Volksbegehren in Bayern: Landtag abberufen

Es gibt mittlerweile eine Initiative, die in Bayern zu einem Volksbegehren aufruft: Volksbegehren Landtag abberufen – Mit Ihren 25 000 Stimmen starten wir den Volksentscheid.

Es gibt weitere Webseiten, die den Wortlaut dieses Volksbegehrens 1 zu 1 übernommen haben, z.B.: Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“ – deutschelobby info.
Diese Seite trägt das Datum vom 24. November 2020.

Eine noch ältere Webseite mit nur leicht verändertem Wortlaut datiert vom 23. Oktober 2020: Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“ | 20 Plus 1 – mach mit….

Hier erfährt der Leser, dass bereits 20.000 Einträge eingegangen seien. Allerdings erzeugt der Vorschlag, die ausgefüllten Anträge an die Betreiber dieser Webseite zu schicken, die dann selbige gesammelt an die Initiatoren weiterleiten würden, ein leichtes Gefühl von Skepsis. Warum dieser Umweg, wenn die Adresse der Initiatoren bekannt ist?

Worum geht es?

Wie die Überschrift es schon verrät, es geht darum, durch einen Volksentscheid den bayerischen Landtag abzuberufen. Die Verfasser beziehen sich auf den Art. 83 des Landeswahlgesetzes von Bayern (Abberufung des Landtags durch das Volk).

Hierzu werden 25.000 Eingaben/Unterschriften benötigt, die von Wahlberechtigten geleistet werden müssen, die wiederum durch die Gemeinden als wahlberechtigt zu bestätigen sind. Das Anforderungsprofil sieht folgendermaßen aus:

  • Die Unterzeichner müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.
  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen mindestens 3 Monate in Bayern wohnen (Anmeldebescheinigung). Bei mehreren Wohnung im Bundesgebiet muss die Hauptwohnung in Bayern registriert sein beziehungsweise die Unterzeichner müssen sich für gewöhnlich in Bayern aufhalten.
  • Jede/jeder Stimmberechtigte darf nur einmal und nur persönlich unterschreiben.
  • Unbefugtes Unterschreiben oder andere Formen der Täuschung oder Verfälschung können mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Auch ein Versuch ist bereits strafbar.

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Es besteht die Möglichkeit, den Stimmzettel aus dem Netz herunterzuladen, zu Hause auszufüllen und dann an die Adresse der Initiatoren zu verschicken:

Bündnis-Landtag-abberufen
c/o WirPartei
Schellingstraße 109a
80798 München

Die Seite mit dem Download ist hier zu finden (die beiden Links für Vorderseite und Rückseite des Stimmzettels befinden sich ganz unten auf der Seite): Download Stimmzettel – Volksbegehren Landtag abberufen.

Es gibt dazu ein Beispiel, wie die Stimmzettel auszufüllen sind, um ungültige Eingaben zu vermeiden.

Wer keinen Drucker zu Hause hat oder sonst wie keine Möglichkeit hat, den Stimmzettel mit Vorderseite und Rückseite auszudrucken, der kann sich den Stimmzettel auch per Post zuschicken lassen.

Für diejenigen mit Drucker sind folgende Sachen zu beachten:

  • Den Download ausführen, bitte beide Seiten ausdrucken.
  • Achten Sie bitte darauf, dass in den Drucker-Einstellungen A4 und Querformat ausgewählt ist.
    Beide Seiten im gleichen Format A4 (Querformat!) auf ein Blatt kopieren, (hinten und vorne).
  • Bitte eigenhändig und vollständig ausfüllen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der Hauptwohnung sowie Datum und Unterschrift).
  • Bitte in einen Briefumschlag stecken und an uns senden.
  • Die Verifizierung der Unterschrift bei der Gemeinde nimmt das „Bündnis-Landtag-abberufen“ für Sie vor.

Und so sähe ein korrekt ausgefüllter Stimmzettel aus:

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Beitragsbild: pixabay.com – CSU-Fraktion

René Gräber

René Gräber

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