Also gleich mal 2 Dinge, die ich nicht so ganz kapiere.
Zum Einen gibt oder gab es bisher die Möglichkeit sich von einer Impfpflicht befreien zu lassen, wenn man nach erfolgter Erkrankung einen nachgewiesenen Antikörpertiter entwickelt hat. masernschutzgesetz-aerztlichebescheinigung-2020-ki.pdf (uni-kiel.de)ˍ
Zum Anderen habe ich gestern eine 2. Nachricht erhalten.
Manchmal passieren Fehler...
... so auch von unserer Seite.
In unserer heutigen Pressemitteilung über die Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz haben wir geschrieben:
"Das Gesetz ignoriert die Möglichkeit einer Antikörperbestimmung nach der Erstimpfung, um eine ausreichende Immunität festzustellen. Stattdessen verpflichtet es zur Zweitimpfung. Die in den allermeisten Fällen überflüssige zweite Impfung stellt eine unzumutbare Belastung für Kinder und Eltern dar; das Elternrecht wird hier eklatant umgangen."
Dies ist natürlich nicht richtig - eine Impfung + Titerbestimmung sind (fast immer) als Immunitätsnachweis ausreichend. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Außerdem haben wir geschrieben, dass wir insgesamt vier Verfassungsbeschwerden unterstützt haben - richtig ist aber, dass wir vier Verfassungsbeschwerden von Eltern sowie jeweils eine Verfassungsbeschwerde von einem Arzt und einer Ärztin unterstützt haben.
Die unterstützte Klage der Ärztin ist noch anhängig. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Urteil des BVerfG ähnlich ausfällt.
Wir möchten für diese Fehler um Entschuldigung bitten!
Es grüßt Sie herzlich
Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung
Die erste Nachricht hatte Manfred gestern schon gepostet. Infos zum Wachrütteln und nicht zur Panikmache und "Neues aus Absurdistan"▪
Und da muss ich sagen, ich bin zu blöd dafür zu kapieren, warum die Ärzte jetzt von einer Impfung sprechen, wenn ein durch Erkrankung erworbener Antikörpertiter bisher angeblich ausreichte.
Ganz abgesehen davon, dass jeder weiß, dass er sowieso nichts beweist.