Der Maskenwahn heißt FFP2

Seit dem 18. Januar 2021 gibt es (zumindest) in Bayern die sogenannte FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr.

Und dies trotz der Tatsache, dass es Belege gibt, die die Effektivität der Masken (vor allem so wie diese von den meisten Menschen gehandhabt wird) bedenklich sein können:

In dem zuletzt angeführten Link / Beitrag zitiere ich eine Quelle vom BfArM, welches sehr unmissverständlich verlautbaren lässt, dass die vorgeschriebenen „Mund-Nasen-Bedeckungen“ verschiedener Machart keinen Nachweis für eine entsprechende Schutzwirkung in Bezug auf SARS-CoV-2 erbracht haben.

Dieser Link ist zwischenzeitlich „veraltet“ und wird automatisch auf eine Seite des BfArM weitergeleitet, die die alten Aussagen kräftig relativiert. Und sie macht das in einer Weise, die die alte Maskenpflicht ad absurdum zu führen scheint.

Die alte Version ist noch einsehbar in der „Wayback Machine“-Version vom 2. April 2020: http://web.archive.org/web/20200406013632/https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Dort wird sogar in fetten Buchstaben davor gewarnt, dass die übliche „Nasen-Mund-Bedeckung“ eine Schutzwirkung bei der Übertragung von SARS-CoV-2 hätte.

Bei den medizinischen Masken sei der Schutz auch fraglich, da die Bestimmung dieser Masken fast ausschließlich darin bestehe, Tröpfchen in der Atemluft des Trägers abzufangen. In Bezug auf Aerosole sei die Wirkung dieser Masken sehr beschränkt.

Für die FFP2 Maske sieht das BfArM eine Schutzfunktion des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen. Damit hätte man ja dann die richtige Maske für die gesamte Bevölkerung gefunden. Toll!

In der neuen Version, rechtzeitig zum FFP2-Maskenerlass, wird jetzt den Alltagsmasken doch eine Schutzfunktion zugesprochen. Denn es wäre ja auch vollkommen verrückt, wenn eine lang bestehende Maskenpflicht mit Masken durchgeführt worden wäre, die vollkommen nutzlos sind und auch noch von der Zulassungsbehörde als nutzlos ausgepriesen wurden. Und weil sie dann doch wirksam sind, deswegen muss jetzt die FFP2-Maske der neue Standard sein?

Das BfArM nennt eine Reihe von Studien, die die Schutzwirkung von Alltagsmasken bewiesen haben sollen. Wenn man sich diese „Studien“ genauer anschaut, dann sind das Arbeiten ohne randomisierte Teilnehmergruppen, meist Metaanalysen oder als „Studie“ verkaufte Meinungen und Einschätzungen von medizinischen „Experten“.

Und auch in der neuen Version muss das BfArM zu geben, dass medizinische Gesichtsmasken primär dazu eingesetzt werden, um Tröpfchen aus der Atemluft (des Arztes) abzufangen und vor einem zum Beispiel Eindringen in eine offene Wunde eines Patienten zu schützen.

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Weil Alltagsmasken so wirksam sind, muss die FFP2-Maske her?

FFP2-Masken gehören zu den „Partikel filtrierenden Halbmasken“ (die Wortwahl erinnert mich ein wenig an „Halbaffen“). Sie dienen dem persönlichen Schutz – im Rahmen des Arbeitsschutzes, sagt das BfArM. Früher wurden sie als sogenannte „Staubschutzmaske“ bezeichnet und waren besonders bei den Handwerkern häufig im Einsatz. Eine korrekt sitzende FFP-Maske liegt dicht an und verhindert das Eindringen oder Abgeben von Luft über die Ränder. Dementsprechend hoch wird auch der Widerstand beim Atmen.

Dieser erhöhte Atemwiderstand hat selbstverständlich Konsequenzen für seinen Träger. Und weil es Konsequenzen gibt, gibt es auch gesetzliche Regelungen, die den Einsatz dieser Masken regeln. Und diese Regelung findet in den DGUV Richtlinien 112-190 statt (Link zum Beitrag). Hier findet man folgende Hinweise in tabellarischer Form:

Die Webseite (Link zum Beitrag) von „Arbeits- und Brandschutz.de“ kommentiert diesen Befund  so:

Zunächst dementieren die Arbeits- und Brandschützer ein angebliches Statement der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, demzufolge „keine Maske länger als zwei Stunden am Stück getragen werden darf“. Denn wie die dargestellte Tabelle zeigt, wäre das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von zwei Stunden bereits unzumutbar.

Denn für diese Masken sind Tragepausen nicht nur vorgeschrieben. Das Tragen einer FFP2-Maske darf nur 75 Minuten am Stück erfolgen. Danach muss sich der Träger für die Zeit von 30 Minuten ohne Maske erholen können.

Ich kann mir vorstellen, dass die Vorstellung für die 2-Stunden-Regel auf den Vorgaben für FFP2-Masken mit Atemventil beruht, für die es diese durchgehende Tragezeit in der Tat gibt.

Dabei soll es allerdings nicht bleiben. Denn es ist auch Vorschrift, dass nach zwei Tagen Maskentragen ein ganzer Tag „Tragepause“ zu folgen hat. Auch das wird in der Tabelle ausgewiesen (4 [2-1-2]). Das heißt also, dass bei fünf Arbeitstagen in der Woche, die ersten beiden Tage mit Maske gearbeitet wird, mittwochs keine Maske getragen werden darf, und dann die letzten beiden Arbeitstage der Woche wieder mit Maske gearbeitet werden kann… Wenn man es den Vorschriften gerecht durchführen würde.

Von BfArM nach DGUV – alles klar, alles unbedenklich?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat dann termingerecht und zeitnah am 19.1.2021 einen Beitrag auf ihrer Webseite abgeliefert, wie man FFP2-Masken richtig nutzen würde (Link zum Beitrag).

Der hier dozierende Experte mit Doktorgrad bemüht sich redlich, die optimale Schutzwirkung der FFP2-Maske seinen Lesern nahezubringen. Denn es gilt ja, ein todbringendes, pandemisches Virus an seiner Ausbreitung zu hindern. Und da muss dann insbesondere der „Dichtsitz“ (tolle Terminologie!) geprüft werden.

Denn beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden, sagt der Experte. Das wiederum verspricht, dass der Atemwegswiderstand hierbei deutlich erhöht wird. Aber das sagte Experte nicht. Er ahnt aber, dass solche Einwände möglicherweise auftauchen. Denn er fügt schnell hinzu: „Für die meisten Menschen dürfte die damit verbundene Belastung unkritisch sein.

Also haben wir es hier doch mit einer Belastung zu tun, die der Experte im gleichen Satz als unbedeutend herab wiegelt. Zwei Absätze weiter scheint er dann bereits vergessen zu haben, dass die FFP2-Maske für die meisten Menschen eine tolle Angelegenheit ist. Denn hier warnt er gravitätisch, dass die FFP2-Masken für den Einsatz bei der Arbeit gedacht seien. Und da gälten nicht nur strenge Zulassungs- und Überwachungsanforderungen (au weia), sondern es gäbe auch besondere Nutzungsregeln.

Das hört sich für mich aber überhaupt nicht mehr unkritisch an. Besonders die medizinische Vorsorgeuntersuchung, die der Arbeitgeber anzubieten hat, spricht dagegen, dass die Nutzung von FFP2-Masken „für die meisten Menschen unkritisch“ ist.

Und jetzt sollen alle Bundesbürger diese Maske unkritisch tragen, ohne medizinische Vorsorgeuntersuchung, ohne besondere Nutzungsregeln, sieben Tage in der Woche, stundenlang und ohne Unterlass?

Das sieht nach einer weiteren Maßnahme aus, die mehr Schäden verursacht als das Virus, gegen das sich diese Maßnahme richtet.

Noch mehr Schäden, von denen niemand spricht

Im Hamburger Umweltinstitut arbeitet ein Professor Michael Braungart, der bei den FFP2-Masken vor einer Gefahr der besonderen Art warnt: Chemikalien und Mikrofasern (Link zum Beitrag).

Professor Braungart hält sowohl die OP-Masken, als auch die FFP2-Masken aufgrund ihrer Belastung mit Chemikalien für „Sondermüll“ und damit für einen täglichen und langfristigen Gebrauch ungeeignet. Es scheint sich in diesen Masken eine Vielfalt an chemischen Verbindungen zu tummeln, wie zum Beispiel Polypropylen, Klebstoffe, UV-Stabilisatoren und so weiter und sofort, die alles andere als einen gesundheitsfördernden Charakter besitzen.

Und damit der Anwender diese chemische Mixtur, die er dauernd vor der Nase und in der Nase hat, nicht riecht, sind dem Ganzen noch ein künstliche Duftstoffe beigemischt. Und die wiederum enthalten dann Substanzen wie Formaldehyd, Anilin und bei den üblichen OP-Masken auch noch Kobalt.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die Mikrofasern in den Masken. Je älter die Maske ist, desto mehr Fasern lösen sich und gelangen in die Atemwege. Auch hier gibt es von der DGUV Regularien, die sich mit diesem „Faserstaub“ befassen und Grenzwerte definiert haben. Nur, bei einer Maskenpflicht wird dieser Aspekt vollkommen in den Wind geschlagen.

Professor Braungart fasst dies so zusammen: „Das grundsätzliche Problem: Die Inhaltsstoffe der Masken sind von der Zulassung nicht betroffen. Es wird nur die Funktionsfähigkeit getestet. Wenn die Maske eine ausreichende Filterwirkung zeigt, wird sie zertifiziert.“

Fazit

Langsam zeigt sich auch bei der Maskenpflicht immer deutlicher, dass diese Maßnahme zumindest fragwürdig ist – um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Zusätzlich zeigen sich Belege, die bei einigen Maskentypen, schädliche Wirkungen erwarten lassen, besonders bei einem Langzeitgebrauch. Findet diesbezüglich überhaupt eine Abwägung statt? Nutzen der Maske gegenüber möglichen Schäden? Bezüglich der Lockdown-Maßnahmen kommen die Diskussionen (in den „öffentlich-rechtlichen“) nur sehr zögernd in Gang – wenn überhaupt. Ähnliches erleben wir ja auch bei den RNA-„Impfungen“.  Kritik anscheinend unerwünscht?

Man könnte zu der Auffassung kommen, dass die Regierungsmaßnahmen in allen Aspekten konsequent die gleiche Linie von minimaler Wirksamkeit und maximaler Schädlichkeit einhalten. Es sieht fast so aus, als hätte einer bei der Regierung mitgedacht, allerdings nicht zum Vorteil der Bevölkerung.

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Beitragsbild: 123rf.com – Shao Chun Wang

Dieser Beitrag wurde am 10.03.2021 erstellt.

René Gräber

René Gräber

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4 Kommentare Kommentar hinzufügen

  1. Avatar

    kenne mehrere Personen, welche sich trotz Maske mit Corona infiziert haben, also nützen die Masken nur den Politikern (Aktionäre) von Herstellern, die uns geisseln und daran noch verdienen, „lobbyisten“ ha, vielleicht stecken die Corona Aerosole auch in unseren Ausdünstungen wie Schweiss und Pupsern drin???? da nützen Masken nichts,
    dieses Theater um Masken muss sofort aufhören! Masken verbieten!

  2. Avatar

    war immer schon ein Monk – Typ, also begrüße ich es wenn Menschen Masken tragen, Desinfektionsmittel bereit gestellt werden, Menschenansammlungen kritisch gesehen werden, Hände schütteln detto, Bargeldzahlungen nur wenn unbedingt erforderlich durchführen.

    Trotzdem ist ein Maskenzwang abzulehnen, aus vielen, auch hier gelesenen Gründen.
    Gäbe es nur Monktypen, hätten wir keine Pandemie, aber dann andere Probleme.

    Antwort René Gräber:
    Es ist völlig in Ordnung, wenn Menschen Masken tragen möchten. Die richtige Maske, am richtigen Ort rettet Leben – keine Frage. Wie die Sache mit den Masken von den Meisten allerdings derzeit gehandhabt wird, sowie die Belastungen durch die Maske (siehe Toxikologie-Bericht), lassen an der Sinnhaftigkeit der generellen Maskenpflicht starke Zweifel aufkommen.

  3. Avatar
    Heimo Heinemann

    22. März 2021 um 12:14

    Ich habe schon seit einiger Zeit das Gefühl, dass Herr Spahn Angst hat, auf den vielen Masken, die er bestellt hat, sitzen zu bleiben. Daher die fast kostenlose Abgabe an Risikogruppen und Maskenpflicht.
    Weiterhin frage ich mich, warum die Pharmaindustrie noch kein Medikament gegen das Virus entwickelt hat. Sind die Fallzahlen zu gering, um hier den großen Reibach machen zu können? Oder sind die so „großzügig“ und überlassen dieses Feld der Alternativ-Medizin?

  4. Avatar
    Mathias Nickel

    22. März 2021 um 16:27

    Da wir Masken tragen müssen, welche Maskenart würden Sie empfehlen ?
    Mathias

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