Das Ende der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“?

Wie es aussieht naht das Ende der „Impfpflicht“ für Pflegepersonal – jedenfalls wenn man „pflegen-online.de“[1] Glauben schenkt. Denn hier heißt es:

„Der Bund hat beschlossen, die Teil-Impfpflicht auslaufen zu lassen, wie pflegen-online aus zuverlässiger Quelle erfahren hat. Sie endet damit am 31. Dezember.“

Niemand Geringeres als das RND[2] ließ bereits im Juli 2022 überraschend deutlich verlauten, dass Oppositionspolitiker schon zum damaligen Zeitpunkt ein Ende der Corona „Impfpflicht“ in der Pflege forderten. Grund hierfür wäre das Fehlen des Nachweises, dass es sich bei dieser „Impfpflicht“ um eine Schutzmaßnahme handeln würde.

Allerdings wird in diesem Beitrag nicht die Wirksamkeit der „Corona-Impfungen“ infrage gestellt, was letztendlich eine „Impfpflicht“ ad absurdum führt. Denn wie kann eine „Impfpflicht“ mit einer „Impfung“, die keine Infektionen verhindert, vor Infektionen schützen?

Vielmehr macht man sich in diesem Beitrag Sorgen um die „Abwanderung aus dem Pflegeberuf“. Wie es zum damaligen Zeitpunkt aussah, gab es eine für die Verhältnisse zu große Menge an Pflegepersonal, welches lieber den Job aufgab, als sich mit einem experimentellen Injektionsstoff zwangsbehandeln zu lassen. Diese Tendenz führte natürlich zu einer weiteren Ausdünnung der ohnehin schon schmächtigen Versorgungsdecke mit Pflegepersonal, was die Opposition als „gefährlichen Blindflug“ einstufte.

Jedenfalls war diese Vorgehensweise besonders geeignet, das Gesundheitssystem auf absehbare Zeit in eine Überlastung zu senden. Das, was man zuvor unsinniger Weise den Covid-19-Infektionen hatte anhängen wollen, wurde jetzt mit den dazu auserkorenen Gegenmaßnahmen in die Tat umgesetzt.

„Impfpflicht“ verpufft

„Pflegen-online.de“ veröffentlichte bereits Ende Juni 2022 einem Beitrag mit diesem Titel.[3]

Hier wurden einige Fragen gestellt, vor allem wie hoch die Impfquote für Pflegekräfte in den verschiedenen Bundesländern sei. Ermittelt wurden Werte von 94-98 % in den Ländern Schleswig-Holstein, Bayern, Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Toll!

Ausgerechnet in den neuen Bundesländern sahen damals die Zahlen deutlich anders aus. In Thüringen waren nur zwei Drittel der Pflegekräfte „geimpft“. In Sachsen waren es weniger als die Hälfte der Pflegekräfte. Und in Mecklenburg-Vorpommern gab es immerhin noch 25 % ohne „Impfung“.

Natürlich forderte das staatliche „Gegenmaßnahmen“ heraus, die eine Durchsetzung der „Impfpflicht“ mithilfe von Zwangsgeld und Gerichtsverfahren vorsahen. In Baden-Württemberg gab es zu diesem Zeitpunkt angeblich über 450 Bußgeldverfahren, die allerdings wenig erfolgversprechend gewesen zu sein schienen. Denn der Beitrag spricht davon, dass z.B. eine Pflegerin aus einem Altenheim in Niedersachsen gegen einen Zwangsgeldbescheid der örtlichen Gesundheitsbehörde klagte und in zwei Instanzen gewann. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts zugunsten der Pflegerin lautete:

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht begründet keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.“

Und das heißt, dass der Staat keine Möglichkeiten hat, über Gerichte seine Zwangsmaßnahmen durchzusetzen, sofern sich die Gerichte nicht instrumentalisieren lassen.

Nach dem Scheitern der „Impfpflicht“ das Ende der „Impfpflicht“

Im April 2022 scheiterte die Einführung der allgemeinen „Impfpflicht“[4]. Jetzt sind sich plötzlich alle einig, dass auch die einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ unsinnig sei.

Der Beitrag von „pflegen-online.de“ zitiert verdächtig viele Politiker der etablierten Parteien, die zum Teil sogar in den Gesundheitsministerien der Länder sitzen und sich jetzt schwungvoll gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ aussprechen, als wenn man schon immer gegen eine „Impfpflicht“ gewesen wäre.

Da kommen genau die Leute zu Wort, die immer lautstark für eine allgemeine „Impfpflicht“ gebrüllt hatten, wie Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnenmacher (Grüne), Gesundheitssenatorin in Berlin Frau Gote (Grüne), Bremens Gesundheitssenatorin Bernhard (Linke), Sozialministerium Sachsen (SPD), Bayerns Gesundheitsminister Holetschek (CSU), Thüringens Ministerpräsident Ramelow (Linke), NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) etc.

Eine offizielle Bestätigung des Endes der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ von Seiten des Gesundheitsministeriums gibt es allerdings noch nicht. Aber das hat ja auch noch drei Monate Zeit. Denn diese „Impfpflicht“ soll nicht abgeschafft werden, sondern einfach nur „auslaufen“ und mit Beginn von 2023 nicht mehr verlängert werden.

Für den „Impfpflicht“-Fanatiker Lauterbach ist auch der sang- und klanglose Abgesang dieser merkwürdigen „Impfpflicht“ eine verheerende Niederlage. Außerdem kann er dann nicht mehr bei seinen schalen Medienauftritten gegen ungeimpfte Pflegekräfte polemisieren und ihnen vorwerfen, dass sie keinen gesellschaftlichen Beitrag geleistet hätten.

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Nachtrag – Doch kein Ende?!

Die „Impfpflicht“ ist tot – es lebe die „Impfpflicht“. Es gibt Hinweise dafür, dass das angebliche Ende der „Impfpflicht“ nichts anderes ist als der Auftakt für eine „Impfpflicht“ durch die Hintertür. Jedenfalls befürchtet dies der „Corona-Blog.net“.[5]

Der Beitrag stammt vom 28. Juli 2022 und ist somit bereits etwas älteren Datums. Die Neufassung des „Infektionsschutzgesetzes“ wurde am 8. September 2022 beschlossen.

Laut „Corona-Blog.net“ gibt es eine breite Hintertür im neuen IfSG, über die eine auslaufende „Impfpflicht“ im Pflegebereich ausgehebelt werden kann. Denn die Institutionen im Pflegebereich (Altenheime, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser etc.) werden angehalten, sich nach dem „Stand der Wissenschaft“ zu orientieren. Und „Stand der Wissenschaft“ ist niemand anderes als das RKI, dessen Oberhaupt, der Tierarzt Wieler, im Oktober 2020 höchst wissenschaftlich zu Protokoll gab, dass man von den neuen „Impfungen“ nicht wüsste, wie sie wirken, wie gut sie wirken, was sie bewirken…. Aber er sei sehr optimistisch, dass es Impfstoffe geben würde. Toll![6]

Der Kernsatz dieser „Hypothese“ befindet sich im erwähnten Dokument vom Juli 2022 auf Seite 12 (Paragraf 35):[7]

„Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft im Hinblick auf die Durchführung medizinischer Maßnahmen wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind.“

Nachdem also klargestellt wurde, dass nach dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ das RKI entscheiden wird, ob es eine „Impfpflicht“ gibt oder nicht, je nach Stand der RKI-Wissenschaft (von der wir nicht wissen, ob sie wissenschaftlich ist, wie wissenschaftlich sie ist oder sie die Wissenschaft nur politisch korrekt verbiegt … aber wir sind optimistisch, dass es sie geben wird), könnte es sein, dass der Jubel über eine gescheiterte „Impfpflicht“ und jetzt gescheiterte einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ etwas zu früh laut wurde.

Denn mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass der Pflegesektor die Vorgaben des RKI zu beachten und umzusetzen hat. Und gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass Gesundheitsminister Lauterbach als oberster Dienstherr des RKI weiterhin das Sagen im Pandemie-Land Deutschland hat.

Das hieße für die offiziell nicht existente „Impfpflicht“, dass eine Empfehlung des RKI, die dann keine Empfehlung sondern „Gesetz“ ist, dass alle Beteiligten viermal „geimpft“ sein müssen, um am Pflege-Zirkus teilnehmen zu dürfen, sei es als Pflegebedürftiger oder als Pflegekraft, dass eine solche „Empfehlung“ nichts anderes als eine „Impfpflicht“ durch die Hintertür sein wird.

Natürlich hätte man die Wahl, die zur Qual wird, sich nicht „impfen“ zu lassen. Aber das bedeutet dann auch das Ausscheiden aus diesem Dunstkreis. Wer also zum Beispiel ein pflegebedürftiges Familienmitglied hat, der darf sich darauf vorbereiten, diese Pflege selber durchzuführen. Auch der Gedanke, die Pflege zu sich ins Haus zu holen, wo man ja selbst das Hausrecht hat, dürfte illusionär sein. Denn auch hier würde dann das RKI-„Gesetz“ greifen, dass Pfleger und Gepflegte ihre Gen-Injektion in vierfacher Ausführung vorzuweisen haben.

Zwei Monate später

Der Bundestag verkündet auf seiner Webseite die „Neufassung des Infektionsschutzgesetzes“.[8]

Die weiter oben erwähnten Zitate sind im neuen Entwurf[9] nicht mehr zu finden. Stattdessen wird ausschweifend das festgelegt, was im alten Entwurf relativ kurz und knapp ausgeführt wurde (Seite 17):

Denn, so steht es auf Seite 2:

Soweit die Propaganda aus der Politik, um zumindest Zwangsimpfungen gegen Pflegebedürftige durchsetzen zu können, indem auf eine Wissenschaft verwiesen wird, die mit Wissenschaft nichts zu tun hat. Denn inzwischen reden nur noch der Mann im Mond und sein Vetter Lauterbach davon, dass die Gen-Spritzen in der Lage wären, Infektionen zu verhindern.

Das glatte Gegenteil ist der Fall: Sie fördern Infektionen, da sie unter anderem die Immunfunktion der „Geimpften“ beeinträchtigen.

Zur „Impfkampagne“ vermerkt die Veröffentlichung des Bundestages, dass die Länder eine „Ermächtigungsgrundlage“ erhielten, „um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen“. Das korrespondiert mit meinem soeben gezeigten Zitat. Was aus diesem Zitat nicht hervorgeht, das ist der finanzielle Anreiz, der mit dieser „Ermächtigung“ verbunden ist:

„Dafür erhalten Pflegeeinrichtungen pro Monat einen nach Größe gestaffelten Bonus von 500, 750 oder 1000 EUR (pro Einwohner, pro Quadratmeter, pro „Geimpften“ …?).“

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Quellen:

[1]     Kaum ein Bundesland möchte Teil-Impfpflicht fortsetzen

[2]     Corona: CDU und Linke fordern Ende der Teil-Impfpflicht in Pflege

[3]     Impfpflicht verpufft

[4]     Einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert – Lauterbach besiegt

[5]     Einrichtungsbezogene Nachweispflicht – demnächst Abschied durch die Vordertür und maskierter Wiedereinzug durch die Hintertür? – corona-blog.net

[6]     Lothar Wieler Wir wissen nicht genau, wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken ?? – YouTube

[7]     Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP – 5.7.22

[8]     Deutscher Bundestag – Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

[9]     Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

René Gräber

René Gräber

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