Justizia in Coronazeiten

  • Ein Interview in der Zeitung wird da auch nicht weit bringen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • „Androhung von Straftaten und Störung des öffentlichen Friedens“ Wegen Gastbeitrag: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich

    In meinen Wochenbriefings und Beiträgen auf dieser Seite habe ich darüber berichtet, dass die Polizei in meiner Heimatstadt Augsburg bei meiner Familie vorstellig wurde und einen engen Verwandten über mich ausfragte. Und dann auch beim Hausmeister in meinem früheren Mietshaus in Berlin, der mir als Freund ans Herz gewachsen ist. Ich habe daraufhin die Pressestellen der Polizei angeschrieben. Die in Augsburg teilte mir mit, dass sie „keinen polizeilich relevanten Vorgang“ entdecken konnte. Die Berliner Beamten schrieben, es ginge um einen Anhörungsbogen, den man mir zustellen wolle. Ich antwortete, sie mögen den Kollegen doch mitteilen, dass im Impressum meiner Seite meine Koordinaten zu finden sind.

    Danach ging es schnell. Per Mail bekam ich folgendes Schriftstück:

    Weiter steht da: https://reitschuster.de/wp-con…16-um-22.28.05-300x31.png

    Ganz offensichtlich geht es also um einen Gastbeitrag, der am 25.5.2021 (ich war da übrigens in Moskau, nicht in Berlin), vor knapp anderthalb Jahren, auf meiner Seite erschienen ist: „Digitaler Impfpass: Ein Fest für Fälscher. Das soll sicher sein!?“ Mein Gastautor führt darin auf süffisante Weise aus, warum der digitale Impfass nicht fälschungssicher ist. Mehr noch – warum er Fälschungen geradezu einfach macht. Detailliert werden die Schwachstellen benannt. Unter anderem schreibt er: „Ich sage nur, was ist und wie es ist. Strafverschärfung hin oder her: Die Erstellung und Nutzung eines Do-it-yourself-Impfpasses birgt praktisch kein Risiko, weil die Bundesregierung in ihrer unermesslichen Weisheit dafür gesorgt hat, dass eine Fälschung nach der Umwandlung ins Digitale nicht mehr als solche erkannt werden kann.“


    : https://reitschuster.de/post/a…s-oeffentlichen-friedens/

    4 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Muss mal eben etwas persönliches loswerden, hat mit Justiz, aber nicht mit Corona zu tun:


    Gestern erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht, gegen mich ergeht Strafbefehl und Geldstrafe wird festgesetzt, wegen Betruges.

    Ich hatte fast 400 Euronen zu viel ALG 1 bekommen....


    Alles gut soweit.

    Stimmt auch, nur ist die Sache längst vom Tisch. Ich zahle das in Raten zurück, es gibt entsprechende Vereinbarung und Vertrag.


    Was wollen die jetzt noch??


    Mich mal wieder ärgern oder/und so aus Lust an der Sache rundmachen. Scheint so.


    Natürlich hab ich sofort schriftlich Widerspruch eingelegt, geht Montag per Einschreiben raus.


    Kopfschüttel....:/

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • Stimmt auch, nur ist die Sache längst vom Tisch. Ich zahle das in Raten zurück, es gibt entsprechende Vereinbarung und Vertrag.

    Was wollen die jetzt noch??

    wird das nicht an den Zoll gezahlt, deren Hauptstelle der Arge in Bremen ist und diese dann beauftragt ?

    Von denen müsstest du Post bekommen haben damals:/

    Direkt bei der Arge darf man das glaube ich nicht überweisen und geht da unter.

    Schau lieber noch mal in deinen Unterlagen nach und ruf besser das Amtsgericht selber am Montag an.

    Sonst steht in ein paar Tagen der Gerichtsvollzieher vor der Tür und fragt nach einem Pelz oder Ferrari.


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Von denen müsstest du Post bekommen haben damals

    da brauch ich nicht mehr nachzusehen, ist alles bestens dokumentiert und leider jetzt auch wieder in meinem Kopf.


    Wie gesagt, es ist ja schon geregelt mit der zuständigen Behörde.

    Natürlich habe ich bereits einmal Post diesbezgl. bekommen, aber eben auch alles telefonisch und sicherheitshalber zusätzlich noch schriftlich und auch fristgerecht geklärt.


    Die handeln einfach nur völlig planlos. Und mich nervt das endlos. Ich muss noch mal drüber schlafen, ggf. lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein.


    Zuständig ist übrigens - in diesem Fall - das Inkasso-Büro der Arbeitsagentur. Ist ja ALG1.

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • sascha, da muss doch auf dem Strafbefehl stehen, wer der Veranlasser ist. Sollte das durch das Arbeitsamt erfolgt sein, mach auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde und hefte schön alle Belege in Kopie an. Schick dannvon der Dienstaufsichtsbeschwerde eine Kopie an das Gericht. Koch sie, diese blöden Typen!

  • Aaahaaaa!


    Die Anzeige wegen Betruges hat nichts mit der Zahlung zu tun!


    Das ALG1 wurde bis 21. Januar bezahlt, dann gestoppt. Weil ich meinen Perso nicht vorgelegt habe.

    Am 10. Januar habe ich neuen Job angefangen (war aber nicht klar, ob das auch was wird). Von daher war mir das auch Recht.


    Und ich hab nicht Bescheid gesagt...8o8o. Deshalb bin ich jetzt des Betruges angeklagt||.


    Wenn´s nicht so traurig wär, könnt man sich krummlachen.


    Wegen der 11 Tage soll ich jetzt 750 € zahlen. Oh, mannomann. Wenn ich es wage, Einspruch einzulegen, dann wird´s erst richtig teuer... dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.

    Da setzen sie mir das Messer ja ganz schön auf die Brust.

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • kommt es zur Gerichtsverhandlung.

    Hallo Sascha,

    darauf würde ich es ankommen lassen. Denn 750 Euro für 11 Tage Überzahlung, nenne ich "Wegelagerei"!


    Wenns vor Gericht geht, wird zumindest nur die Summe zur Rückzahlung geurteilt, die Du zuviel bezogen hast.


    Wenn sie Dir mit Klage drohen, wenn Du Widerspruch bekundest, ist das alleine schon mehr oder weniger eine Drohung!

    Damit man Dir 750 Euro abzocken kann.


    Und teuer wird es für Dich eher nicht werden, wenn Du Prozesskostenhilfe beantragst und Dir einen gescheiten Anwalt nimmst.


    es grüsst Dich

    Winnie

  • Wenn´s nicht so traurig wär, könnt man sich krummlachen.

    Diese Drohgebärden des Zwangsfinanzierten Systems, gehen mir mittlerweile auch nur noch auf die Nerven. Wir bekamen diesen Jahr eine Mahnung von der Krankenkasse über 5 Euro, weil der Beitrag nicht am 15, sondern am 16. des Monats eingegeangen war. Widerspruch wäre nur schriftlich möglich gewesen, was ich nicht einsah, dafür noch eine Briefmarke zu bezahlen.

    Der Dame am Telefon habe ich erklärt, daß ich das ine Frechheit finde.

    Und vorgestern lag die nächste Mahnung im Briegkasten, weil wir die 5 Euro Mahngebühr nicht bezahlt haben, sollten wir nochmals 20 Euro Mahngebühr zusätzlich zahlen.

    Ein sterbendes System schlägt nochmal so richtig um sich mit seiner Tyrannei.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • sascha, Winni, wer einen Bescheid er hält kann dagen Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss bearbeitet werden. Dazu werden keine Kosten fällig. Ganz klar kann man dann, wenn der Widerspruch nicht akzeptert wird dagegen klagen. Das kann man im Prinzip auch ohne Anwalt. Da es sich hier um das Sozialrecht handelt, fallen auch keine Gerichtskosten an. Also mutig sein und widersprechen, bzw. klagen. Wenn man sich mit Anwalt wohler fühlt, dann ist es richtig Prozesskostenhilfe zu beantragen, die bei kleinem Einkommen auch immer bewilligt wird. Das macht man dann auch nicht selbst, denn das ist der Job des mandierten Anwalts. laßt euch mit so einem Mist ja nicht kleinkriegen und wehrt euch bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind. Kopf hoch und ran an die Brüder!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • @Winniefred : danke dir für deine aufmunternden Worte!


    Ich sehe es genauso. Prozesskostenhilfe nein, da verdien ich bissle zuviel.


    Und: ich zahle die zu Unrecht erhaltenen knapp 400 Euronen ja schon zurück, gibt Ratenvertrag und alles gut! seit 2 Monaten läuft das schon. Nein, seit dreien sogar, weil ich vor dem Ratenvertrag schon mal auf das angegebene Konto eine Rate eingezahlt hab. Ergo sind noch ca. 150,- offen.


    Ich hatte im Juni schon mit der Dame vom Amt diezbezüglich korrespondiert, mail und einiges via Post, weil es unleserlich war (Gehaltsnachweise).

    Die hat es damals schon versucht, mich wegen Betruges zu kriegen, ich hatte es zwar nicht explizit schriftlich mitgeteilt, aber immer wieder gesagt und auch gemailt, dass sie mir bitte sagen sollen, wann sie anrufen möchten, weil ich beruflich stark eingebunden bin (OnlineSchulung, Anwesenheitspflicht).


    Kleinkariert ohne Ende!!! <X:evil::cursing:

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • Ganz klar kann man dann, wenn der Widerspruch nicht akzeptert wird dagegen klagen.

    Sorry, Manfred, aber hier steht, wenn ich Einspruch einlege, kommt es zur Gerichtsverhandlung.


    "Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zur Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht".


    Ergo: morgen Anwalt anrufen, Einspruch ist vorbereitet, via Einschreiben an´s Gericht und dann Gute Nacht, machtgeile Vollpfosten.


    Ganz lieben Dank für Eure Unterstützung, das macht mir Mut!

    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • sascha, ja da handelt es sich anscheinend um zwei Verfahren, Das ALG wird vom Sozialgericht im Klageverfahren verhandelt. Hier hast du eine Vereinbarung mit dem Amt geschlossen, was sich damit erledigt hat. Das vom Amtsgericht verhängte Bußgeld erfolgte dann vermutlich auf Betreiben des AA. und ist völlig unabhängig von der Rückerstattung der Überzahlung. Hier muss man dir dann allerdings grobfahrlässiges Verhalten nachweisen, was der Anwalt sicherlich ausräumen kann. Es ist denkbar, dass das AA verpflichtet ist solche Vorfälle zu melden. Vermutlich wird das Verfahren vor Gericht eingestellt, denn bei der Einigung ist die Hauptsache erledigt. Des Gericht muss dann nachweisen, dass du die Überzahlung vorsätzlich provoziert hast. Nach meiner Einschätzung wird vor Gericht das Verfahren eingestellt. Drücke beide Daumen/Manfred

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Wenn´s nicht so traurig wär, könnt man sich krummlachen.


    Wegen der 11 Tage soll ich jetzt 750 € zahlen. Oh, mannomann. Wenn ich es wage, Einspruch einzulegen, dann wird´s erst richtig teuer... dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.

    Da setzen sie mir das Messer ja ganz schön auf die Brust.

    Mit der Justiz ist nicht zu Spaßen und dort sitzen Sessenpupser die einen Stock verschluckt haben und meinen sie haben die Macht über die ganze Welt.

    Habe ich selber erfahren als es um das Erbe meiner Mutter ging.


    Bei der Justiz gibt es doch eine kostenlose Beratungsstelle und dort würde ich mal anklopfen.

    Und wenn du schon mal im Haus bist, direkt danach an der Tür, die dir das geschickt haben anklopfen.

    Meistens ist das ein Rechtspfleger/in und wenn du Glück hast sogar erhört.

    Sind nicht alle stocksteife Perfektionisten die Menschen gerne knebeln.

    Versuche es einfach, denn mehr als dir die Tür weisen wird nicht passieren.:)

    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Mein Anwalt macht mir keine Hoffnung.


    Er rät mir tatsächlich, das Urteil zu akzeptieren und die 750 Euronen zusätzlich zu bezahlen. Ich könnte jetzt einfach nur noch losheulen ;(.


    Er kennt die Richterin (is ja auch ne Kleinstadt) und die ist ein "scharfer Hund", sagt er. Soll ganz heftig sein, wenn es um solche Sachen geht, weil sich das gerade häuft.

    Bisher haben sie mein Einkommen nur geschätzt, und zwar auf den Regelsatz (er meint wohl Harz4).

    Sie dürfen zwar nicht zu meinem Nachteil nachbessern, tun das aber doch, lt. seiner Erfahrung. Dann könnte es bei meinem Einkommen auch das Dreifache werden.

    Und ich hab nichts Schriftliches, um meine "Unschuld" zu beweisen.


    Wo ist der Schuldturm?

    Merkt ihr die soziale Spaltung?! Solche, die mal arbeitslos waren, werden wie Abschaum behandelt. Völlig überflüssig, ohne Rechte, weg mit dem Pack.


    Jetzt werd ich echt depressiv. Ich kann es einfach nicht fassen.


    Ich brauch da noch ne Alternativberatung, aber definitiv nicht in diesem verfluchten Amtsgericht.


    Waaaahnsinn.

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • sascha, dann lass es dabei bewenden. Die Anwaltjungs haben da ein gutes Gespür für die "Fehlbarkeit" von Richtern. Ich finde es auch gut, dass er dir da abrät. Immerhin könnte er dich wider besseren Wissens in die Falle tapsen lassen. Allerdings ist der Streitwert von 750 EURO auch nicht der Streitwert von dem Anwälte träumen! Such dir jemanden der dich richtig aufbauen kann; unser Mitgefühl hast du sowieso.

  • Hallo Sascha, es gibt auch Onlineberatungen. Man kann auf einer Internet-Plattform, wie etwa dem ZDF-Wiso-Testsieger https://www.yourxpert.de/ rechtlichen Rat einholen.

    Dort erteilen spezialisierte Anwälte auf sämtliche nur denkbaren Sachgebieten von A wie Adoptionsrecht bis Z wie Zivilrecht fundierte Rechtsauskünfte gegen eine Telefongebühr von derzeit 1,99 Euro/Minute.

    oder


    : https://www.akademie.de/de/wis…in-kostenlose-rechtshilfe


    Gib mal in eine Suchmaschine "kostenlose online-Beratung" ein, vielleicht findest Du Hilfe.


    Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, drücke aber die Daumen!

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber