Neue Regeln für Gen-Honig

Die Gegner der Gentechnik jubeln. Am Dienstag fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil, laut dem Honig, der auch nur die kleinste Menge gentechnisch veränderter Pollen enthält, in Zukunft erst zugelassen werden muss, bevor er auf den europäischen Markt kommen darf.

Das Urteil hat schwere Folgen, denn rund 30 Prozent des in Europa erzeugten Honigs und fast sämtlicher Importhonig weißt genetische Veränderungen auf – und darf somit ohne Zulassung nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind insbesondere viele Honigsorten, die von Supermärkten geführt werden und in denen Gentechnik nachgewiesen werden kann.

Bisher galt die Regelung, dass Honig als Gen-Honig gilt, wenn absichtlich gentechnisch veränderte Pollen für die Honigproduktion verwendet werden. Durch den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs sind nun auch alle Honigsorten als Gen-Honig eingestuft, bei denen unabsichtlich gentechnisch veränderte Pollen in den Honig gelangt sind – dabei handelt es sich um Mengen von unter 0,1%.

Viele Imker wird diese Regelung zu Unrecht treffen, denn den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umgebung ihrer Bienenstöcke haben sie in den meisten Fällen nicht zu verschulden. Daher verkündeten die Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerien, dass das Urteil erst noch in Ruhe geprüft werden müsse.

Zustande kam das Urteil wegen der Klage eines Hobby-Imkers aus Bayern; in seinem Honig wurden gentechnisch veränderte Pollen nachgewiesen, nachdem auf einem benachbarten Feld gentechnisch veränderter Mais angebaut worden war.


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Beitragsbild: pixabay.com – Daria_Yakovleva

René Gräber

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