Hilfe - Kindesentzug

  • Jeder kann sich einen Anwalt leisten. Dafür gibt es in D entsprechende Sozialgesetze.

    Mhm, sieht man ja, wie das bei den diversen Fällen (nicht nur Kindesentzug) jeweils klappt. Da ist ja nicht nur ein FACH-Anwalt gefragt, sondern auch Gutachter, die man selbst finanzieren muss. Und dann noch die staatlichen Gegner beziehungsweise Gegengutachten, das kann sich sehr lange hinziehen.

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • @4162, wenn die Prozesskostenhilfe gewährt wird, umfaßt sie alle notwendien Kosten. Unter Umständen sind Gutachterkostten höher als die Anwaltskosten. Alle diese erforderlichen Dinge werden vom Anwalt geprüft und sind Bestandteil der anwaltlichen Beratung.

  • Das meinte ich doch, wie soll das ab- oder be-rechnet werden? Solche Traumata bei Kindern sollten doch tunlichst vermieden werden, durch diese staatlichen Eingriffe aber sogar gefördert (außer die Eltern sind tatsächlich unter aller...).

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • @4162. Danke für die Erklärungen aus dem wirklichen Leben an die anderen. Ich wünsche jedem, seinen Glauben an Gerechtigkeit und lückenfreien Sozialstaat behalten zu können, weil keine Probleme aufkommen, in den letzten Wochen sind wir aber mit soviel schockierenden Geschichten von anderen Betroffenen in Kontakt gekommen, das man schon von aktivem Wegsehen ausgehen muß, wenn man noch nie davon gehört haben will. Und eigentlich ging es mir nicht um die Diskussion, was an uns falsch ist, oder das wir zu doof sind, das üppige (haha) Angebot an finanzieller Unterstützung zu nutzen, sondern eher um Schadensbegrenzung im medizinischen Sinn.

    Frau Charf nimmt leider keine Kunden mehr an, und ohnehin keine Kinder, schade, ihre Seite hat mir gut gefallen. Bei den prominenteren Plattformen will man sich für gewöhnlich nicht mit institutioneller Kindesmißhandlung beschäftigen.

  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es dir weiterhelfen könnte, wenn 4162 feststellt, dass das Trauma der Kinder nicht mit Geld zu beseitigen ist.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • wenn 4162 feststellt, dass das Trauma der Kinder nicht mit Geld zu beseitigen ist.

    Ich denke, das zeigt Mitgefühl.

    Dein Kommentar geht ja mehr in die Richtung, dass sich jeder Rechtshilfe holen kann. Und damit der Schaden behoben ist. Wirkt manchmal etwas unterkühlt...

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • Sascha, ich empfinde es ganz klar als persönliche Beleidigung, wenn jemand schreibt:

    Danke für die Erklärungen aus dem wirklichen Leben an die anderen.


    Denn das unterstellt, dass wir, die anderen, kein Mitgefühl hätten und zu doof wären zu kapieren, was das für die Beteiligten bedeutet.

    Weiß Kathrin denn irgend etwas aus meinem, aus unserem Leben, dass ihr die Berechtigung dazu gibt, derart über uns zu urteilen? Sicherlich nicht.


    Zudem ist absolut klar, dass man mit Gefühlsduselei leider keinen mm weiterkommen wird. Im Gegenteil wird man sich damit bei den Gutachtern des Jugendamts eher leicht Negativpunkte holen.

    Nur Kathrin und ihr Mann werden durch eigene Aktionen die Sache klären können. Das wird vielleicht nicht einfach. Ist aber die einzige Möglichkeit.


    Das ist eine schwierige Situation, mit der sich die Mehrheit der Menschen zum Glück noch nicht genauer befassen musste.

    Ich habe mich aber mit dem Thema schon häufiger in meinem Leben befasst und kann gerne etwas dazu schreiben.


    Ich kenne ähnliche Fälle von früheren Impfschadensfällen in den 2000er Jahren, bei denen Eltern nach der Impfung dafür verklagt und verhaftet wurden ihr Kind getötet oder verletzt zu haben. Damals war Lanka sehr aktiv, hat ihnen sehr geholfen und die Fälle auf seiner HP bekannt gemacht.


    Ich kenne es aus den USA. Da heißt es medical kidnapping. Hatte die Seite erst letztens an anderer Stelle gepostet.

    Einrichtungen und Ärzte in den USA entziehen Eltern beliebig die Kinder, wenn sie sich weigern, ihr Kind entsprechend behandeln zu lassen.

    Das muss mittlerweile so schlimme Formen angenommen haben, dass es dazu diese Seite gibt:

    https://medicalkidnap.com/about-medical-kidnap/


    Aber auch bei uns gibt es dazu Seiten wie z.B. diese:

    : https://katrin-ebner-steiner.d…nger-mutter-kind-bindung/

    : https://www.sorgerechtsmissbrauch.de/


    Zur Info: https://www.kgk-kanzlei.de/rec…tzug-durch-das-jugendamt/

    Die Kanzlei hat mehrere Videos zum Thema auf YT. Scheinbar aus Köln und hilft sicher weiter, wenn möglich.

    Wie kriege ich mein Kind zurück? Was tun, wenn das Jugendamt das Kind wegnimmt? - YouTubeˍ

    Kind weggenommen- Inobhutnahme - Welche Rechte habe ich gegen Massnahmen des Jugendamts? - YouTubeˍ


    Weitere Info:

    Geschäftsmodell Inobhutnahme/Kindesentzug? Teil 1 - YouTubeˍ

    zdf.de/verbraucher/wiso/kindesentzug-durch-jugendamt-100.html


    : https://proxy.metager.de/www.j…48c13b5bbb81d6abd7b3ded8a


    : https://proxy.metager.de/www.a…34a749855990656756dfcc8a9


    : https://proxy.metager.de/www.a…7379f90efa5c7369619696c36


    Also man kann dazu viel finden, wenn man recherchiert. Auch Stellen, die Hilfe leisten und Informationen, welche Maßnahmen man sofort veranlassen sollte und welche Rechte man hat.


    Zudem ist unstrittig, dass zum Einen der Staat für die anwaltlichen Kosten im Rahmen einer Prozesskostenhilfe und sämtliche anderen Kosten erst einmal aufkommen müsste und bei Fehlern für die entstandenen Kosten sowieso aufkommen muss.

    Deshalb wird er sich natürlich meistens wehren, wie man einigen beschriebenen Fällen entnehmen kann, was die Sache sehr herausziehen könnte.

    Daher ist Öffentlichkeit in jedem Fall eine gute Sache.

    Zum Anderen, dass die Krankenkasse für eine erforderliche psychologische Behandlung der Kinder aufkommen muss und es bei einem nicht im Rahmen der Krankenkassen tätigen Behandler, was meist viel schneller geht, meist eine Zuzahlung hat. Was im Rahmen des Schadensersatzes abgedeckt werden könnte.

    Aber vor einem Therapeuten braucht man dafür erst einmal die Kinder zurück.


    Sascha, ich kann nicht einmal annährend nachvollziehen, dass sich jemand hier anmeldet, schreibt dass der Kindesentzug seiner Kinder vor ca. 2 Monaten willkürlich und unbegründet stattgefunden hat und schildert seit 2 Monaten bei FB zu schreiben und nun hier, ohne seither wirklich selbst aktiv geworden zu sein und sich über seine Rechte zu informieren oder darüber, an wen er sich wenden könnte. Denn hier muss meiner Ansicht nach sofort gehandelt werden.

    Aber so ist es ja wieder nicht. Nicht ganz.


    Um was geht es bei Kathrin und den Kindern. Ich denke in Deutschland ist Homeschooling, außer in Pandemiezeiten, in der Regel nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, da es bei uns eine Schulpflicht gibt. Auch wenn ich den Wunsch die Kinder zuhause selbst zu lehren, wie das z.B. in Österreich oder USA möglich ist, in diesen Zeiten sehr gut verstehen kann.

    Das könnte die Situation gleichzeitig aber verkomplizieren:

    : http://irrglaube-und-wahrheit.…tedt-und-gwendolin-uhlig/


    Ich wünsche in jedem Fall viel und schnellen Erfolg und frage mich, ob eine Ausnahmegenehmigung fürs Homeschooling nicht eine Lösung sein könnte.


    Aber vielleicht denken wir auch nur zu kompliziert, weil wir es nicht besser wissen.:/

    : https://proxy.metager.de/krise…eb3759091457baef33d0aeddd

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    7 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Franz-Anton: in Ö würde es auch völlig reichen, wenn zB 1 Elternteil gegen Impfungen wäre/eher auf Alternativmed. und natürl. Lebensweise setzen würde und das andere Elternteil "systemkonform" denkt und agiert (und das Kind zum MCWürg schleppt, im Beisein des Kindes raucht etc...) - da wäre "das System" automatisch im Falle eines Sorgerechtskonfliktes auf Seiten des 2ten Elternteils.

    Über Homeschooling vs. "regulärem" Schulbesuch brauchen wir gar nicht reden.


    Somit, nein, da muss meiner Meinung nach seitens Kathrin und ihrem Partner nichts "passiert" sein. Kind aus der Schule rausnehmen reicht schon, um das System zu starten. Dazu noch das nicht impfen und dann uU auch noch laute Kritik an den C-Maßnahmen. Mehr braucht man nicht mehr...

    (wobei ich mir grad denke - wenn man in Ö sein Kind aus Angst vor Corona aus der Schule genommen hat, war man braver Bürger. Wen man Testungen nicht zugestimmt hat, DURFTE Kind gar nicht in die Schule usw...)

    (Somit Schulpflicht mit ausgesperrten Kindern. Wie skurril...)


    lg togi

    Jeder Mensch hat ein Brett vor dem Kopf - es kommt nur auf die Entfernung an.

    (Marie Ebner-Eschenbach)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • togian, dazu gab es ein Urteil.

    Elternteil 2 hatte bei einem Gericht einen Beschluss erwirkt, dass das bei Elternteil 1 lebende Kind zu impfen ist. Das Kind selbst (war im entsprechenden Alter) hat dann Widerspruch eingelegt und vor Gericht festgestellt, dass es seine persönliche Entscheidung ist, ob es sich impfen lassen wolle und nach ausführlicher Information entscheiden würde, ob es sich impfen lässt. 1. Beschluss wurde damit aufgehoben.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • togian, dazu gab es ein Urteil.

    Das wär ja wieder D und nicht Ö gewesen. Aber auch wenn: Wie viele Leute, egal ob D oder Ö oder sonst wo, wissen denn über dieses oder vergleichbares Urteil bescheid und können dann auch danach handeln? Es müsste da ja jeder klagen, um so ein Urteil für sich zu erhalten.

    Und, wie viele Kinder würden nicht trotzdem das machen, was das herrscherische Elternteil will (impfen), weil es eben auch das liebt? Etwa um nicht noch mehr Öl ins Beziehungsdrama-Feuer der Eltern zu gießen?

  • Somit, nein, da muss meiner Meinung nach seitens Kathrin und ihrem Partner nichts "passiert" sein. Kind aus der Schule rausnehmen reicht schon, um das System zu starten.

    Stimmt, da genügen schon weit geringere Dinge, um das System zu starten. Die meisten dieser Geschichten finden dann leider nicht einmal den Weg in die Medien, weder für oder gegen das betroffene Elternteil, wenn da eines von beiden die treibende herrscherische Kraft ist. Das andere Elternteil darf / kann dann, juristisch gedeckelt, leider nichts tun.

    Über Homeschooling vs. "regulärem" Schulbesuch brauchen wir gar nicht reden.


    Kritik an den C-Maßnahmen. Mehr braucht man nicht mehr...

    (wobei ich mir grad denke - wenn man in Ö sein Kind aus Angst vor Corona aus der Schule genommen hat, war man braver Bürger. Wen man Testungen nicht zugestimmt hat, DURFTE Kind gar nicht in die Schule usw...)

    (Somit Schulpflicht mit ausgesperrten Kindern. Wie skurril...)

    Dabei gibts wieder den umgekehrten Fall Ö (Gericht auf Seiten des herrscherischen Impf-Elternteils) und D (Gericht auf Seite des Kindes): In Ö herrscht Bildungspflicht, aber keine Schulpflicht wie in D - https://de.wikipedia.org/wiki/Hausunterricht

    Aber: wegen Corona ging das plötzlich auch in D. ;)