Das auch noch: IfSGs setzt jetzt auch Arzneimittelgesetze außer Kraft

Während die ganze Welt auf Russland und die Ukraine schaut, werden wieder mal nach inzwischen bewährtem Muster hinter den Kulissen und nahezu unbemerkt neue Veränderungen der Sonderklasse in Angriff genommen.

Da es das erklärte Ziel zu sein scheint, die Gen-Injektionen, gleichgültig wie unwirksam und schädlich sie sein mögen, auch offiziell zuzulassen, muss wohl das Arzneimittelgesetz verändert werden. Denn laut Arzneimittelgesetz dürfen nur wirksame und unschädliche Arzneimittel auf den Markt gelangen.

Und die Veränderungen im neuen IfSGs sollen genau das möglich machen.

Die neue Verordnung dazu hat auch gleich einen tollen Namen: Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)[i].

Wenn man sich die Liste der Veränderungen anschaut, dann wird klar, dass für Corona-„Impfstoffe“ die gesamten Schutzfunktionen des Arzneimittelgesetzes aufgehoben werden sollen.

Oder mit anderen Worten: Jeder, der unter dem Label „Corona Impfstoff“ etwas herstellt, darf dies tun ohne Einschränkungen, ohne Kontrolle, geradeso, als wenn man sich ein Sandwich macht? Vielleicht ist der Verkauf eines Sandwichs dann noch staatlich regulierter als der Verkauf der Corona-„Impfstoffe“?

Im Folgenden die imposante Liste an angestrebten Veränderungen. Zur besseren Lesbarkeit einfach auf die jeweilige Grafik klicken.

Arzneimittelverordnung

Mehr Informationen dazu unter: EILMELDUNG! – Neue Verordnung im Schatten der Verabschiedung des IfSGs – Kritisches Netzwerk

Fazit

Der Traum der Pharmaindustrie wird wahr: Keine Kontrollen, keine aufwändigen, teuren und zeitaufwendigen Studien. Man darf jetzt etwas zusammen brauen, was unter der Bezeichnung Corona-„Impfstoff“ dann „automatisch“ als wirksam und sicher gilt.

Und für den Fall, dass die Empfänger an den Nebenwirkungen der injizierten künstlichen Gene und deren toxischen Produkte versterben oder Schaden erleiden, dann sind die Verursacher vor rechtlichen Verfolgungen geschützt.

Das nächste Ziel wäre dann wohl die Abschaffung des Arzneimittelgesetzes auch für alle anderen Arzneimittel?

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Quellen:

[i]       MedBVSV_RefE.pdf

Beitragsbild: fotolia – 49045490

René Gräber

René Gräber

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4 Kommentare Kommentar hinzufügen

  1. Avatar
    Erika Iwersen

    3. März 2022 um 12:37

    Das können sie doch nicht einfach so machen!! Das ist doch kriminell. Darüber muss diskutiert und abgestimmt werden und ich kann und will nicht glauben, dass so etwas möglich ist…

  2. Avatar

    Hallo René,
    wenn ich nicht wüsste, woher die Meldung kommt, würde ich das als Fakenews ansehen,
    UNGLAUBLICH

    Antwort René Gräber:
    Ich auch!

  3. Avatar
    Jürgen Bühse

    6. März 2022 um 8:22

    Lieber René,

    ist denn mit dieser neuen Gesetzgebung ggf. auch die Möglichkeit geschaffen, Corona-Nosoden herzustellen, was bisher strikt untersagt war?

    Antwort René Gräber:
    Meines Wissens ist die Herstellung der Nosoden gar nicht untersagt. Die Apotheken wurden nur entsprechend massiv angegangen diese einzustellen. Auf welcher Grundlage ist mir absolut schleierhaft. Aber mich wundert seit 2020 nichts mehr.

  4. Avatar

    Hallo René ,

    was können wir denn jetzt noch tun, um unsere Meinung zu vertreten, dass
    es nicht zur Impfpflicht kommt. Wie können wir vorgehen. Ganz still und leise
    wird vorgegangen, unser Blick auf die Ukraine gerichtet und die Minister machen
    was sie wollen. Hauptsache das Geld stimmt. Es ist schon sehr traurig. Andere
    Länder rudern zurück, nur Deutschland will in den Vordergrund.

    An die Minister zu schreiben, ist doch wohl schon zu spät. Im Moment fühle
    ich mich hilflos.

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