Daran dass die Gesundheitskosten unaufhörlich steigen, daran haben sich Patienten gewöhnt. Und das es beim Zahnarzt auch was aus eigener Tasche kostet auch. So auch Frau Christel Michel aus Altenholz. Aber auf das, was nach dem zahlen der Rechnung passierte, war Frau Michel nicht vorbereitet.

Was war passiert?

Als sich eine Krone in ihrem Mund lockerte, ging Christel Michel zu einem Zahnarzt in der Gemeinde Altenholz-Stift in der Nähe von Kiel, in die sie gerade erst gezogen war. Für die Behandlung erhielt die Rentnerin eine Privatrechnung in Höhe von 18,75 Euro. Zu Recht, denn diese Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Beim Ausfüllen des Überweisungsträgers jedoch vergaß Christel Michel das Komma, so dass ihre Bank 1875 Euro an den Zahnarzt überwies.

Laut Angaben der Kieler Nachrichten bat die Rentnerin die Zahnarztpraxis in Altenholz-Stift, den irrtümlich zu viel bezahlten Betrag wieder zurückzuerstatten. Vergeblich. Auch eine Mahnung durch einen Anwalt blieb erfolglos. Erst nach einem gerichtlichen Mahnbescheid reagierte der Zahnarzt: Er legte ohne jede Begründung Widerspruch ein. Die Rentnerin wartet seitdem weiter auf ihr Geld. Jetzt will sie Klage einreichen. Lautet Angaben der Anwaltspraxis ist bis heute kein Geld erstattet worden. Eine Nachfrage von Yamedo in der Zahnarztpraxis mit der Möglichkeit einer Gegendarstellung oder Pressemitteilung ergab: “Kein Kommentar”.

Aktualisierung 12. Februar 2010:

Laut Angaben der Kieler Nachrichten hat die Zahnärztekammer den Betrag an Frau Michel zurückerstattet. Die Zahnärztekammer übernimmt das Klageverfahren gegen den betreffenden Zahnarzt.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter “Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.” dazu an:

Beitragsbild: pixabay.com – drshohmelian