Das wissen wir alle. Niemand verwendet Natriumchlorit pur. Ausnahme bei CISS. Da werde 1-3 Tropfen in Natronlösung auf nüchternen Magen verwendet. Diese geringe Menge in einem Glas Wasser ist wesentlich weniger, als man bei 20 Minuten Schwimmen im gechlorten Wasser aufnehmen würde. Es geht hierum CDL. Dafür gibt es auch Sicherheitsdatenblätter.
: https://www.vitalundfitmit100.de/mediafiles/MSD…chlordioxid.pdf
Da geht es um industrielle Mengen, nicht um 250 ml zu 0,3%.
Die Warnhinweise beachten wir natürlich. Nicht einatmen usw.
ZitatAlles anzeigenKennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Das Produkt braucht nach der Richtlinie 1272/2008/EU nicht gekennzeichnet zu werden.
Biozid Registriernummer: BAuA Reg. Nr: N-52379
Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt braucht nach der Richtlinie 67/548/EWG nicht gekennzeichnet zu werden.
Sonstige Gefahren
Lösungen mit weniger als 0,3 % Chlordioxid sind nach den EU-Verordnungen nicht kennzeichnungspflichtig.
Da die Lösung nicht mehr als 0,3% ClO2 enthalten kann. muss sie nicht gekennzeichnet werden.
Was den Tod eines Kindes in Südamerika betrifft, da haben die Eltern dem Kind 750 ml CDL eingeflößt. Wie sie das überhaupt fertig gekriegt hatten , ist mir schleierhaft. Aber bei so unfassbaren Überdosierungen wäre es auch bei Kochsalz längst gestorben. Das als Beispiel zu bringen, ist lächerlich.

