Schluss mit der Lohnfortzahlung während der Quarantäne

Virus in grafischer Darstellung

Die „Neue Normalität“ beinhaltet ja mittlerweile, dass es nicht mehr „einzusehen sei“, dass ungeimpfte Personen weiterhin das sogenannte „Quarantäne-Geld“ erhalten würden.

Ab 1. Oktober 2021 soll daher Schluss damit sein. Das Bundesland Baden-Württemberg beendet die staatliche Lohnfortzahlung bei Quarantäne schon ab dem 15. September 2021.

Bisher galt ja in Deutschland: Wer sich wegen des Verdachts auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 in Quarantäne begeben musste, erhielt seinen Verdienstausfall automatisch vom Land ersetzt, wobei die Behörden auch die bürokratischen Regelungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber erledigt haben.

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt diese Regelung in RLP nicht mehr. Das Gesundheitsministerium begründet dies so: Bis zu diesem Datum ist es jedem Bürger möglich, sich impfen zu lassen, sofern aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht.

Das heißt, durch die Impfung kann jeder dafür sorgen, dass eine Quarantäne für ihn gar nicht mehr erforderlich ist. Man könnte es salopp auch so ausdrücken: Wer demnächst noch in Quarantäne muss, ist selber schuld, siehe dazu § 56 des Bundesinfektionsschutzgesetzes.

Es gibt allerdings eine überschaubare Anzahl von Fällen, in denen eine Impfung aus medizinischen Erwägungen nicht zu empfehlen ist, was übrigens auch für schwangere Frauen gilt.

Und wie verhält es sich um die vielen „unschuldigen“ Menschen, die zwar vollständig geimpft sind, aber dennoch an COVID-19 erkranken und ihrerseits viele Menschen anstecken können? Auch wenn es dazu jetzt noch keine Quarantäne-Regelung gibt, es wird sehr wahrscheinlich noch dazu kommen (müssen).

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Beitragsbild: 123rf.com – Galina Peshkova

René Gräber

René Gräber

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