zu wenig Zeit für ihre Betreuten.
    Meine Tante hat damals z.B. öfter das WC mit dem Abfalleimer verwechselt und das gab dann öfter eine Verstopfung.
    Die staatliche Betreuerin hat das 1x vor mir mitbekommen und ein Unternehmen besorgt, dass für 350 Euro eine Rohrreinigung ausgeführt hat.
    Ich hab mir dafür ellbogenlange feste Spülhandschuhe geholt und die Plastikbecher selbst rausgeholt.^^

    Ein staatlich bestellter Betreuer ist zudem mit Kosten verbunden, die der Betreute zu tragen hat.
    : https://www.betanet.de/rechtliche-betreuung-kosten.html

    Das Thema Betreuung ist sehr umfassend. Es ist auch möglich, dass jedes Bundesland im Detail leicht abweichende Bestimmungen hat.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (5. Juli 2025 um 16:18)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Ich kann mich nur noch einmal wiederholen und jedem anraten sein Haus rechtzeitig zu bestellen, schriftlich und notariell beglaubigt.

    Papier ist geduldig.

    Freiheit der Mut, du selbst zu sein. (Osho)

  • Ich kann mich nur noch einmal wiederholen und jedem anraten sein Haus rechtzeitig zu bestellen, schriftlich und notariell beglaubigt.

    Papier ist geduldig.

    Das hat jetzt meine Frage nach Ehemann und Kindern nicht wirklich beantwortet. :/
    Denn wenn man privat niemanden hat, an den man die Verantwortung für das eigene Leben im Notfall weitergeben kann, denn darum geht es letztlich, keinen Mann, keine Kinder, keine Verwandten, keine/n Freund/Freundin, der/die diese Verantwortung übernehmen will, hat man ja keine Möglichkeit einen staatlich bestellten Betreuer zu umgehen.
    Dann kann man ihn auch durch eine Vorsorgevollmacht nicht vermeiden, weil es keine Alternative dazu gibt.
    Zuerst müsste es also eine Person geben, die man bevollmächtigen will, und die auch dazu bereit ist, eine Betreuung zu übernehmen.

    Während man mit Kindern und Ehemann eher gar nicht in diese Situation kommen wird.
    Allerdings wäre ein Verwandter jetzt ins Pflegeheim gekommen, wenn er nicht verstorben wäre, da seine Frau die Pflege nicht mehr geschafft hätte. Grundsätzlich vermeiden lässt sich doch nichts.

    Der Spruch Papier ist geduldig, besagt eigentlich, dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann, das etwas so umgesetzt wird, wie verfügt.
    Es gab es leider auch schon Videos, in denen gezeigt wurde, dass im Krankenhaus die Patientenverfügung einfach ignoriert wurde und Menschen gegen ihren ausdrücklichen Willen länger behandelt wurden.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Wie auch immer.
    Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit vertreten darf und welche Aufgabenbereiche dieser Bevollmächtigte übernehmen kann. Es gibt verschiedene mögliche Punkte, die in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden können.
    Dazu gehören beispielsweise:

    • Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann Konto führen, Rechnungen bezahlen und Haus oder Wohnung verkaufen.
    • Gesundheitssorge: Der Bevollmächtigte kann ein Krankenhaus, Arzt oder Pflegedienst auswählen, Ihre Krankenakten lesen und Untersuchungen und Behandlungen erlauben.
    • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann entscheiden, ob Sie in einem Pflegeheim oder Zuhause versorgt werden oder wer in Ihrer Wohnung leben darf.
    • Post- und Fernmeldeverkehr: Der Bevollmächtigte kann Ihre Post oder Ihre E-Mails lesen, einen Telefon- oder Handy-Vertrag in Ihrem Namen abschließen oder kündigen.
    • Behörden, Gerichte: Der Bevollmächtigte kann einen Anwalt beauftragen, einen Ausweis beantragen oder Sie bei der Rentenversicherung vertreten.
    • Todesfall: Der Bevollmächtigte kann entscheiden, wie oder wo Sie beerdigt werden sollen.

    Am Anfang stehen die Personen, die man zu Bevollmächtigten machen möchte.

    Für alleinstehende Menschen, die keine Familie oder nahestehenden Verwandten haben, ist es ratsam, eine Person aus dem Umfeld, wie einen guten Freund oder eine andere vertrauenswürdige Person, als Bevollmächtigten zu benennen. Es ist wichtig, dass der oder die Bevollmächtigte möglichst in der Nähe wohnt, da Entscheidungen oft schnell getroffen werden müssen.

    Zudem sollte die Vorsorgevollmacht gut durchdacht und mit der potenziellen Bevollmächtigten besprochen werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können sich Ehepartner im Falle einer Notsituation, zum Beispiel bei Gesundheitsfragen, für maximal sechs Monate rechtlich gegenseitig vertreten.

    Abgesehen davon gibt es auch so etwas, wie eine Betreuungsverfügung: https://search.brave.com/search?q=betreuungsverf%C3%BCgung

    Eine Alternative zur Betreuungsverfügung ist die Vorsorgevollmachtˍ.
    Denn auch die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Und sie überträgt einer anderen Person das Recht, Sie in Ihren Angelegenheiten zu vertreten.

    Der wichtigste Unterschied dabei ist, dass bei der Vorsorgevollmacht kein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Die bevollmächtigte Person kann die Vollmachtsurkunde nutzen, sobald die Geschäftsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde.

    Der Ablauf ist bei der Vorsorgevollmacht also etwas einfacher.
    Allerdings entfällt dabei auch die gerichtliche Kontrollfunktion. Ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer muss sich gegenüber dem Gericht verantworten – eine Person mit einer Vorsorgevollmacht wird hingegen nicht kontrolliert.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (6. Juli 2025 um 08:34)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber