Covid-19 und die Behandlungsfehler der Schulmedizin

Blick in eine Intensivstation

Falls Sie es noch nicht wussten: Die Schulmedizin gilt als die dritthäufigste Todesursache (Schulmedizin dritthäufigste Todesursache).

Das könnte sich bald ändern. Und Schuld daran ist natürlich SARS-CoV-2, bekannt als „Corona“.

Na gut, ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Schuld werden Maßnahmen sein, die angeblich notwendig sind, um die Verbreitung des Virus zu verhindern und die Behandlung von Infizierten zu gewährleisten. Und das soll angeblich so aussehen…

Erste Anzeichen

Wir hatten bereits 2009 mit Erstaunen feststellen dürfen, dass es für den damals aus dem Boden gestampften Schweinegrippe-Impfstoff eine „Immunität“ für deren Hersteller gegeben hatte. Diese Immunität bezog sich nicht auf das Schweinevirus, sondern auf mögliche Schadensersatzklagen, die auf die Hersteller zukommen könnten. Denn man wusste überhaupt nicht, welche Nebenwirkungen diese neue Impfung mit sich brachte:

Später stellte sich dann heraus, dass Narkolepsie bei Kindern und Jugendlichen signifikant häufiger auftraten und als typischen Nebenwirkung der Schweinegrippe-Impfung anzusehen waren.

Was es noch so mit der Schweinegrippe auf sich hatte und welche Merkwürdigkeiten hier zu verzeichnen waren, das können Sie hier nachverfolgen:

Und jetzt scheint es wieder soweit zu sein, dass wir aus der Erfahrung der Vergangenheit nicht lernen wollen.

Ich hatte dies in folgendem Beitrag bereits angedeutet:

Dem Bericht zufolge war es der Gouverneur von New York, Cuomo, der durch seine Verordnungen dafür sorgte, dass möglichst viele Covid-19-Patienten, mit oder ohne bestätigter Diagnose, eine künstliche Beatmung erhielten. Dafür erhielt das Krankenhaus 29.000 USD pro Beatmungspatient.

Da diese Vorgehensweise offensichtlich nichts mit „ärztlicher Moral“ zu tun hat und im höchsten Maße fragwürdig ist, erteilte Cuomo allen Krankenhäusern in New York Immunität gegen Strafverfolgung aufgrund von ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern.

Damit durfte jeder Arzt und jeder, der sich dafür hielt, mit seinen Patienten machen was er/sie wollte. Behandlungsprotokolle waren mit einem Schlag weniger wert als das Papier, auf dem sie geschrieben standen.

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Krankenhäuser und Ärzte haften nicht mehr bei Behandlungsfehlern von Codid-19 Patienten?

Ein Beitrag von Dr. Mercola[1] zeigt auf, dass das New Yorker Beispiel jetzt Schule zu machen scheint.

Inzwischen gibt es auch im Nachbarstaat New Jersey volle Immunität, sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche, für Ärzte und Pflegepersonal im Zusammenhang mit Covid-19. Dies gilt für Krankenhauspersonal als auch für Personal in Altenheimen.

Weitere Bundesstaaten[2] der USA sind Michigan, Massachusetts, Illinois und Connecticut. In Pennsylvania und Florida versuchen die Ärztevereinigungen die jeweiligen Gouverneure dazu zu bewegen, ebenfalls diese Art der Immunität zu gewährleisten.

Iowa[3] hat sich Anfang Juni ebenfalls entschlossen, Pflegepersonal, Ärzten, Krankenhäusern und Altenheimen eine umfassende Immunität zu garantieren. Hierüber freuen sich nicht nur Ärzte und Pflegepersonal etc., sondern eigenartigerweise auch eine Reihe von Firmen, wie zum Beispiel die Fleischverpackungsindustrie. Da fragt man sich, wer profitiert hier wirklich?

Die möglichen Konsequenzen dieser Entwicklung

Ich hatte es bereits erwähnt, dass die Schulmedizin jetzt schon die dritthäufigste Todesursache ist (siehe oben). Diese Aussage wird auch von Dr. Mercola unterstützt. Jetzt gibt es allen Grund zu der Annahme, dass die Schulmedizin vielleicht bald den zweiten oder sogar den ersten Platz belegen könnte.

Denn mit der Aushändigung der Immunität an medizinisches Personal und Institutionen dürfen die mit ihren Patienten praktisch machen, was sie wollen. Ähnlich wie bei der Schweinegrippe-Impfung, wo die Geschädigten keine Möglichkeit haben, Klagen gegen den Verursacher einzureichen, wird auch in diesem Szenario dafür Sorge getragen, dass selbst die stümperhaftesten Fehler in der Behandlung der Patienten ohne Konsequenz bleiben.

Aus Sicht von Pflegepersonal und Ärzten ist dies das einzig wahre Eldorado. Endlich darf man Entscheidungen nach eigenem Gutdünken treffen, ohne sich Gedanken machen zu müssen, eventuell für entstehende Konsequenzen einstehen zu müssen. Die Halbgötter in Weiß sind damit auferstanden.

Was sich damit für betroffene Patienten zu deren Nachteil ändern kann, das hat das Elmhurst Krankenhaus bereits jetzt schon zeigen können:

  • Keine Wiederbelebung von Covid-19-Patienten
  • Nachlässige Standards bei der Schutzausrüstung
  • Unterlassung der Trennung von Covid-19-positiven und Covid-19-negativen Patienten, was zu Infektionen innerhalb des Krankenhauses führte
  • Umschreiben von Covid-19-negativen Tests als positiv
  • Routinemäßiger Einsatz von Beatmungsgeräten bei allen Patienten, die als Covid-19-positiv gelten etc.

Der eklatanteste Nachteil dieser Maßnahmen für die betroffenen Patienten war die Tatsache, dass die Beatmung in neun von zehn Fällen zum Tode geführt hatte. Hier sind also auch Patienten zu Tode therapiert worden, die keine Covid-19-Infektion aufwiesen, aber über die willkürliche „Diagnose“ zu Covid-19-Patienten gemacht wurden.

Aber auch hier gibt es keine Handhabe, das Krankenhaus, das Pflegepersonal, die Ärzte oder wen auch immer für diese Ungeheuerlichkeit verantwortlich zu machen, denn es gibt ja eine Immunität für diese Leute und Institutionen.

Kann dies auch in Deutschland passieren?

Hier kann man nur spekulieren. Meines Wissens gibt es diese „Immunität“ in unserem Land (noch) nicht. Ich bin aber davon überzeugt, dass es sie wieder geben wird, und zwar im Zusammenhang mit der neuen RNA-Impfung (wenn es die jemals geben sollte). Aber das ist ein anderes Thema.

Aber das ist kein Grund zur Sorglosigkeit. Denn in der Vergangenheit haben sich Klagen aufgrund von Impf-Nebenwirkungen für die Betroffenen als extrem mühsam erwiesen. Dies hatte unter anderem damit zu tun, dass nicht der Impfhersteller angeklagt wurde, sondern der Staat die Rolle des Beklagten einnahm. Und der hatte genug Möglichkeiten, den Klägern so unüberwindliche Hürden aufzulegen, dass die Klagen sich über Jahrzehnte hinaus zogen, selbstverständlich mit ungewissem Ausgang. Da dürften viele bereits vorzeitig freiwillig das Handtuch geworfen haben.

Und es steht zu erwarten, dass im Covid-19-Szenario diese Situation sich nicht maßgeblich verändern wird. Es ist bereits mehrmals bemängelt worden, dass in Deutschland die Rechtsprechung dem Staat untergeordnet ist, also die Richter Befehlsempfänger der Politik sind. Kein Wunder also, wenn offensichtlich verfassungswidrige Anordnungen der Bundesregierung in Sachen Covid-19 nur in Ausnahmefällen von den Gerichten revidiert, aber in der Regel toleriert oder sogar befürwortet werden.

Fazit

Es war noch nie so gefährlich, krank zu sein, wie heute. In Teilen der USA erhält das medizinische Personal und deren Institutionen (den Quellen zufolge) einen Freibrief zur medizinischen Willkür, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Hier in Deutschland ist diese Willkür in gewisser Weise bereits in der Rechtsprechung eingetreten, wenn es um Covid-19 geht.

Es bleibt abzuwarten, welchen Einfluss dies auf die Art und Weise haben wird, wie man sich vorstellt, wie Covid-19-Patienten behandelt werden sollen und welche prophylaktischen Maßnahmen notwendig sein werden. Zum Glück haben wir nur noch sehr wenige Covid-19 Fälle, die intensivmedizinisch versorgt werden: Ein Blick in das Intensivbettenregister (Stand 25.7.2020) offenbart: von 32.860 Intensivbetten sind „nur“ 65% belegt, davon sage und schreibe 248 mit Covid-19 Patienten. Also 21.111 Intensivbetten sind mit „anderen“ Patienten belegt. Eine gute Nachricht.

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Quellen:

René Gräber

René Gräber

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Ein Kommentar Kommentar hinzufügen

  1. Avatar
    barbara horn

    31. Juli 2020 um 10:55

    ich kann auf facebook leider nicht kommentieren! bitte ändern! danke 🙂

    Antwort René Gräber:
    Auf welcher Seite denn? Eigentlich kann dort jeder kommentieren?

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