Was steckt wirklich hinter dem „Sturm auf den Reichstag“ am 29.8.2020?

Bei der „Corona-Demonstration“ vom 29.8.2020 in Berlin machten vor allem die Bilder Schlagzeilen, die eine Gruppe von Demonstranten zeigte, die die Treppen des Reichtstags „erstürmten“ und die dann von drei Polizisten „aufgehalten“ wurden.

Diese Demonstration am Reichstag hatte mit der „Großdemonstration“ von Querdenken 711 an der Siegessäule nichts zu tun und war eine „andere Demo“ eines anderen Veranstalters. Wie sich herausstellte, lag aber anscheinend genau für diese Demonstration vor dem Reichstag am 29. August 2020, gar keine Genehmigung durch das Berliner Innenministerium vor, wie der Tagesspiegel berichtete.

Es lag in der Verantwortung des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD), geltendes Recht durchzusetzen und ein solches Geschehen mit in Szene gesetzten schwarz-weiß-roten Reichsfahnen unterbinden zu lassen.

Zu früherer Stunde an demselben Tag hatte Geisel noch erklärt, dass er nicht gewillt sei, Corona-Leugnern, Reichsbürgern und Rechtsextremisten in Berlin eine Bühne zu bieten. Doch Fakt scheint zu sein, dass es „seine“ Polizei war, die diesen Menschen den Weg auf die Treppen zum Reichstag erst frei gemacht hat.

Es war der ehemalige NPD-Mann Rüdiger Hoffmann mit seinem Verein „Staatenlos“, der jene Kundgebung (die einer Ausnahmegenehmigung bedurfte hätte), vor dem Reichstag angemeldet hatte.

Erst als circa 500 Teilnehmer der nicht genehmigten Versammlung auf die Reichstagstreppen hoch „stürmten“, bemühten sich gerade mal drei Polizisten darum, diese Menschen zu stoppen.

Wie konnte es überhaupt soweit kommen?

Innensenator Geisel merkte dazu an, dass es ja immerhin das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht waren, die das Verbot sowohl der „großen“ Corona-Demonstration als auch der „Staatenlos-Kundgebung“ am Reichstag wieder aufgehoben hätten. Sehr wohl hätte das so nicht passieren dürfen, fügte er hinzu.

Tatsächlich hat aber die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei das Fehlen der oben angesprochenen Genehmigung nicht beachtet, brauchte sie eigentlich auch gar nicht, denn es gibt ja ohnehin das übergeordnete Spezialgesetz, wonach Demonstrationen im befriedeten Bereich um das Bundesverfassungsgericht, den Bundestag und den Bundesrat grundsätzlich immer verboten sind.

Hier gilt der sogenannte „Erlaubnisvorbehalt“, das heißt, das Bundesinnenministerium kann, wenn es denn will und der Bundestag zum Beispiel gerade sitzungsfrei ist, in befriedeten Bezirken Kundgebungen zulassen.

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Beide oben genannten Gerichte gingen davon aus, dass genau dies vorlag, nämlich, dass das Bundesinnenministerium die Demo vor dem Reichstag ausdrücklich erlaubt habe und deshalb die bis dato bestehenden Demonstrationsverbote höchstrichterlich aufzuheben seien. Was den Gerichten aber wirklich nur vorlag, war die Information, dass die Zulassung der Kundgebung vor dem Reichstag tatsächlich beim Innenministerium beantragt worden war.

Die in diesem Zusammenhang aufgeflammte Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Bewertung der Corona-Gefahr war von Anfang an völlig überflüssig, weil die Rechtslage nun einmal so war, dass die Berliner Polizei auf Anweisung des Innensenators gegen die Demonstration der Reichsbürger unmittelbar hätte vorgehen können und auch müssen. Die  Erlaubnis der Gerichte hätte dabei wohl den Berichten des Tagesspiegels zufolge gar keine Rolle gespielt.

Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte gegenüber dem Tagesspiegel aus, dass das Fehlen einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinnenministerium eine Auflösung einer Demonstration nicht ausreichend begründet. Dem widerspricht Oliver Tölle vehement. Er ist Dozent an der Berliner „Hochschule für Wirtschaft und Recht“ (HWR) und war bis 2017 „oberster Justiziar“ bei der Berliner Polizei.

Er ergänzte: Die Polizei hätte den Demonstranten einen anderen Platz außerhalb des befriedeten Bereichs zuweisen können und müssen.

War es am Ende doch ein „Politikum“?

Der Berliner Abgeordnete Luthe drückte es so aus: Jene Bilder vor dem deutschen Reichstag seien eine Folge dessen, dass die politische Führung ihre „Hausaufgaben nicht gemacht“ hat.

Der Polizei sei es nicht gelungen, geltendes Recht durchzusetzen und entschlossen gegen Neonazis vorzugehen. Die politische Verantwortung dafür trage der Berliner Innensenator. Hätte dieser seinen Job richtig gemacht, wäre diese Versammlung aufgelöst worden.

Mittlerweile gibt es allerdings noch ganz andere Spekulationen, die allerdings kaum zu beweisen sein dürften. Die Spekulationen gehen wie folgt: Man habe bewusst diese „rechte Gruppe“ am Reichstag demonstrieren lassen und dort nur relativ wenig Polizei eingesetzt um den „Sturm auf den Reichstag“ zu provozieren oder gar zu inszenieren, damit man genau die Bilder bekommt, die man schließlich auch bekommen hat – inklusive zahlreicher schwarz-weiß-roter Flaggen.

Zur Demonstration am 29.8.2020 haben wir Yamedo-Forum ausführliche Beiträge und Bilder und Kommentare, damit Sie sich selbst ein Bild machen können:
https://www.yamedo.de/forum/thread/3368-corona-demonstration-29-8-2020-live-streams-berichte/

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René Gräber

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