Die tschechische Regierung hat ihre seit Wochen geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Seit dem 16. März war es den tschechischen Bürgerinnen und Bürgern wegen der Corona-Pandemie lediglich noch gestattet, zu ihrem Arbeitsplatz zu gehen (oder zu fahren), einzukaufen, einen Arzt aufzusuchen oder in Grünanlagen spazieren zu gehen.

Seit Freitag, den 24. April 2020, sind diese Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, verkündete am Abend des Vortages überraschend Gesundheitsminister Adam Vojt?ch in Prag. Damit reagierte das dortige Minderheitskabinett auf eine aktuelle Entscheidung eines Prager Gerichts, das seine Aufgabe und Bestimmung darin sieht, die Ausgangsbeschränkungen aus formalen Gründen für rechtswidrig zu erklären. Vojt?ch gehört ebenso wie der Regierungschef und Multimilliardär Andrej Babiš der populistischen Partei ANO an und setzte hinzu: „Wir respektieren dieses Urteil“.

Natürlich beanstandeten die Richter in ihrer Begründung auch die Schließung des Einzelhandels mit dem Hinweis, dass solche Maßnahmen durch das Parlament allein im Rahmen von Notstandsgesetzen zu verabschieden sind. Lediglich als außerordentliche Verordnung durch das Gesundheitsministerium funktioniert das nicht. Initiiert wurde die Klage durch einen Prager Rechtsanwalt.

Einige Beschränkungen bleiben dennoch erhalten

Das aktuelle Urteil hebt zugleich das Verbot der Ausreise für tschechische Bürgerinnen und Bürger auf. Allerdings ist im Zuge der Rückkehr ein negatives Ergebnis auf einen Corona-Test vorzulegen oder eine 14 Tage währende Quarantäne einzuhalten. Überhaupt bleibt der weitgehende Einreisestopp gemäß den Aussagen des Innenministeriums bestehen. Die Ausnahmen für Geschäftsreisende aus EU-Staaten wurden überprüft und zum Teil geändert.

Über gewisse Erleichterungen können sich Berufspendler freuen, die das tschechische Kabinett mit Blick auf Deutschland und Österreich beschloss. Zwar dürfen die Pendler die Grenze jeden Tag überqueren, aber sie müssen alle zwei Wochen einen aktuellen Test auf das Corona-Virus vorzeigen.

Die Gruppenstärke von Menschen, die in der Öffentlichkeit zusammenkommen dürfen, wurde auf zehn Personen angehoben. Ab Montag werden auch die Universitäten in Tschechien wieder geöffnet. Ob das Gericht dem tschechischen Volk damit einen guten Dienst erwiesen hat, steht noch in den Sternen.

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Beitragsbild: 123rf.com – siberianart