Es war erst im November 2020, als das „Coronaschutzgesetz“[i] verschärft wurde. Seitdem sind wir im Lockdown – mehr oder weniger.

Das Ziel dieses Gesetzes lässt sich in einem Satz kurz zusammenfassen: Massive Einschränkung von Grundrechten und Freiheiten, weil wir angeblich einen Notstand von nationaler Tragweite hätten.

Mit der in Aussicht stehenden weiteren Verschärfung des Infektionsschutzgesetz ändert sich nicht sehr viel, wenn es um die Begründungen für die Verschärfung von Auflagen und Beschränkungen geht. Die wesentliche Veränderung hier ist klein, aber fein.

Corona als die ewig leuchtende Begründung

Nach wie vor beruht die „Corona-Politik“ der Bundesregierung auf angeblichen Infektionen, die seit einigen Monaten in Form von „Inzidenzen“ bezeichnet werden. Man könnte fast meinen, als würde die Bundes-Corona-Regierung eine neue Form der Wissenschaft erfunden haben, eigens zur Legitimation des eigenen Handelns und ihrer Existenz. Denn die Begründungen für das, was da unternommen wird, stehen mittlerweile sogar im Gegensatz zu dem, was die WHO als richtungsweisend erachtet.

Inzidenzwerte sind direkt abhängig von der Zahl der durchgeführten Tests. Oder mit anderen Worten: Wenn ich höhere Inzidenzwerte erhalten möchte, dann brauche ich einfach nur mehr zu testen. So kann ich auf einfache Art und Weise politische Entscheidungen, wie zum Beispiel einen Lockdown, „begründen“, ohne ihn wirklich wissenschaftlich begründen zu müssen: Der Inzidenz-Irrsinn – Oder: Die Mauschel-Statistiken der Politik. In diesem Inzidenzen-Irrsinn-Beitrag gehe ich auf den gesamten wissenschaftlichen Unsinn ein, der dieser Handhabung von Inzidenzwerten zugrunde liegt.

Es beginnt damit, dass der PCR-„Test“ immer noch der goldene Standard sein soll, wenn es darum geht, Infektionen festzustellen. Nur inzwischen weiß man, dass diese Annahme so realistisch ist wie die, dass die Erde eine Scheibe sei: Der Corona-PCR-Test von Herrn Drosten: Mehr Fehler als Test?

Inzwischen hat sogar die WHO eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen und die Testvorgaben für PCR verändert: WHO ändert PCR-Testvorgaben.

Offiziell heißt es hier, das positive PCR-„Tests“ bei Getesteten ohne Symptome durch einen Zweittest verifiziert werden müssen. In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass man einfach nur noch die Menschen testet, wo der Arzt aufgrund einer Differenzialdiagnose bzw. Symptomen den Verdacht einer Covid-19-Infektion aufgestellt hat.

Das alles wird von der Bundes-Corona-Regierung mit wachsender Beständigkeit ignoriert.

Da fragt man sich, warum im vorigen Jahr dieselben Leute, die ständig die damals geltenden Vorgaben der WHO hochgehalten hatten, die neuen Vorgaben der WHO heute ignorieren?

Jedenfalls scheint in den Bundespressekonferenzen das Wort „WHO“ zu einem Unwort geworden zu sein, seit dem Boris Reitschuster Spahn, Drosten und Co. auf einer dieser Bundespressekonferenzen[ii] nach den neuen Bestimmungen der WHO zu den PCR-„Tests“ im Januar 2021 befragt hatte. Die erbärmliche Antwort von Herrn Drosten war, dass die WHO eine Bedienungsanleitung für die dummen Entwicklungsländer hätte bereitstellen wollen. Gut… das ist jetzt sehr frei von mir formuliert – aber so habe ich es verstanden.

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Überlastung der Krankenhäuser, dennoch wurden Kliniken geschlossen?

Mitten in der schlimmsten Pandemie aller Zeiten wurden im Jahr 2020 ca. 20 Krankenhäuser geschlossen und die Kapazitäten der Intensivstationen gekürzt. Trotzdem jammert die Bundes-Corona-Regierung über eine angebliche Überlastung von Krankenhäusern und Intensivstationen:

Die angebliche Gefährlichkeit der “Corona-Mutante”

Nachdem Corona als ewige Begründung für die getroffenen Maßnahmen ausgeleiert zu sein scheint, hat man sich ein neues Szenario einfallen lassen, mit dem man weiterhin Angst und Schrecken verbreiten kann: Die Corona-Mutanten, besonders die B.1.1.7-Mutante. Eine entsprechende Würdigung der offiziellen „Wissenschaft“ für die angebliche Gefährlichkeit dieser Mutante(n) habe ich in Arbeit.

Wie es aussieht, scheint es eine „Ouvertüre“ zu dem neuen verschärften Infektionsschutzgesetz zu geben: „Die fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung[iii].

Und hier wimmelt es von Mutanten, von denen die B.1.1.7-Mutante im Mittelgrund steht. Sie ist angeblich an Gefährlichkeit nicht zu übertreffen, weil…? Weil sie infektiöser ist.

Jeder, der etwas von Infektionskunde versteht, der weiß, dass Infektion nicht gleich Erkrankung ist. Und damit ist ein infektiöseres Virus nicht gleich auch ein gefährlicheres. Die „neue deutsche Wissenschaft“ der Bundes-Corona-Regierung scheint auch hier wieder einmal eigene Gesetzmäßigkeiten erfunden zu haben, um diese fünfte Verordnung mit verschärften Maßnahmen in Kraft setzen zu können.

Ansonsten wimmelt es in diesem Papier von wissenschaftlichen Falschaussagen, dass es kracht:

Das Auftreten der Varianten fällt vielfach zeitlich zusammen mit sehr hohen Neuinfektionszahlen und in der Folge sehr vielen in Krankenhäusern intensivmedizinisch zu behandelnden Patientinnen und Patienten. Hierdurch sind die Gesundheitssysteme der betroffenen Staaten extremen Belastungen ausgesetzt.

Nur mal zur Klarstellung: Die „Neuinfektionszahlen“ sind außerhalb des Märchenwaldes positive PCR-„Tests“.

Die Belegung der Intensivstationen ist, wie im oben erwähnten Beitrag gezeigt, über einen langen Zeitraum konstant. Nur die Zahl der Covid-19-Patienten hat sich hier laut Statistik erhöht, ohne dabei die Belegung der Intensivstationen nennenswert zu erhöhen.

Nicht das wir uns falsch verstehen: Einige Kliniken und Pflegekräfte arbeiten am Limit. Aber das ist eigentlich nichts Neues. Klar: Covid-Patienten liegen länger und bedürfen zum Teil einer sehr aufwändigen Pflege.

Deswegen gibt es ja auch seit dem 1. Oktober 2020 eine Corona-Prämie von 100 EUR täglich für jeden Corona-Patienten. Das Problem: Da kann man schon mal ein X für ein U durchgehen lassen, oder?

Und die Belastung der Gesundheitssysteme existiert auch nur im Märchenwald-Modus, wenn man trotz angeblicher Belastung die Zahl von Krankenhäusern und Betten nichtsdestotrotz reduziert.

Die B.1.1.7 Virusvariante ist mittlerweile die dominierende SARS-CoV-2-Variante in der Bundesrepublik Deutschland.

Diese entsetzliche Feststellung kann auch nur jemand machen, der nichts nur nichts von Infektionskunde versteht, sondern auch nichts von den wissenschaftlichen Grundlagen der Verbreitung von Mikroorganismen im Zusammenhang mit Mutation und Selektion. Oder mit einfachen Worten ausgedrückt: Mutationen, gerade bei Coronaviren, ist ein alter Hut, bei dem alte Versionen verschwinden und neue Versionen, die Mutanten, die Oberhand gewinnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen Versionen „gefährlicher“ sind, ist verschwindend gering. Aggressives Verhalten von Mikroorganismen gegenüber ihren Wirten ist immer mit einem Selektionsnachteil verbunden.

Die Ausbreitung der B.1.1.7 Virusvariante in Deutschland darf nicht den Blick darauf verstellen, dass mit den Virusvarianten B.1.351 und P.1 nach wie vor weitere Varianten zirkulieren, die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft besorgniserregende Viruseigenschaften besitzen.

Was sind die „besorgniserregenden Viruseigenschaften“?

Deren vermutete Eigenschaft einer möglicherweise verringerten Schutzwirkung von Impfstoffen ist bedenklich.

Prima! Ich dachte schon, dass die Mutanten richtige Killer-Viren sein könnten, die den ganzen Planeten auffressen. Nein, machen sie nicht! Sie sind besorgniserregend, weil die neuen „GMO-Impfungen“ durch sie an Wirksamkeit verlieren und damit das Geschäft mit den experimentellen Gentherapien versauen könnten.

Was schlägt das Papier vor, um das gesamte Universum vor den widerlichen Mutanten zu retten?

Neben den geltenden Test- und Quarantäneregeln (Coronavirus-Einreiseverordnung, Einreisequarantäneverordnungen der Länder) ist daher das Beförderungsverbot für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten noch für eine Zeitspanne von 14 Tagen weiter zu führen.

Ach so? Die B.1.1.7-Mutante ist angeblich schon die bestimmende Variante in Deutschland, weshalb man ihre schon erfolgte Verbreitung durch ein Einreiseverbot aus „Virusvarianten-Gebieten“ zu verhindern versucht? Toll!

Außerdem werden alte und neue Verordnungen und Maßnahmen bis zum 28. April 2021 verlängert. Nach so vielen Verlängerungen bestehen gute Aussichten, dass auch nach dem 28. April das Spiel in eine weitere Verlängerung geht.

  1. Alternativen – Keine.

Diese Verordnung tritt am 14. April 2021 in Kraft

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Nach der Ouvertüre das Concerto grosso: Die Corona-Notbremse

Begleitend zur „fünften Verordnung“ hat das Bundeskabinett am 13.4.2021 eine „bundesweite Corona-Notbremse“ beschlossen, was nichts anderes heißt, als dass das Infektionsschutzgesetz noch einmal geändert wird. Aber diesmal hat sich diese Änderung gewaschen.

Selbstverständlich verlassen wir bei dieser Gesetzesänderung nicht den Boden der „neuen deutschen Corona-Wissenschaft“ im Glauben an „Neuinfektionen“, „gefährliche Mutanten“, „exponentiell steigende Fallzahlen“ etc. Aber was genau macht die Gesetzesänderung aus?

Laut der „Tagesschau“[iv] gehen wir jetzt glorreichen Zeiten entgegen.

Denn das Mitbestimmungsrecht der Ministerpräsidenten der Bundesländer bei den Entscheidungen der Bundes-Corona-Regierung ist inzwischen zu viel des Guten, zu viel der Demokratie. Warum? Weil irgendwie jeder macht was er will. Jeder Ministerpräsident weicht irgendwie vom heiligen Konzept der Corona-Bekämpfung, welches von Spahn und Merkel in Zusammenarbeit mit dem RKI aufgestellt wird, mehr oder weniger stark ab. Und das darf nicht sein.

Deswegen ist also die Pandemie immer noch nicht besiegt. Denn das Zuviel an Demokratie, oder was inzwischen davon noch übrig geblieben ist, verhindert eine einheitliche Vorgehensweise und damit den „Endsieg“ in einem „totalen Krieg“ gegen Virus und seine Mutanten. Und diese Schwachstelle wird jetzt beseitigt.

So jubelt die „Tagesschau“: „Schluss mit dem unübersichtlichen Flickenteppich, endlich klar nachvollziehbare Corona-Regeln in ganz Deutschland: Die Bundesregierung soll künftig einen verbindlichen Rahmen für Lockdown oder Lockern vorgeben.

Und:

Doch nach 13 Monaten Pandemie, unzähligen frustrierenden Bund-Länder-Gesprächen ohne klaren Kurs, aber viel Klein-Klein und noch mehr regionalen Sonderwegen, befindet sich Deutschland mitten in der dritten Welle. Virologen und Intensivmediziner warnen seit Wochen, und bleiben doch vielerorts ungehört.

Ach, wie schön wäre es doch, wenn die Corona-Politiker und „Tagesschau“ einmal einen Blick über den großen Teich werfen würden:

Hier findet genau das Gegenteil dessen statt, was uns die hiesige penetrante Staatspropaganda stündlich einzuhämmern versucht. Dabei sind die USA ein „Fleckenteppich“ von allererster Güte.

Corona in den USA

In dieser Grafik werden die Bundesstaaten aufgezeigt, wo es keine Maskenpflicht gibt; und die Staaten, bei denen es inzwischen ein staatliches Verbot von Impfausweisen gibt (das heißt nicht, dass es dort keine Impfungen gibt, auch „GMO-Impfungen“), 12 Bundesstaaten an der Zahl.

Und weil die USA dem Untergang geweiht sein müssen, hat das Kabinett in Deutschland Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen:

„…kurz die “Bundesnotbremse”. Diese soll der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen, wenn regional die Inzidenzwerte hochschnellen. Der Bundestag muss zustimmen, auch der Bundesrat kommt noch zum Zug.

Also, zu diesem Zeitpunkt ist die Sache noch nicht ganz durch, denn Bundestag und Bundesrat müssen die Sache noch bestätigen. Wie hoch die Chancen sind, dass hier die „Bundesnotbremse“ notgebremst wird, da ist es fast müßig, darüber zu spekulieren.

Die tolle Diktatur des Corona-Rats

Danach wird die sogenannte Tagesschau deutlicher, um was es geht:

Nun soll der Bund nach dem Willen des Kabinetts mehr Kompetenzen im Kampf gegen Corona bekommen – und zwar schnell. Es geht hier also auch um die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern. Aber auch um Verantwortung. Künftig soll die vereinbarte Notbremse bei mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen verbindlich für alle Bundesländer festgeschrieben werden. Die Länder wären per Gesetz verpflichtet, sie umzusetzen, inklusive aller damit verbundenen Regeln. Daher auch der Kunstbegriff “Bundesnotbremse”.

Wenn “Mutti” Merkel also die Testflamme auf dem Küchenherd höher dreht, um bei höherer Temperatur zu kochen und dann der Topf überläuft, dann tritt die Notbremse in Kraft. Jetzt ist einem widerstandslosen Diktieren seitens der Bundes-Corona-Regierung Tür und Tor geöffnet. Man braucht nur die Testflamme hoch zu drehen, mehr zu testen – und in Windeseile sind die 100 „Neuinfektionen“ pro 100.000 Einwohner unter Dach und Fach.

Auf diese Weise sind PCR-„Test“, wissentlich falsche Definitionen von Infektion und Krankheit und statistische pervertierte Auswertung in Form von Inzidenzen zum Mittel herangereift, diktatorische Allmacht in Deutschland wieder aufleben zu lassen.

Welche Maßnahmen handeln wir uns damit ein?

Laut „Tagesschau“ sind dies strikte Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren. Nächtliche Ausgangssperren von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Es gibt hier sogar „begründete Ausnahmefälle“. Darunter etwa fällt sogar „die Versorgung von Tieren“. Wie schön, dass man in Berlin noch ein Herz für Tiere hat.

Geschäfte müssen schließen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Das sind Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen. Die gefährlichen Baumärkte sind dagegen zu schließen.

Was wird noch geschlossen? Schwimmbäder, Zoos, Museen, Theater, Clubs… Also praktisch alles. Das kennen wir ja bereits seit fünf Monaten. Hat ja auch super funktioniert – oder? Sie Beispiele von Staaten ohne Lockdown.

Restaurants und Kantinen sind zwar nicht geschlossen, dürfen aber ihre Gerichte nur zum Mitnehmen verkaufen. Selbstverständlich sind auch Urlaubsreisen dann ein Traum aus tausenundeiner Nacht.

Da es hier um die Gesundheit geht, wird auch Sport untersagt. Sport ist Mord – dann stimmt das also doch? Der mörderische Profisport allerdings ist von dieser Regelung ausgenommen.  Ansonsten darf jeder für sich selbst Sport ausüben oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Da haben die Viren ein Einsehen.

Bei der Arbeit gilt Home Office. Keine Überraschung, oder?

Kitas und Schulen, wie sieht es da aus?

Hier dann die Überraschung: Hier ist die 100-Inzidenz noch nicht gültig. Kitas und Schulen bleiben also offen, allerdings unter der Maßgabe von 2 Tests pro Woche. Sollte die Inzidenz allerdings 200 übersteigen, dann ist auch hier Zapfenstreich angesagt.

Wann tritt das Ding in Kraft?

Laut „RND“[v] sollte eigentlich der Bundestag noch in dieser Woche die Neuauflage beschließen. Angeblich kam dies nicht zustande, da für eine solche Fristverkürzung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, die auch die Unterstützung der Opposition notwendig macht. Und die gab es wohl nicht. Und deshalb werden wir alle noch eine Woche warten müssen.

Selbst verständlich gibt es auch hierzu  Kritik, besonders von den an Corona profitierenden Schulmedizinern, die in Gestalt der Vorsitzenden des Ärzteverbandes Marburger Bund, Susanne Johna, die totalitären Einschränkungen der persönlichen Freiheit dank Corona schon viel früher für sich gewünscht hätte. Auch hier betet man fromm das regimetreue Mantra von der Überbelastung der Intensivstationen und der Möglichkeit einer Triage nach.

Aber kann man Ärzten, die einen positiven PCR-„Test“ für eine Erkrankung halten, überhaupt noch trauen?

Die immune Sondergesellschaft: Abgeordnete mit Sonderrechten

Zum Schluss dann noch ein üblicher und typischer Sonderfall, wie sie immer und immer wieder in beziehungsweise bei gesellschaftlichen Zwangsregelungen auftreten. Das ist das Phänomen, dass alle zwar gleich sind, aber es auch immer einige gibt, die noch gleicher sind. So auch bei der „Bundesnotbremse“.

In einem Tweet[vi] von Beatrix von Storch (AfD) erfahren wir, dass im Falle einer Inzidenz von 100 und den damit verbundenen Ausgangssperren von 21:00 Uhr abends bis 5:00 Uhr morgens Bundestagsabgeordnete von diesen Ausgangssperren nicht betroffen sein werden. Und um es gleich dazu zu sagen: Nein, ich bin nicht in der AFD oder einer sonstigen Partei und stehe dieser auch nicht nahe. So etwas muss man ja heutzutage anscheinend schon dazu sagen oder schreiben, ansonsten wird man von zahlreichen “Vertretern” in bestimmte Ecken “geframt”.

Ich gehe einmal davon aus, dass Bundestagsabgeordnete, die für diese neue Verordnung stimmen, inzwischen mit dem Virus so gut Freund geworden sind, dass sie nachts nicht mehr von diesem behelligt werden. Selbstverständlich macht diese Freundschaft auch eine Impfung überflüssig, was erklären würde, warum diese Abgeordneten sich selbst nicht impfen lassen, aber sich für eine Impfpflicht durch die Hintertür aussprechen.

Fazit

Frau Merkel kann jetzt direkt per Befehl in jedes Wohnzimmer Deutschland hineinregieren. Wird das Infektionsschutzgesetz wie gewünscht verändert und bestätigt, dann kann die Bundes-Corona-Regierung schalten und walten wie sie möchte.

Nicht einmal mehr die Länderchefs hätten die Möglichkeit, in ihrem Verantwortungsbereich modifizierend wirksam zu werden, geschweige denn komplett auszuscheren. Und über die „Fallzahlen“ lassen sich dann alle möglichen Verordnungen direkt und unbürokratisch aufstellen und durchsetzen.

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Quellen: