Bayerischer Verwaltungsgerichtshof prüft Corona-Maßnahmen und stellt fest: Es gibt keine Akten!

Gericht prüft Corona Maßnahmen

Wegen der Corona-Pandemie wurden Grundrechte eingeschränkt.

Doch wie verhältnismäßig waren die einzelnen Maßnahmen?

Mit dieser Frage beschäftigen sich jetzt zunehmend die Gerichte.

Ein Gericht in Ansbach will das prüfen und muss feststellen, dass es laut bayrischem Gesundheitsministerium praktisch kaum irgendwelche Akten über die Entscheidungsprozesse gibt. Sprich: Es scheint nichts dokumentiert zu sein, wie es sonst üblich ist.

Dabei reden wir ja nicht von einer „Lapalie“, sondern von der massiven Einschränkung unserer Grundrechte:

  • Bewegungsfreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Recht auf freie Berufsausübung

Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach obliegt es derzeit, diese Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Angestrengt wurde das Verfahren durch die Rechtsanwältin Jessica Hamed aus Mainz. Sie bat in diesem Zusammenhang um Einsichtnahme in die Akten des bayerischen Gesundheitsministeriums, um nachvollziehen zu können, wie die Verordnungen im Einzelnen zustande kamen. Das Ministerium musste allerdings zugestehen, dass es darüber gar keine Akten gibt.

Frau Hamed kritisiert, dass es so nicht möglich ist, die Entscheidungsgrundlagen für die Beschlüsse juristisch zu prüfen. Fragen nach der Gefahrenprognose, die dem Freistaat vorlagen, bleiben absolut unbeantwortet. Hat die Landesregierung überhaupt erkannt, dass hier grundlegende Rechtsgüter sensibel gegeneinander abzuwägen waren, und welche Belange wogen schwerer?

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärte dazu, dass eine Dokumentation für Verordnungen vom Kaliber der Corona-Maßnahmen nicht vorgeschrieben ist. Im Übrigen waren die Beschlüsse „instantan“ zu fassen, wobei die wissenschaftliche Forschung fast täglich neue Erkenntnisse lieferte.

Gerrit Manssen ist Jura-Professor an der Uni Regensburg und zweifelt daran, dass gar keine solche Akten angelegt worden sind. Er bestätigt, dass es tatsächlich keine gesetzlichen Anordnungen dazu gibt, trotzdem muss die rechtsstaatliche Verwaltung grundsätzlich Entscheidungen dokumentieren.

Jessica Hamed geht davon aus, dass es nicht ausreicht, wenn das Gesundheitsministerium sein Handeln lediglich auf Berichte des Landesamts für Gesundheit, des RKI und Beratungsgespräche mit Medizinern gründet. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf, genau nachvollziehen zu können, wie und warum es zu diesem Lockdown sowie zur Suspendierung von Grundrechten kam.

Fazit

De Verantwortlichen versuchen sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie die „Pandemie“ in gewisser Weise mit einem Kometeneinschlag vergleichen – mit der Einschränkung, dass nur die Zeitkonstanten der einzelnen Prozessabläufe dabei andere seien.

Es sei absolut richtig, dass in „normalen Zeiten“ über jeden Verwaltungsvorgang in akribischer, nachprüfbarer Weise Akten angelegt werden müssen. Doch so eine „globale Katastrophe“ sei eben keine normale Zeit und erfordert bei Gefahr im Verzug unmittelbares, flexibles Handeln, nicht zuletzt, um zum Beispiel Plünderungsaktionen schnell und wehrhaft entgegenwirken zu können.

Ach was? Mit Verlaub: Bei insgesamt derzeit ca. 9.400 an Covid-19-Verstorbenen in Deutschland – was sich auf dem Niveau einer mittleren bis schweren Grippe bewegt? Mortalitätszahlen hatte ich im Beitrag hier aufgearbeitet: Wie tödlich ist Corona? Und zu keiner Zeit hatten wir in Deutschland eine Notlage in den Kliniken.

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René Gräber

René Gräber

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