Einige von Ihnen werden sich gewiss noch an den Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) erinnern, war er doch auch mal unser Bundesverteidigungsminister.

Er begründet, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidenten im Verein mit Bundeskanzlerin Merkel „verfassungsrechtlich nicht legitimiert“ sind. Darüber hinaus zeigt er auf, dass die Grundrechtsbeschränkungen zumindest „teilweise unverhältnismäßig“ sind.

Am 17. November veröffentlichte „Das nationalistische Meinungsmagazin TICHYS EINBLICK“ ein Interview, das Georg Gafron mit Rupert Scholz führte.

Auf die Frage nach dem von der Bundesregierung verkündeten „epidemischen Notstand nationaler Tragweite“ und den damit verbundenen elementaren Einschränkungen der verfassungsmäßig verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger antwortete Scholz, dass bestimmte Grundrechte nur dann eingeschränkt werden dürfen, wenn diese mit anderen wesentlichen Grundrechten in eine Art Kollision gekommen sind. In einem solchen Fall müsse aber für die eingeschränkten Grundrechte ein „verhältnismäßiger Ausgleich“ geschaffen werden. Diese Tatsache sei bisher überhaupt noch nicht thematisiert worden.

Den Begriff der kollidierenden Grundrechte erläutert Scholz so: Zu den Pflichten des Staates gehört es, seinen Bürgerinnen und Bürgern ihr „Recht auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit“ zu garantieren. Dieses (zweite) Grundrecht erscheint im Grundgesetz übrigens sogleich nach dem Bekenntnis der „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“.

Es sei ja gar keine Frage, dass es in dem seltenen Falle einer Pandemie zu Kollisionen von Grundrechten kommen kann, wenn für Leib und Leben der Menschen Gefahr im Verzug bestehe, denn, wie jeder weiß, wird in unserem Werteverständnis dem Leben an sich ein besonders hohes Gewicht eingeräumt, und das gilt für jeden Einzelnen von uns. Dennoch muss für alle Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit angesetzt werden, was aber leider nicht in allen Fällen geschehen ist.

Was Rupert Scholz aber als noch viel gravierender ansieht, das ist die Art und Weise, wie die Entscheidungen bislang zustande gekommen sind. Alle gesetzlichen Regelungen und Verordnungen im Zuge der Corona-Politik wurden durch ein spezielles Gremium festgelegt, das es in unserer Verfassung gar nicht gibt.

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Dieses Gremium setzt sich aus den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin zusammen und agiert nun schon seit vielen Monaten unabhängig, gleichsam wie eine Parallelregierung, die formal völlig frei im Raum schwebt. Dieses durchlauchtigste Gremium verstößt gegen unser Demokratieprinzip und hat auch mit unserem Föderalismus rein gar nichts zu tun. Das deutsche Verfassungsgericht hält sich indes an die „Wesentlichkeitstheorie“, die besagt, dass in allen Fragen, die unsere Grundrechte betreffen, immer die Legislative zuständig ist.

Fakt ist leider, so Scholz, dass die Beschlüsse durch eine Instanz getroffen werden, die nicht legitimiert ist. Das ist ein klarer Vorwurf, den Scholz an den Deutschen Bundestag richtet. Daher begrüßt er, dass dort diesbezüglich endlich eine gewisse Unruhe eingekehrt ist. Zum Beispiel ist die Bundesregierung dazu aufgefordert worden, der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der Verordnungen ausführlicher zu erklären.

Gafron sprach dann an, dass der Staat gar nicht über die Kapazitäten verfügt, all die vielen Einschränkungen bundesweit zu kontrollieren. Daher werde nun durch die Hintertür auf das altbewährte Mittel des Denunziantentums, das den Deutschen ja nicht so fremd ist, zurückgegriffen. Dabei verwies er auf die allgemeine Aufforderung, Verstöße zu melden. Inzwischen kursieren im Internet schon entsprechende Formulare dafür.

Scholz bemerkt dazu, dass in der Demokratie die Prävention durch Denunziation nicht funktionieren kann und darf. Menschen zur Bespitzelung aufzufordern, bedeutet, dass eine Fülle unsachgemäßer Verleumdungen das Klima in unserem Land zunehmend vergiftet.

Dem Hinweis von Gafron, dass zum Beispiel in Österreich, Frankreich und Spanien genau so verfahren wird, weicht Scholz damit aus, dass er sich in den Rechtslagen dieser Staaten nicht genügend auskenne. Auf jeden Fall hält er aber ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU für anstrebenswert, wobei er die besondere Schwierigkeit in den unterschiedlichen Gesundheitssystemen der europäischen Länder sieht.

Kontaktsperren

Damit schwenkte er das Gespräch zu dem hochsensiblen Bereich der Kontaktsperren. Diesbezügliche Regulierungen erscheinen ihm grundsätzlich hochgradig unverhältnismäßig. Gleiches gelte für das Verbot, eine Gaststätte zu besuchen, um dort etwas zu essen. Es müsse auch möglich bleiben, in einem Hotel übernachten zu können. Es gibt einfach zu wenig Evidenz darüber, dass sich das Virus im Restaurant oder im Hotelzimmer maßgeblich ausbreitet. Dies räumt übrigens auch das RKI ein.

Am Ende des Interviews betont Rupert Scholz noch einmal, dass es ihm bei seiner Kritik gar nicht so sehr um die einzelnen Maßnahmen gehe, sondern vor allem um deren verfassungswidriges Zustandekommen.

Scholz untermauert seinen Standpunkt

In einem Beitrag der BILD-Zeitung vom 4. März 2021 hebt der Jurist die Bedeutung von Schnelltests und Impfungen hervor. Gerade hier müsse sich die Bundesregierung erhebliche Versäumnisse vorwerfen lassen. Auch betont er nochmals, dass der weitergehende Lockdown unverhältnismäßig sei und deswegen gegen die Verfassung verstoße.

Insbesondere die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die durch den Artikel 2 garantiert wird, sieht Scholz verletzt. Zwar darf dieses Recht laut Absatz 2 des Artikels aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, jedoch nicht allumfassend mit Kontaktverboten und Beschneidungen der Gewerbe- und Versammlungsfreiheit.

Diese Maßnahmen stehen laut Scholz deswegen in keiner vertretbaren Relation zur Pandemie, weil die wissenschaftlichen Grundlagen zweifelhaft seien. So hält er Inzidenzwerte für „Fiktionen“, auch wenn er dies im BILD-Artikel nicht begründet.

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Beitragbild: fotolia.com

Dieser Beitrag wurde im November 2020 erstellt und letztmalig im April 2021 ergänzt.